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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Genehmigung [3 Treffer]
| Baugenehmigung | Eine Baugenehmigung übernimmt eine wichtige Funktion im Baurecht und umfasst die Bewilligung von Bauwerken durch die zuständige Behörde. Die näheren Vorschriften über die Bebauung von Grundstücken enthalten die Bauordnungen der Länder. Grundsätzlich bedürfen Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen der Genehmigung (Baugenehmigung) der Bauaufsichtsbehörde, ebenso wie die Nutzungsänderung von Gebäuden oder Räumen. Vorhaben kleineren Ausmaßes oder mit geringeren Gefährdungsmöglichkeiten sind entweder nur anzeigepflichtig oder genehmigungs- und anzeigefrei. Die Bauordnungen regeln ferner die Verantwortlichkeit der Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser/innen, Unternehmer/innen, Bauleiter/innen) und das Genehmigungsverfahren, den Bauantrag und die Bauvorlagen sowie deren Behandlung durch die Bauaufsichtsbehörde, ferner Bauanzeige und Baubeginn sowie die Bauabnahme als Voraussetzung für die Ingebrauchnahme genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen. |
| Genehmigung | Siehe Verwaltungsakt. |
| Genehmigungsplanung | Die Genehmigungsplanung ist die 4. Leistungsphase (nach Anlage 11 (zu den §§ 33 und 38 Absatz 2) Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)) einer Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie umfasst alle Arbeiten eines Bauantrags, die nötig sind, um eine Baugenehmigung erteilt zu bekommen. Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. |