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Raumbezogene Umweltplanung

Glossar der raumbezogenen Umweltplanung

Letzte Änderung: 28.03.2012

 

Glossar - Stichwortsuche

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Stichwort: Planungshoheit [2 Treffer]

Kommunale Planungshoheit Die jeweilige städtebauliche Entwicklung, die im Rahmen der Bauleitplanung Rechtskraft erlangt, wird von der kommunalen Planungshoheit, die das Recht der Gebietskörperschaften umfasst, eigenverantwortlich gestaltet. Zu unterscheiden sind allgemeine und besondere kommunale Planungshoheit.
  • Allgemeine kommunale Planungshoheit: Bezeichnet die Befugnis, aufgrund erkennbarer Entwicklungen ein Konzept zu erarbeiten, das den einzelnen Verwaltungsvorgängen Rahmen und Ziel weist. Die Planungshoheit ist eine Gemeindehoheit, die zum Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) gehört.
  • Besondere kommunale Planungshoheit: Raumplanungshoheit. Sie umfasst die Befugnis, für das eigene Gebiet die Grundlagen der Bodennutzung festzulegen. Ausdrucksformen der kommunalen Raumplanungshoheit sind der Bebauungsplan und der gesamtgemeindliche Flächennutzungsplan.
Planungshoheit Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen (s. kommunale Planungshoheit).
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