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Raumbezogene Umweltplanung

Glossar der raumbezogenen Umweltplanung

Letzte Änderung: 28.03.2012

 

Glossar - Stichwortsuche

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Stichwort: Verfahren [6 Treffer]

Flurbereinigungsverfahren Konkrete Umsetzung der Flurneuordnung. Unterschieden wird zwischen:
Linienbestimmungsverfahren Das Linienbestimmungsverfahren ist ein Instrument der Fachplanung, mit dem festgelegt wird, wie der grobe Verlauf eines Verkehrsweges (Bundesfernstraße, Landesstraße, Bundeswasserstraße, Schienenweg) im Planungsraum sein soll. Details werden in diesem Verfahren nicht bearbeitet. Zu den festgelegten Punkten gehören Anfangs- und der Endpunkt der Straße, außerdem die Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz sowie der grundsätzliche Verlauf der Trasse. Zu beachten ist in diesem Verfahren vor allem die von der Linie berührten und benachbarten Ortschaften oder schutzbedürftigen Bereichen wie Wohngebieten, Natur-, Landschafts- oder Wasserschutzgebieten.

Gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) wird beispielsweise bestimmt, dass bei der Bestimmung der Linienführung die von dem Vorhaben berührten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit (Ermittlung konfliktarmer Trassenkorridore und umweltschonender Trassenvarianten im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie) im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Planfeststellungsverfahren Die nach den Fachplanungsgesetzen durchzuführenden Planfeststellungsverfahren dienen der Planung und Entscheidung über die Zulassung eines konkreten Vorhabens. Der Planfeststellungsbeschluss ist im Flächennutzungsplan nachrichtlich zu übernehmen bzw. zu vermerken.
Raumordnungsverfahren (§ 15 Raumordnungsgesetz (ROG)) Förmliches Verfahren zur Prüfung eines raumbedeutsamen Vorhabens auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und zur Abstimmung mit raumbedeutsamen Vorhaben anderer Planungsträger. Das Verfahren schließt mit einer landesplanerischen Beurteilung, Feststellung oder Entscheidung.
Verfahren Ein Verfahren ist hier ein geregelter, in Verfahrensschritte zerlegbarer Ablauf, der transparent und wiederholbar ist. Rechtsförmige Verfahren werden oftmals mit Verfahrensvorschriften erläutert, Verfahren im Bauwesen sind u.a. im Bundesbaugesetzbuch (BauGB) festgeschrieben.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gem. § 1, Abs. 1, Nrn. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz gilt dieses Gesetz für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der Länder, das allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Verwaltungsverfahren, u.a. für Planfeststellungsverfahren, enthält.
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