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Letzte Änderung: 28.03.2012
Stichwort: Abstandserlass [1 Treffer]
| Abstandserlass | Um Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen (s. unbestimmte Rechtsbegriffe) durch Immissionen zu vermeiden, sind ausreichende Abstände zwischen Industrie- und Gewerbegebieten und Wohngebieten (s. Gebiete) in der Bauleitplanung vorzusehen. Die im Sinne des Immissionsschutzes erforderlichen Abstände zwischen konkurrierenden Nutzungen werden z. B. in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in sog. Abstandserlassen nach Anlagen differenziert festgelegt und sollen zu einer Vereinheitlichung der fachlichen Beurteilung des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung führen (RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2. 4. 1998 - V B 5 - 8804.25.1 (V Nr. 1/98). |