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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Baumassenzahl [1 Treffer]
| Baumassenzahl | Die Baumassenzahl (BMZ) ist die Richtzahl für die Bebauung in Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Sondergebieten. Hier wird nicht wie in Wohngebieten mit Geschosshöhen, sondern mit Kubikmetern umbauten Raums gerechnet. Die BMZ gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 21 Abs. 1 Baunutzenverordnung (BauNVO)). Zur Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist die BMZ neben der Art der baulichen Nutzung das wichtigste Kriterium. |