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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Bauleitplan [5 Treffer]
| Bauleitplan | Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie setzen sich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) zusammen. Der Bauleitplan erfordert 1. die Darstellung der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen und hat keine unmittelbare Rechtswirkung auf das einzelne Grundstück. 2. Im 2. Schritt ist ein schriftlicher Teil erforderlich, der sogenannte Erläuterungsbericht. |
| Bauleitplanung | Die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken sind gem. Baugesetzbuch (BauGB) durch Bauleitpläne vorzubereiten. Sie sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die Bauleitplanung ist somit ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das in der Planungshoheit der Gemeinden liegt und sie ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Dabei gilt die Prämisse des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (vgl. BauGB § 1a, Abs. 2 Satz 1). Mit § 1 des Baugesetzbuches werden hohe Anforderungen an die Bauleitplanung gestellt. Durch das Instrument der Landschaftsplanung wird die Bauleitplanung naturschutzfachlich begleitet. Ein gesonderter Umweltbericht ist in der Regel enthalten. |
| Bauleitplanung, verbindliche | Der zweite Gliederungsschritt der Bauleitplanung führt in die verbindliche Bauleitplanung - §§ 8 - 10 Baugesetzbuch (BauGB)-. Er beinhaltet die Aufstellung von Bebauungsplänen für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets. |
| Bauleitplanung, vorbereitende | Die Bauleitplanung ist im ersten Schritt in die vorbereitende Planung - §§ 5 - 7 Baugesetzbuch - (BauGB) gegliedert. Diese enthält die Aufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet. |
| Typenzwang der Bauleitplanung | Die Bauleitplanung ist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baunutzverordnung (BauNVO) dem Typenzwang unterworfen. Sie kann demnach nur die in § 1 Abs. 2 BauNVO vorgeschriebenen Baugebietstypen ausweisen. |