Allgemeine Hilfen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter
Antragsteller,
Sie füllen gerade einen Antrag auf eine Bundeszuwendung aus. In
diesem Zusammenhang informieren wir Sie hier über geeignetes
Hintergrundwissen.
Haushaltsrecht
Eine erste Orientierung über das Haushaltssystem
der Bundesrepublik Deutschland finden Sie im Internet (http://www.bundesfinanzministerium.de)
unter dem Suchbegriff "Haushaltsrecht und Haushaltssystematik" in
der Broschüre "Das System der öffentlichen Haushalte".
*In dieser Broschüre finden Sie allgemeine Erläuterungen zum Zuwendungsrecht im Kapitel "F". Dort wird auch der Begriff der Zuwendung erläutert sowie eine Abgrenzung der Zuwendung zum Vertrag und zum Begriff der Subvention vorgenommen. Besonders hervorzuheben ist in Kapitel F der Abschnitt 6, in welchem die materiellen Zuwendungsvoraussetzungen erläutert werden. Auch werden die Begriffe
In Abschnitt 8 wird die Vergabe der Zuwendung erläutert und die dazu gehörenden einschlägigen Vorschriften besprochen. Auch finden Sie u.a. Erläuterungen zu den Stichworten
Zusätzliche Informationen finden Sie beim
Projekt der Stiftung Mitarbeit: http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/zuwendungsrecht/index.php
*Weitere Informationen erhalten Sie durch die im Buchhandel
verfügbaren Kommentare zur Bundeshaltsordnung (BHO).
Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen für
Zuwendungen zur Projektförderung
Im Falle einer Bewilligung werden Allgemeine
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung(ANBest-P)
rechtsverbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0322.pdf
*Die Allgemeinen Nebenbestimmungen werden in der Regel durch "maßgeschneiderte" Besondere Nebenbestimmungen ergänzt. Deren Inhalt ist vom Einzelfall abhängig.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben sind grundsätzlich alle Ausgaben, die
zur Erreichung des Zuwendungszweckes erforderlich sind. Die Höhe
der bewilligten Zuwendung darf die Höhe der zuwendungsfähigen
Ausgaben nicht übersteigen.
Höhe der Zuwendung
Da die Zuwendung ein Zuschuss ist, ist eine Vollfinanzierung in
der Regel nicht vorgesehen. Es wird grundsätzlich erwartet, dass
der Zuwendungsempfänger eigene Mittel und /oder eigene
Leistungen in das Projekt einbringt. Der dem Antragsformular
angehängte Ausgaben- und Finanzierungsplan dokumentiert diesen
Sachverhalt. Zur Ermittlung der Höhe der Zuwendung werden von
den ermittelten Ausgaben die Einnahmen sowie ggf. die Zuwendungen
Dritter (andere öffentliche Mittel, Zuwendungen aus Stiftungen,
Spenden, Sponsoring o.ä.) in Abzug gebracht. Daraus ergibt sich
der verbleibende Fehlbedarf bzw. die Höhe der Zuwendung.
Personalausgaben
Personalausgaben müssen dem Grunde und der Höhe nach begründet werden. Grundlage
bilden Vergütungsgruppe oder Stundensatz entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen.
Auch die Dauer der Beschäftigung muss begründet werden. Hinweise für monatliche
Beträge, die höchstens für die jeweiligen Vergütungsgruppen angesetzt werden
können, finden Sie hier (Bitte beachten Sie, dass für die Projektanträge der Anhang 1 zur Anwendung kommt und es sich hierbei nicht um Ansprüche,
sondern lediglich um Orientierungswerte handelt.): http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/Obergrenzen2010.pdf
Auch das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Website (http://www.bundesfinanzministerium.de) durchschnittliche Personalkostensätze veröffentlicht, die Ihnen eine Orientierung geben können und unter dem Suchbegriff "Personalkostensätze" zu finden sind.*
Die Zuwendung wird nach Maßgabe des konkreten Einzelfalls bewilligt, d. h. die Entscheidung über die Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit der beantragten Personalausgaben richtet sich nach dem Erfordernis für die Erreichung des Zuwendungszweckes. Spätestens bei der Prüfung des Verwendungsnachweises sind an Hand der konkreten Vergütungsmerkmale die tatsächlich zuwendungsfähigen Personalausgaben zu ermitteln. Diese richten sich u.a. beispielsweise nach dem Lebensalter, dem Familienstand und der Anzahl etwaiger Kinder der angestellten Person.
Arbeit der Bewilligungsbehörden
Die Bewilligungsbehörden treffen ihre Entscheidungen in Ausübung
ihres pflichtgemäßen Ermessens und bemühen sich, alle für den
speziellen Einzelfall bedeutsamen Sachverhalte und Tatsachen bei
der Prüfung zu berücksichtigen. Eine bedeutsame Rolle spielen
bei der Prüfung das Bundesinteresse und die Bundeszuständigkeit
(Finanzierungskompetenz des Bundes). Eine Bewilligung kann außerdem
nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
erfolgen.
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