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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Stadt [15 Treffer]
| Charta der Europäischen Städte und Gemeinden | (Auf dem Weg zur Zukunftsbeständigkeit, Charter of European Cities and Towns Towards Sustainability) Auf der Europäischen Konferenz "Städte und Gemeinden für eine dauerhafte Entwicklung" vom 14. - 27. Mai 1994 in Aalborg/ Dänemark durch Konsens angenommene Erklärung über Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung des Prinzips der Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene (Bsp. Dauerhafte Flächennutzungs- und Mobilitätsstrukturen). Die unterzeichnenden Städte verpflichten sich gleichzeitig, an einer europäischen Kampagne "Städte und Gemeinden für eine dauerhafte Entwicklung" mitzuwirken. Darüber hinaus soll entsprechend der AGENDA 21 des UN-Gipfels in Rio bis 1996 in den Gemeinden ein Konsens über einen langfristigen kommunalen Aktionsplan für eine umweltgerechte Entwicklung (Lokale AGENDA 21) herbeigeführt werden. |
| Stadt | Eine Stadt ist eine größeres, abgegrenztes, dicht und mit vielen Menschen besiedeltes Gebiet, das u.a. durch eigene Infrastrukturen gekennzeichnet ist und im Schnittpunkt größerer Verkehrswege liegt. Fast jede Stadt ist zugleich ein zentralörtliches System. Stadtplanung und der Städtebau sind die Instanzen für den Planungsablauf; für den funktionalen Ablauf des städtischen Lebens sind vor allem die Raum- und Verkehrsplanung zuständig. |
| Städtebau | (Städtebauliche Planung, Stadtplanung) Diese umfasst alle Planungen und Maßnahmen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Zum Städtebau gehören u. a. die Aufstellung, Sicherung und Realisierung der Bauleitpläne, die Bodenordnung, Enteignung und Erschließung, die städtebaulichen Gebote. Grundlage für konkrete städtebauliche Pläne ist in vielen Fällen eine kommunale Entwicklungsplanung bzw. eine teilräumliche Rahmenplanung. Die städtebauliche Planung im ländlichen Raum wird als Dorfplanung bezeichnet. |
| Städtebauliche Gebote | (§ 175 bis 179 Baugesetzbuch (BauGB)) Instrumente, die von der Gemeinde zur Durchsetzung bestimmter städtebaulicher Ziele eingesetzt werden dürfen. Hierzu zählen das Baugebot nach § 176 BauGB, das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB, das Pflanzgebot nach § 178 BauGB sowie das Rückbau- und Entsiegelungsgebot nach § 179 BauGB (früher Abbruchgebot). Die genannten Bestimmungen konkretisieren insoweit die Sozialpflichtigkeit des Eigentums und können als Positivpflichten der Bodennutzung bezeichnet werden. |
| Städtebauliche Leitbilder | Diese Leitbilder sind komplexe Vorstellungen zu einer gewünschten und herstellbaren Realität der Stadt und des Lebens in der Stadt. Jede Planung braucht Leitbilder, die ihre Zielgebung für die Praxis des Planens und Entscheidens in der Stadtplanung bilden. Das Auslegen der handlungsweisenden Vorstellungen in der Praxis, setzen Maßstäbe zur Bewertung und Ausführung von Planungen. |
| Städtebaulicher Rahmenplan | Die städtebauliche Rahmenplanung ist eine rechtlich nicht verbindliche Planungsebene, auf der in vereinfachter Form Entwicklungspotentiale einer Stadt oder eines Stadtteils ermittelt und aufgezeichnet werden, um Perspektiven für die Zukunft in Text und Planung aufzuzeichnen. Die städtebaulichen Entwicklungsaufgaben sind räumlich und sachlich begrenzt und liegen im Planungsmaßstab zwischen dem des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans. Er fungiert als Mittler zwischen den beiden Bauleitplänen , um die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan zu erleichtern. |
| Städtebaulicher Vertrag | Durchführung von städtebaulichen Planungen und Maßnahmen gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauBG) durch eine vertragliche Regelung. |
| Städtebaurecht | (Auch: Bauplanungsrecht) Als Teilgebiet des öffentlichen Baurechts ist es Aufgabe des Städtebaurechts, die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben zu regeln. Inhalt des Städtebaurechts ist es, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen. Zielsetzung ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Das zentrale Element hierfür ist die Bauleitplanung. |
| Stadtentwicklung | Stadtentwicklung umfasst die räumliche, historische sowie strukturelle Entwicklung einer Stadt. Hierunter fallen einerseits die Planung und Entwicklung der gesamten Stadt, andererseits aber auch die Entwicklung einzelner Stadtquartiere. |
| Stadtentwicklungsplan | Ist ein empfehlendes Instrument der städtebaulichen Planung, das zur Koordination für die vielfältigen städtischen Fachplanungen erstellt wird. Als räumlich-funktionales Raumnutzungsmuster können sich an diesem Plan Fachplanungen und die gesetzlich geregelte Bauleitplanung orientieren. Für die jeweilige Stadt werden übergeordnete Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder wie z.B. Arbeiten, Wohnen, Soziale Infrastruktur, Ver- und Entsorgung, Verkehr erarbeitet. Empfohlen werden Grundlagen für alle weiteren Planungen, Konkretisierungen des Flächennutzungsplans durch die Bestimmung räumlicher und zeitlicher Prioritäten bei der Inanspruchnahme von Flächen und Standorten sowie erforderliche Maßnahmen. |
| Stadthygiene | Meint die Beschaffenheit und Reinhaltung der Umweltmedien in einer Stadt. Sehr dichte Bebauung und fehlende Vegetation, sowie die Emission von Luftschadstoffen und Abwärme können in Städten zu einer höheren Durchschnittstemperatur und Schadstoffkonzentration, sowie zu niedrigeren Luftfeuchtigkeiten und Windgeschwindigkeiten führen. Dadurch entsteht eine schlechte Stadthygiene, die gesundheitliche Schäden (erhöhte Sterblichkeit und Krankheiten) und Veränderungen der Flora und Fauna verursachen oder verschlimmern kann. |
| Stadtökologie | Ist im Gegensatz zum vorwiegend naturwissenschaftlich geprägten Begriff der Ökologie durch eine stärker handlungsorientierte Ausrichtung charakterisiert. Ihr Ziel liegt weniger in der Analyse ökosystemarer Zusammenhänge des städtischen Siedlungsbereichs; vielmehr zeigt sie Wege auf, das Ökosystem Stadt möglichst sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Sie ist daher eng mit der Stadtentwicklung und dem Städtebau verknüpft. Ziele und Aufgaben sind z.B.
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| Stadtplan | Ein Stadtplan ist die großmaßstäbige Orientierungshilfe zum städtischen Raum und dessen Verkehrsnetz, in Form einer Karte. Zentrale Anliegen eines Stadtplanes sind, Informationen über das Straßennetz mit Straßennamen zu geben, häufig ergänzt durch einzelne Hausnummern. Die Straßen werden zusätzlich in einem Straßenverzeichnis aufgelistet. |
| Stadtplanung | Planung der Entwicklung einer Stadt sowie deren räumliche und soziale Strukturen. Siehe Städtebau. |
| Stadtstaat | Stadt, die gleichzeitig ein Bundesland ist und damit Staatsqualität hat. Das Planungsrecht ist in den Stadtstaaten zum Teil anders geregelt als in den übrigen Bundesländern, z.B. kann der Flächennutzungsplan die Funktion des Landesentwicklungsplans (LEP) haben. Stadtstaaten sind Berlin, Bremen und Hamburg. |