Sie sind hier: Startseite > Ressourcenschonung - Aktuelles > Nachhaltige Entwicklung
Letzte Änderung: 11.05.2012
Spätestens seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro ist die Frage der nachhaltigen Entwicklung ein etabliertes Themenfeld auf nationaler und internationaler Bühne:
Übergeordnetes Ziel von nachhaltiger Entwicklung ist es, eine möglichst ausgewogene und gerechte Balance zwischen den Bedürfnissen der heutigen Generation und den Lebensperspektiven künftiger Generationen zu finden. Dabei geht es im Kern um eine langfristig tragfähige Gestaltung gesellschaftlicher Entwicklung unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Man kann es auch so formulieren: Nachhaltige Entwicklung bedeutet, dass wir uns und den kommenden Generationen eine lebenswerte Welt erhalten und es zwischen armen und reichen Regionen gerechter zugehen soll.
Die Frage nach einer Ziel führenden Umsetzung dieses Anspruches wird von betroffenen Akteuren und Institutionen zum Teil unterschiedlich beantwortet. Das Umweltbundesamt vertritt folgende Position: Die Grenzen eines für uns und unsere Mitumwelt zuträglichen Umweltverbrauchs sind nicht beliebig erweiterbar. Wir können die Erde nicht unbegrenzt ausbeuten - etwa um Rohstoffe zu gewinnen - oder unendlich mit Schadstoffen belasten, ohne dass dies nachteilige Folgen hätte. Es gibt natürliche Grenzen. Das Umweltbundesamt geht daher von dem Bild einer Fahrrinne mit Bojen in einem Fluss aus. Diese Bojen sind die Grenzen, die das Schiff der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung nicht überfahren darf - sollen die natürlichen Lebensgrundlagen kommender Generationen nicht geschädigt werden. Das Schiff kann sich innerhalb der Bojen frei bewegen, aber es darf die Fahrrinne nicht verlassen.
Aus der Perspektive des Umwelt- und Ressourcenschutzes sind es z. B. folgende Probleme, die dringlich einer Lösung bedürfen oder - um im Bild mit den Bojen zu bleiben - die die Breite der Fahrrinne bestimmen: