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Letzte Änderung: 17.08.2012
Eis und Schnee machen den Spaziergang oder Arbeitsweg schnell zur Rutschpartie. Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind daher verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück zu räumen. Gern wird hierfür Streusalz verwendet. Aber was ist Streusalz eigentlich? Wie wirkt es auf Böden, Gewässer und Pflanzen? Und: Gibt es umweltschonendere Alternativen?
Unter Streusalz (auch Auftausalz oder Tausalz) versteht man Salze, die zur Verhinderung von Eisbildung oder zum Auftauen von Eis und Schnee auf Straßen und Gehwegen ausgebracht werden. Überwiegend wird als Streusalz „technisches“ Natriumchlorid (NaCl, „Kochsalz“, jedoch nicht in zum Verzehr geeigneter Qualität), daneben auch Calcium- und Magnesiumchlorid oder andere Salze verwendet. Außerdem enthält Streusalz geringe Mengen an natürlichen Begleitstoffen und künstlichen Zusätzen (zum Beispiel Rieselhilfsstoff). Der wirksame Temperaturbereich von Streusalz reicht bei NaCl bis etwa minus 10 °C und bei CaCl2 bis minus 20 °C. Die Menge des in Deutschland jährlich auf Verkehrswege ausgebrachten Streusalzes hängt stark von der Witterung ab. In den letzten zehn Jahren wurden in Deutschland im Mittel jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Streusalz gestreut; in harten Wintern kann die Menge auf über vier Millionen Tonnen steigen.
Das wichtigste Instrument des Winterdienstes ist und bleibt die mechanische Räumung. Je nach den Umgebungsbedingungen und Anforderungen wird die Räumung durch den Einsatz von Streumitteln ergänzt. Der staatliche und kommunale Winterdienst sollte „differenziert“ erfolgen, d. h. je nach Witterung, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation sollte entschieden werden, welches Verfahren eingesetzt wird: Vom gänzlichen Verzicht auf das Streuen (nur mechanisches Räumen) über den zusätzlichen Einsatz abstumpfender Mittel bis hin zur Verwendung von Streusalzen. Ziel ist es, Streusalz so selten wie möglich und durch den Einsatz entsprechender Technik gezielt und mit einem möglichst geringen Salzverbrauch pro Quadratmeter zu verwenden.
Der Einsatz von Streusalz im Winterdienst hat immer schädliche Nebenwirkungen für Bäume und andere Pflanzen, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton). Die Beseitigung oder Eindämmung der Schäden verursacht jährlich hohe Kosten. Deshalb ist die Verwendung von Streusalz immer ein Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit und Umweltbelangen. Im privaten Bereich und auf Gehwegen ist der Einsatz von Streusalz daher in der Regel verboten (vgl. Tipps für den privaten Winterdienst).
Die Salze Natrium-, Calcium- und Magnesiumchlorid bestehen aus Ionen („geladene Teilchen“), die nicht zersetzt werden, sondern beständig sind und in der Umwelt verbleiben. Beim Streuen auf innerörtlichen Straßen mit Regen- oder Mischwasserkanalisation fließt das Streusalz mit dem Schmelzwasser in das Kanalsystem ab. Nach Durchlaufen der Kläranlage gelangt es in Bäche oder Flüsse. Es kann auch direkt mit Schmutzwasser in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Das passiert auch bei Überlastung der Mischwasserkanalisation. Auf überregionalen Straßen dringt im Mittel etwa die Hälfte des Salzes über die Luft (mit verspritztem Schnee oder Wasser) in die Straßenrandböden ein. Der Rest kommt mit dem Schmelzwasser in die Straßenentwässerung und wird – wie die übrigen Abwässer – entweder versickert oder über Rückhalte- beziehungsweise Filterbecken in Oberflächengewässer eingeleitet.
Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen. Gelangt das Salz mit verspritztem Schnee oder Wasser direkt auf die Pflanzen, kommt es zu Kontaktschäden (zum Beispiel Verätzungen der Pflanze). Noch entscheidender: Das mit dem Schmelzwasser versickerte Streusalz kann sich in Straßenrandböden über viele Jahre anreichern. Schäden an der Vegetation zeigen sich daher erst oft zeitverzögert. Bei einem überhöhten Salzgehalt im Boden werden wichtige Nährstoffe verstärkt ausgewaschen und die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch die Pflanzen erschwert. Feinwurzeln von Bäumen sterben ab, so dass die lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen (Mykorrhiza) leidet. Es kommt zu mangelnder Wasserversorgung und zu Nährstoffungleichgewichten. Bei Laubbäumen führt dies zu Aufhellungen an den Blatträndern im Frühsommer, die sich zunehmend zur Blattmitte ausdehnen und braun verfärben (Blattrandnekrosen, siehe Abbildung) sowie zu vorzeitigem Laubfall. Langfristig führt eine solche Mangelversorgung zu einer verstärkten Anfälligkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten und zu ihrem vorzeitigen Absterben.
Die Schäden sind im Allgemeinen umso gravierender, je näher die Pflanzen an den Straßen und Wegen stehen. Besonders betroffen sind daher zum Beispiel Pflanzen an Fußwegen oder in Alleen. Da Alleenbaumarten, wie Ahorn, Linde und Rosskastanie, zudem salzempfindlich sind, sind sie besonders gefährdet.
Salzschäden an Linde, Ahorn und Kastanie (v.l.n.r.); mit freundlicher Genehmigung von Dr. H.-D. Gregor
Neben Schäden an der Vegetation können hohe Salzgehalte die Stabilität des Bodens beeinträchtigen (Verschlämmung) und Bodenlebewesen schädigen.
Grundwasser
Durch die Versickerung gelangt das salzhaltige Schmelzwasser in das Grundwasser. Grundwasser-Messstellen in der Nähe großer Straßen weisen daher häufig erhöhte Konzentrationen insbesondere von Chlorid auf. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung (250 mg/L) wird aber in der Regel deutlich unterschritten. Da Grundwasser nur sehr langsam erneuert wird und unsere wichtigste Trinkwasserquelle darstellt, müssen chemische Beeinträchtigungen aber so weit technisch möglich vermieden werden.
Oberflächengewässer
Das im Schmelzwasser gelöste Salz wird in den Entwässerungssystemen (Abwasserreinigungsanlage, Regenwasserreinigung) kaum zurückgehalten und gelangt daher in die Bäche und Flüsse. Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein. In Regenrückhaltebecken wurden Konzentrationen bis zu 40 g/L gemessen. Deshalb können dort, wo das salzhaltige Wasser einfließt, die kritischen Konzentrationen auch in Bächen und Flüssen überschritten werden. Weiträumig entstehen durch die Einleitung streusalzhaltiger Abwässer aber in der Regel keine bedenklich hohen Konzentrationen.
Flüsse werden auch durch die Kalisalzgewinnung mit Salz belastet. Die Konzentrationen in betroffenen Oberflächengewässern liegen meist im Bereich 100-200 mg/L, Hintergrundkonzentrationen unbelasteter Gewässer liegen dem gegegnüber im Bereich 10-50 mg/L. Die höheren Hintergrundkonzentrationen treten überwiegend in Gewässern küstennaher Gebiete aus der Verdriftung von Meerwasser auf.
Bei Haustieren kann längeres Laufen auf mit Streusalz behandeltem Untergrund zu Entzündungen der Pfoten führen. Diese sind im Winter durch Schnee, Eisklumpen und -kanten sowie durch Streusand und Split ohnehin strapaziert und deshalb besonders empfindlich. Beim Ablecken durch die Tiere aufgenommenes Salz kann Verdauungsprobleme bewirken. Bei Wildtieren sind ähnliche Probleme zu vermuten.
Die Salze greifen daneben auch Materialien zum Beispiel von Fahrzeugen und Bauwerken an. Betonbauwerke leiden wegen der korrosiven Wirkung der Salze auf die darin enthaltene Eisenbewährung. Auch bei Ziegelbauwerken können Zersetzungen auftreten. Das ist besonders bei Baudenkmälern problematisch, weil das Salz nach dem Eindringen nicht mehr aus dem Mauerwerk entfernt werden kann.
Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine („Splitt“, Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden. Sofern der Schwermetallgehalt gering ist, führt der Einsatz von Splitt kaum zu Beeinträchtigungen von Gewässern, Böden oder der Vegetation. Um eine ausreichende Wirkung zu erzielen, müssen abstumpfende Mittel aber mit einer hohen Streudichte (circa 100 g/m-2;) ausgebracht werden. Der Primärenergiebedarf kann beim Einsatz von abstumpfenden Mitteln daher höher liegen als bei der Verwendung von Taumitteln. In der Energiebilanz ist noch der Aufwand für das Einsammeln und gegebenenfalls Reinigen am Saisonende zu berücksichtigen. Für umweltfreundliche salzfreie abstumpfende Streumittel wird das Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 13) vergeben.
Harnstoff
Die Anwendung von Harnstoff als chloridfreiem Enteisungsmittel führt zu einer unerwünschten Düngung von Gewässern und Böden. Harnstoff sollte daher nicht als Enteisungsmittel verwendet werden.
Mehrwertige, gering flüchtige Alkohole und Ether
Wassermischbare Polyalkohole mit geringer Flüchtigkeit (zum Beispiel Propylenglykol oder Diethylenglykol sowie ihre Etherverbindungen) werden regelmäßig auf Flughäfen zur Enteisung von Flugzeugen eingesetzt. Wegen des hohen Sauerstoffbedarfs bei ihrem Abbau in Gewässern stellen sie keine umweltfreundliche Alternative zum Streusalz auf Straßen und Gehwegen dar, sondern sind dem Einsatz am Flughafen vorbehalten. Sie müssen in Aufbereitungsanlagen abwassertechnisch behandelt werden.
Formiate, Acetate
Formiatsalze (Salze der Ameisensäure) und Acetatsalze (Salze der Essigsäure) sind im Vergleich zu Natriumchlorid wesentlich teurer, haben aber eine deutlich geringere korrosive Wirkung, weshalb sie vor allem auf Flughäfen eingesetzt werden. Das Formiat-Anion (COO–) ist biologisch leicht abbaubar und hat ein geringes Schadpotenzial in Gewässern. Umweltfreundliche Bewegungsflächenenteiser für Flugplätze werden mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (RAL-UZ 99) ausgezeichnet. Nach bisherigem Kenntnisstand kann der breite Einsatz von Formiaten im Winterdienst aber nicht empfohlen werden, da ihre Herstellung sehr energieaufwändig ist. Es können außerdem noch keine abschließenden Aussagen zu gegebenenfalls negativen Effekten auf Pflanzen und Böden getroffen werden.
Der Streumittel-Einsatz auf Fahrbahnen macht sich in schneereichen Wintern auch in der Staubbelastung der Luft bemerkbar: Streusalzlösungen und Partikel werden von der Fahrbahnoberfläche in die Luft aufgewirbelt. Abstumpfende Mittel können durch die dynamischen Belastungen des Verkehrs zerkleinert und teilweise auf Feinkorngröße (PM10, PM2,5) zermahlen werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union räumen aber die Möglichkeit ein, bei der Ermittlung der jährlichen Überschreitungstage bei Feinstaub den Eintrag aus der Ausbringung von Streumitteln außer Acht zu lassen (§ 25 der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung).
Auf Gehwegen hat Streusalz in der Regel nichts verloren; sein Einsatz ist daher dort in vielen Kommunen bzw. Ländern auch verboten (z. B. Berliner Naturschutzgesetz). Um der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, muss Schnee regelmäßig geräumt werden. Je kürzer die Zeit zwischen Schneefall und Räumung, desto leichter lässt sich der Schnee vollständig vom Gehweg entfernen. Glätte sollte mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Granulat oder Sand) bestreut und Eisbildungen mechanisch beseitigt werden. Abstumpfenden Mitteln, die mit dem blauen Engel (RAL-UZ 13) ausgezeichnet sind, sollte dabei der Vorzug gegeben werden. Energieintensiv hergestellte Streumittel (zum Beispiel Blähton) bitte nur sparsam einsetzen. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (z. B. Treppen), ist in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt. Die genauen verbindlichen Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen für den privaten Winterdienst erfragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde.
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