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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Bauordnungsrecht [1 Treffer]
| Bauordnungsrecht | Das Bauordnungsrecht bildet zusammen mit dem Bauplanungsrecht und dem Raumordnungsrecht das öffentliche Baurecht. Es soll die von einem Bauvorhaben ausgehenden Gefahren verhindern und regelt die formellen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Baues. Das Bauordnungsrecht bezieht sich auf Vorschriften, die über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen Auskunft geben. Geregelt ist es in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer, die sich an der sogenannten Musterbauordnung orientieren. Es wird auch durch die Länder vollzogen, die dazu in der Regel Bauaufsichtsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten errichtet haben. |