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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Untersuchungsgebiet [1 Treffer]
| Untersuchungsgebiet | Den Landesregierungen ist nach Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 44, Abs. 2, BImSchG) die Möglichkeit gegeben, bestimmte Gebiete zu Untersuchungsgebieten zu erklären, in denen Luftverunreinigungen auftreten oder zu erwarten sind und in denen durch Luftverunreinigungen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können. In Untersuchungsgebieten sind Immissionskataster, Emissionskataster und Luftreinhaltepläne (Sanierungspläne, Vorsorgepläne) aufzustellen. |