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Gibt es rechtliche Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen?

Zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden von der International Maritime Organization (IMO) folgende Maßnahmen verabschiedet:

  • EEDI: Energy Efficiency Design Index (für Neubau) – verbindlich für Schiffsneubauten; die Referenzkurven anhand derer eine Minderung abgeleitet wird, sind jedoch noch nicht für alle Schiffsklassen verabschiedet.
  • SEEMP: Ship Energy Efficiency Management Plan – dieser ist verbindlich vorgeschrieben, es handelt sich aber nur um einen Managementplan, ohne CO2-Minderungsvorgaben für das Schiff.
  • EEOI: Efficiency Operational Indicator  – freiwilliges Instrument zur Kontrolle der Effizienz im laufenden Schiffsbetrieb.

Informationen der IMO zur Energieeffizienz

Mit technischen und operationellen Maßnahmen, wie beispielsweise optimiertes Schiffsdesign, Propelleroptimierung, Zusatzantriebe (Sky-Sails), Routen- und Geschwindigkeitsoptimierung können nach Angaben der IMO optimal kombiniert bis zu 75 Prozent Minderungen der CO2-Emissionen erreicht werden.

Informationen der IMO zu den Treibhausgasemissionen der Seeschiffffahrt

Ein zusätzliches marktwirtschaftliches System (beispielsweise ein Maritimes Emissionshandelssystem), um die oben genannten Minderungspotenziale abzurufen, fehlt bislang sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene. In einem ersten Schritt sind Systeme zur Datenerfassungs- und zum Monitoringsystem der Kraftstoffe und Emissionen sowohl von der EU (MRV) also auch von der IMO (DCS) aufgebaut worden. 

 2018 hat sich die IMO auf ein Sektorziel für die Minderung der Treibhausgasemissionen geeinigt. Aktuell wird über Programme und Maßnahmen diskutiert, wie dieses Ziel – eine Minderung um mindestens 50 Prozent bis 2050 im Vergleich zu 2008 – erreicht werden kann.

 

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Schlagworte:
 Seeschifffahrt

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