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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Luftreinhalteplan [1 Treffer]
| Luftreinhalteplan | Um die gesundheitlichen Risiken durch Luftschadstoffe zu senken, wurden in der Europäischen Gemeinschaft (EG) seit 1996 strenge Grenzwerte verabschiedet. 2002 wurden diese fristgemäß in deutsches Recht übernommen. Die EU-Richtlinien legen neben Mindestanforderungen an die Information der Bevölkerung auch Grenzwerte (Zielwerte für Ozon) fest, die innerhalb bestimmter Zeiträume überall in der EU eingehalten werden müssen. Mit dem Luftreinhalteplan, die gem. § 47 BImSchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen genannt werden, soll ein gebietsbezogener Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Planung erreicht werden. Das BImSchG eröffnet nunmehr die Möglichkeit, Luftreinhaltepläne zum einen (wie früher noch) als Sanierungspläne, zum anderen als Vorsorgepläne aufzustellen. |