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Raumbezogene Umweltplanung

Glossar der raumbezogenen Umweltplanung

Letzte Änderung: 28.03.2012

 

Glossar - Stichwortsuche

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Stichwort: Landschaftsplan [2 Treffer]

Landschaftsplan Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden in Landschaftsplänen mit Text, Karte und zusätzlicher Begründung dargestellt. Gem. § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfassen Landschaftspläne:
Landschaftsplanung Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert mit § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung:

Demnach hat "(Abs. 1) Landschaftsplanung ... die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele auch für die Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können. (Abs. 2) Inhalte der Landschaftsplanung sind die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen. Darstellung und Begründung erfolgen nach Maßgabe der §§ 10 und 11 in Landschaftsprogrammen, Landschaftsrahmenplänen, Landschaftsplänen sowie Grünordnungsplänen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist maßgeblich zuständig für die Belange der Landschaftsplanung, die bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt wurde und als Planungsinstrument dient. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung
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