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Raumbezogene Umweltplanung

Gesetze, Strategien und Berichte des Bundes

Letzte Änderung: 10.03.2011

Agenda 21 PDF / 2 MB
Übersetzung ins Deutsche nach 1992

Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das in Rio von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert.

Beschluss der 32. Ministerkonferenz für Raumordnung PDF / 59 KB

Weiterentwicklung raumordnungspolitischer Leitbilder und Handlungsstrategien

Baugesetzbuch (BauGB) (BauGB)

Allgemeines Städtebaurecht (u. a. Bauleitplanung, Flächennutzungsplanung, Bebauuungsplanung, Planfeststellungsverfahren Bodenordnung) und Besonderes Städtebaurecht (u. a. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Soziale Stadt, Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote, Sozialplan und Härteausgleich, Miet- und Pachtverhältnisse)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzrecht über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Vorschriften zur Bauweise.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Ausschnitt aus § 2 Geltungsbereich
(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für
1. die Errichtung und den Betrieb von Anlagen,
2. das Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen aus Stoffen …,
3. die Beschaffenheit, die Ausrüstung, den Betrieb und die Prüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern und von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen … und
4. den Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen … .

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Rechtsvorschrift in für die Bundesländer rahmengebender Fassung, um die Ziele des Naturschutzes und der Landespflege umzusetzen.

Bundeswaldgesetz (BwaldG
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere,
1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
2. die Forstwirtschaft zu fördern und
3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.

Europäische Raumministerkonferenz (CEMAT PDF / 1,8 MB
Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent

10 Punkte Programm für ein stärkeres Zusammenwachsen der Regionen Europas. Verabschiedet auf der 12. Europäischen Raumministerkonferenz am 7./8. September 2000 in Hannover

europlan PDF / 1,9 MB
Informationen zur Stadt- und Regionalentwicklung - Städtebauliche Steuerung von Einzelhandelsstandorten, 1/2005.

Der Bericht behandelt städtebauliche Steuerung von Einzelhandelsstandorten am Beispiel Burscheid. Instrumente sind Monitoring in der Bebauungsplanung, Flächeninanspruchnahme und Infrastrukturnutzung und planungsrechtliche Steuerung.

EU-Wasserrichtlinie PDF / 441 KB
Richtlinie 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 20. November 2001

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers in den Ländern der Europäischen Union

Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Gesetz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung kann ländlicher Grundbesitz durch Maßnahmen nach diesem Gesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe und zum Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.

Gesetz zur Erleichterung von Planungsverfahren für die Innenentwicklung der Städte PDF / 71 KB
vom 21.12.2006,
Vorblatt zum Gesetz PDF / 125 KB
Stand: 26.5.2006

Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 sieht vor, dass zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Planungs-vorhaben, vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstat-tung, das Bau- und Planungsrecht für entsprechende Vorhaben zur Stärkung der Innenent-wicklung vereinfacht und beschleunigt werden soll. Diese Vereinbarung soll mit dem Gesetz umgesetzt werden.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deustchland (GG)

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Kreislaufwirtschaftsgesetz  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)

Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für
1. die Vermeidung,
2. die Verwertung und
3. die Beseitigung von Abfällen.

Musterbauordnung (MBO) PDF / 209 KB
in der Fassung von November 2002

§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.  

Die Bundesregierung
Perspektiven für Deutschland – unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung PDF / 2 MB
o. Jahr

Weltweit bekannt wurde das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung, als 1987 die Bruntland-Kommission für Umwelt und Entwicklung „Unsere gemeinsame Zukunft” vorlegte. Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Jahr 1992 in Rio de Janeiro hat sich die internationale Statengemeinschaft zum Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung bekannt und sich mitr der Agenda 21 ein globales Aktionsprogramm gegeben. Im Bericht werden u. a. Perspektiven zu Fragen der Generationsgerechtigkeit, der Lebensqualität, dem sozialen Zusammenhalt und der internationalen Verantwortung diskutiert.

Planzeichenverordnung (PlanzV),

Als Unterlagen für Bauleitpläne sind Karten zu verwenden, die in Genauigkeit und Vollständigkeit den Zustand des Plangebiets in einem für den Planinhalt ausreichenden Grade erkennen lassen (Planunterlagen). Die Maßstäbe sind so zu wählen, daß der Inhalt der Bauleitpläne eindeutig dargestellt oder festgesetzt werden kann. Als Planzeichen in den Bauleitplänen sollen die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Planzeichen verwendet werden.

Raumordnungsgesetz (ROG),

§ 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
(1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und sein Teilräume sind durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 9.12.2006 I 2833

Änderung durch Art. 9 Nr. 2 V v. 22.12.2008 I 2986 (Nr. 65) noch nicht berücksichtigt

Umweltbericht 2006, Umwelt – Innovation – Beschäftigung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) PDF / 2,4 MB

I. Für eine anspruchsvolle Klimapolitik
II. Nachhaltige Energiepolitik fortsetzen
III. Ressourcen schonen
IV. Natur schützen und nutzen
V. Mobilität umweltgerecht gestalten
VI. Gesunde Umwelt – gesunder Mensch

Bericht des Bundes 2006-2008 an die Umweltministerkonferenz PDF / 7,0 MB

Der Bericht des Bundes an die Umweltministerkonferenz gibt eine detaillierte Übersicht über Ereignisse und Vorhaben der Bundes-Umweltpolitik, stellt aber darüber hinaus auch Arbeitsschritte im BMU und Ergebnisse internationaler Verhandlungen fortlaufend dar.

Der vorliegende Bericht umfasst den Zeitraum von Juli 2006 bis Juli 2008 und schließt an den Bericht des Bundes 2005/2006 an.

UVP-Richtlinie für Pläne und Programme der Europäischen Union vom 23. April 2001 PDF / 130 KB
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.

Die Umweltprüfung ist ein wichtiges Werkzeug zur Einbeziehung von Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme bestimmter Pläne und Programme, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt in den Mitgliedstaaten haben können. Denn sie gewährleistet, dass derartige Auswirkungen aus der Durchführung von Plänen und Programmen bei der Ausarbeitung und vor der Annahme berücksichtigt werden.

Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen, VerpackV),

VerpackV § 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
(1) Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden; im Übrigen wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt.

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG),

VwVfG § 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden
1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
2. der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht im Auftrag des Bundes ausführen, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.

Wasserhaushaltsgesetz (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes, WHG)

WHG § 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz gilt für folgende Gewässer:
1. das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (oberirdische Gewässer),
1a. das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (Küstengewässer),
2. das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (Grundwasser).
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten auch für Teile der Gewässer.

Weitere Informationen

Auf der Internetseite des Fachgebiets „Umweltrecht” finden Sie (rechts) einige relevante Gesetze. Weiterhin sind relevante Bundesgesetze als Service auf der Website des Bundesministerium der Justiz zu finden.

 

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