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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Rechtsbegriff, unbestimmter [1 Treffer]
| Rechtsbegriff, unbestimmter | Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist in der Gesetzgebung ein auslegbarer Begriff in einer gesetzlichen Bestimmung. Erst durch Auslegung gewinnt der unbestimmte Rechtsbegriff an Schärfe. Die Auslegung schließt dabei stets eine Bewertung aller Umstände des Einzelfalls ein, in dem der Begriff konkret angewandt werden soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe, die in der Umweltplanung relevant sein können, sind zum Beispiel:
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