Chemikalien, Wasser

Emissionsminderung für prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie


Nach den Vorgaben der ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (WRRL) ist bis zum Jahr 2015 ein guter Zustand der Oberflächengewässer in Europa zu erreichen. Das Erreichen eines guten chemischen Zustands ist dazu Voraussetzung. In der allgemeinen Zielsetzung der Richtlinie ist aufgeführt, dass ein stärkerer Schutz und eine Verbesserung der aquatischen Umwelt angestrebt wird, in dem u. a. spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen umgesetzt werden. Von der Kommission sind dazu Vorschläge für Begrenzungen zu erarbeiten. Diese sollten nach Artikel 16 bis Ende 2003 vorgelegt werden. In der WRRL ist ergänzend vorgesehen, dass von den Mitgliedsstaaten selbstständig Begrenzungen festzulegen sind, wenn bis Ende 2006 keine Einigung auf Gemeinschaftsebene erreicht wird. 

Reihe
Texte | 27/2007
Seitenzahl
125
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Thomas Hillenbrand, Frank Marscheider-Weidemann, Manuel Strauch, Kerstin Heitmann, Dora Schaffrin
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
203 21 280
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
948 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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Schlagworte:
 EG-Wasserrahmenrichtlinie  Emissionsüberwachung  Emissionsgrenzwert  Gefahrstoff