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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Baumschutzsatzung [1 Treffer]
| Baumschutzsatzung | Satzung von Gemeinden und/oder Kreisen, nach der die Schädigung oder Zerstörung von Bäumen in einem bestimmten, innerstädtischen Gebiet grundsätzlich verboten ist. Außerdem ist hier geregelt, unter welchen Voraussetzungen Bäume gefällt werden dürfen. Auch Pflegemaßnahmen können vorgeschrieben sein. Ziel ist es, vor allem den für das Stadtbild und Stadtklima wichtigen Baumbestand zu schützen. In einigen Bundesländern werden stattdessen Baumschutzverordnungen von den Landesbehörden erlassen. Rechtlicher Bezug der Baumschutzsatzung ist der § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "geschützte Landschaftsbestandteile". Eine Baumschutzsatzung ist ebenfalls Grundlage für die Festsetzung von Ersatzpflanzungen bei Eingriffen und kann die Ausgleichs- und Ersatz-Regelung (§§ 18 bis 21 BNatSchG) auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan, Planfeststellung) präzisieren. |