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Raumbezogene Umweltplanung

Glossar der raumbezogenen Umweltplanung

Letzte Änderung: 28.03.2012

 

Glossar - Stichwortsuche

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Stichwort: Bebauung [8 Treffer]

Bebauung In der Umweltplanung wird hierunter die Errichtung von Bauwerken, Gebäuden oder von anderen Konstruktionen auf einer Fläche verstanden.
Bebauungsdichte Ist das Maß städtebaulicher Dichte im Verhältnis der Bebauung zur Fläche eines abgegrenzten Gebietes.
Bebauungsplan (B-Plan) (§§ 8 - 10 Baugesetzbuch (BauGB)). Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche, konkrete und parzellenscharfe Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung innerhalb des Plangebietes. Qualifizierte Bebauungspläne enthalten ferner Festsetzungen über die örtlichen Verkehrsflächen und die überbaubaren Grundstücksflächen.
Bebauungsplan, einfacher Liegen die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nicht vor, wonach mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten sein müssen, handelt es sich gem. § 30 Abs. 3 BauGB um einen einfachen Bebauungsplan.
Bebauungsplan, qualifizierter Im Gegensatz zum einfachen Bebauungsplan enthält ein qualifizierter B-Plan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen (§ 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
Bebauungstiefe Bestimmt die von der Straße aus zu sehende überbaubare Grundstücksfläche und legt so auf Baugrundstücken die hintere Baugrenze oder Baulinie fest.
Blockbebauung An den Rändern geschlossene Bebauung eines von Straßen umgebenen Baublocks.
Grenzbebauung Zur Abgrenzung zum Nachbargrundstück sind nach den Bauordnungen der Länder ca. 3 m Abstand vorgeschrieben. Wenn dieser Abstand bebaut werden soll (oftmals durch Mauern oder Zäune), erfordert dies das Einverständnis des Nachbarn und die Genehmigung durch die Baubehörde. Ausnahmen sind sogenannte Grenzgaragen, die als Grenzbebauung in den meisten Bundesländern keiner Zustimmung des Nachbarn bedürfen.
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