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Raumbezogene Umweltplanung

Glossar der raumbezogenen Umweltplanung

Letzte Änderung: 28.03.2012

 

Glossar - Stichwortsuche

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Stichwort: Wasser [27 Treffer]

Abwasser Gem. § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist "Abwasser

1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie

2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser)."

Zu unterscheiden ist kommunales Abwasser und Industrieabwasser. Kommunales Abwasser enthält neben schadstoffbelastetem Regenwasser (z.B. durch Auswaschung von Fahrbahnen/Parkplätzen) häusliche Abwässer, die schwer abbaubare Bestandteile enthalten können. Industrielle Abwässer sind durch die jeweilige industrielle Produktion belastete Wasser.

§ 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellt bestimmte Anforderungen an das Einleiten von Abwasser. Die konkreten Grenzwerte sind in der Abwasserverordnung geregelt.
Abwasserbeseitigungsplanung Der Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigungsplanung ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt und hat im Hinblick auf den Umweltschutz einen vorwiegend Gewässer schützenden Charakter. Abwasserbeseitigung ist demnach so zu gestalten, dass das Wohl der Allgemeinheit (s. unbestimmter Rechtsbegriff) nicht gefährdet wird. Den Ländern bleibt die Umsetzung überlassen. Das Wasserhaushaltsgesetz befasst sich nur in einem eng abgegrenzten Teilbereich mit der Beseitigung von Abwasser. Die Bundesgesetzgebung definiert diesen Teilbereich in § 18 a WHG.
Brauchwasser Ist Nutzwasser, das nicht die Qualität von Trinkwasser besitzt, also nicht für den menschlichen Genuss geeignet ist. Es sollte aber ein Mindestmaß an Hygiene angelegt worden sein. Unter den Gesichtspunkten des sparsamen Umgangs mit qualitativ hochwertigem Wasser wird Brauchwasser in Form von Regenwasser oder recyceltem Abwasser zum Gebrauch von Toilettenspülungen oder zur Bewässerung von Grünanlagen verwendet.
Fließgewässer Ein Fließgewässer ist ein Oberflächengewässer des Binnenlandes, in dem sich im Gegensatz zu stehenden Gewässern, wie es z. B. Seen oder Tümpel sind, Wasser über längere Strecken in Bewegung befindet. Einbezogen sind hierbei Gewässer, die im Sprachgebrauch als Rinnsale, Bäche (Gerinne) und Flüsse bekannt sind.
Gewässer Zu den Gewässern zählen alle fließenden und stehenden Wasser in der Natur. Als Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gelten alle Bäche, Flüsse und Seen, das Grundwasser und das Meer.
Gewässerbewirtschaftung Die Gewässerbewirtschaftung ist die Bewirtschaftung des Wassers durch Menschen und dient dem Ausgleich aller Gewässernutzungen. Im Bewirtschaftungsplan werden die verschiedenen Ziele der Wasserwirtschaft bei der Nutzung der Gewässer koordiniert.
Gewässergüteklassen Gemäß Anhang V der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Punkt 1.4.2, i) ist der ökologische Zustand von Oberflächengewässern in fünf Kategorien (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht) einzustufen und mit den Farbkennungen blau, grün, gelb, orange und rot kartographisch in den Bewirtschaftungsplänen darzustellen. Für erheblich veränderte und künstliche Gewässer wird die Farbgebung spezifiziert (1.4.2, ii).
Grundwasser Grundwasser ist der Teil des Wasserkreislaufs, der sich unterirdisch ansammelt. Es stammt überwiegend aus Regenwasser, das durch den Boden und den Untergrund sickert. Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und unterhalten wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser kann in Quellen zu Tage treten und speist Bäche und Flüsse. mehr
Hochwasser Hochwasser ist ein Gewässerzustand mit einem Pegel deutlich über Normalzustand. In Tidegewässern ist Hochwasser ein Normalzustand und kennzeichnet den höchsten Wasserstand einer Tide beim Übergang von der Flut zur Ebbe ein. Bei Flüssen wird von Hochwasser gesprochen, wenn der Wasserpegel längere Zeit deutlich höher ist, als im Normalzustand. Grundsätzlich sind Hochwasser natürliche Geschehen, wie es regelmäßig wiederkehrende Hochwasser sind, ausgelöst etwa durch Gezeiten oder Jahreszeitwechsel (Frühjahrshochwasser). Katastrophen durch Hochwasser sind unregelmäßig oder einmalig auftretenden Hochwasser wie Tsunamis oder Sturmfluten. (mehr zum Hochwasserschutz)
Landwirtschaftlicher Wasserbau Ist Wasserbau, der in der Landwirtschaft für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt wird. In den meisten Fällen handelt es sich um Gräben.
Niedrigwasser Niedrigwasser kennzeichnet einen Wasserstand von Gewässern, der unter einem als normal definierten Pegel liegt.
Siedlungswasserbau Umfasst alle Arten von Bauten, die der Wasserver- und -entsorgung in Siedlungen dienen. Dazu zählen z.B. Rohrleitungen und Behälter zur Trink- und Brauchwasserversorgung, Kanalbauten, Kläranlagen, Talsperren.
Trinkwasser Trinkwasser ist Süßwasser, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder Getränken und insbesondere für eine Reihe häuslicher Zwecke bestimmt ist. Der § 3 Abs.1a der Trinkwasserverordnung bestimmt Trinkwasser näher. Gemäß den §§ 5 (1) und 6 (1) der Trinkwasserverordnung darf es Krankheitserreger und chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Trinkwasser ist neben dem Sauerstoff der Luft das wichtigste Lebensmittel. Als solches lässt es sich nicht durch andere Stoffe ersetzen. (mehr)
Verkehrswasserbau Verkehrswasserbau bezieht diejenigen Bauweisen ein, die für die Wasserschifffahrt erforderlich sind:
Wasserbau Umfasst alle Maßnahmen, die die Nutzbarmachung des Wassers zum Ziel hat sowie den Schutz vor Auswirkungen des Wassers. Nachfolgend einige Fachgebiete:
Wasserhaushalt Zum Wasserhaushalt zählen die mengenmäßige Erfassung von Niederschlag, Abfluss und Verdunstung des gesamten Wasserkreislaufs, der die ober- und unterirdischen Wasservorräte umfasst. Der Wasserhaushalt bildet die Grundlage für die Aufstellung eines Wasserhaushaltsplanes.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das Wasserhaushaltsgesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und das Grundwasser.
Wasserhaushaltsplan Die Bilanzierung des Wasserhaushaltes für ein bestimmtes Gebiet. Zu den erfassten und aufbereiteten Werten werden die Mengen des Rückhalts und Verbrauchs von Wasser hinzugefügt und in einen zeitlichen Zusammenhang gebracht.
Wasserkraft Wasserkraft ist ein Träger erneuerbarer Energien und leistet in Deutschland den größten Beitrag aller nachhaltig zur Verfügung stehenden Energieressourcen zur Stromerzeugung.
Wasserkraftwerk In einem Wasserkraftwerk wird die Wasserkraft zur Stromerzeugung genutzt. Das Wasser setzt Turbinen in einem Wasserkraftwerk in Bewegung, das dadurch strömende Wasser treibt einen Generator an; dieser erzeugt Strom.
Wasserrahmenrichtlinie der EG Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) aus dem Jahr 2000 verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Sie erfasst alle EG-Gewässer (Flüsse, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer und das Grundwasser und verfolgt einen einzugsgebietsbezogenen Ansatz (von der Quelle bis zur Mündung). Gefordert wird, bis 2015 einen guten Gewässerzustand zu erreichen. Die Gewässerqualität wird gemessen an chemisch-physikalischen Parametern, der Gewässerbiologie und der Gewässerstruktur (Morphologie) bei Oberflächengewässern sowie chemisch-physikalischen Parametern und mengenmäßigen Parametern beim Grundwasser. Bei der ebenfalls geforderten flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplanung ist die Öffentlichkeit einzubeziehen und grenzüberschreitend mit den Nachbarstaaten zu kooperieren.
Wasserrecht Dieser Begriff ist der Sammelbegriff für alle rechtlichen, den Wasserhaushalt ordnenden Bestimmungen (Wassergesetze), die die Beziehungen zwischen dem Menschen und dem Wasser regeln. Für das Wasserrecht und die Wasserwirtschaft ist die Wasserrahmenrichtlinie von besonderer Bedeutung. In einem neu geschaffenen Gesetzesabschnitt werden die Planungsinstrumente, in diesem Kontext das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan, zusammengefasst. Im Vordergrund dieser Änderungen steht das Prinzip der Gewässerbewirtschaftung nach Flusseinzugsgebieten. (mehr)
Wasserschutzgebiet Auf der Grundlage von § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung festgelegte Fläche, auf der Handlungen zu unterlassen sind, die sich nachteilig auf das Wasser auswirken können. Wasserschutzgebiete werden in der Regel in III Zonen gegliedert:

I = Fassungsbereich;

II = engere Schutzzone;

III = weitere Schutzzone.

Diese Angaben sollen in die Bauleitpläne übernommen werden.
Wasserversorgungsplanung Die Wasserversorgungsplanung ist wesentlicher Bestandteil der Gewässerbewirtschaftung und dient als gesamtheitliche Planung der Koordinierung der Wasserbelange mit den Nachbarländern und ggf. mit den benachbarten Staaten. Gesetzlich festgelegte Verfahrensschritte und Zeitvorgaben regeln dabei den Aufstellungsprozess. Wichtig hierbei ist, dass die Öffentlichkeit und damit alle interessierten Kreise in den Planungsprozess einbezogen werden.
Wasserwirtschaft Bewirtschaftung des Wassers durch den Menschen. Es können drei Bereiche unterschieden werden:
Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Grundlage einer großräumigen wasserwirtschaftlichen Ordnung. Er beinhaltet die Darstellung der wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge und Abhängigkeiten in einem Planungsraum und ermöglicht es, auf dieser Grundlage die künftigen Auswirkungen von Änderungen wasserwirtschaftlicher Gegebenheiten zu beurteilen. Damit stellt er als Bindeglied zwischen der Raumordnung und Landesplanung einerseits sowie den wasserwirtschaftlichen Fachplanungen andererseits zugleich einen fachplanerischen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung dar. Dieses Planungsinstrument gibt es unter diesem Namen seit der 7. Novelle (2002) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nicht mehr.
Wege- und Gewässerplan Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere öffentliche Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, Boden verbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen, die im Rahmen der Flurbereinigung geändert und geschaffen werden. Darin ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan integriert. Der Plan wird nach Durchlaufen eines förmlichen Verfahrens von der oberen Flurbereinigungsbehörde festgestellt.
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