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Umweltfreundliche Beschaffung

Service - News

Letzte Änderung: 17.03.2009

7 News gefunden

Mit einem EMAS-Umweltmanagement zur ISO 50001-Zertifizierung (22.05.2012)

Der Umweltgutachterausschuss (UGA) veröffentlicht mit der Broschüre „Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS“ einen Abgleich der Anforderungen der Spezialnorm gegenüber denen der EMAS-Verordnung. Fazit der Gegenüberstellung ist, dass EMAS einen großen Teil der Anforderungen abdeckt. Die stichwortartige Zusammenstellung gibt in tabellarischer Form die Inhalte der ISO 50001 wieder, zeigt die Entsprechungen in der EMAS-Verordnung auf und gibt Hinweise, welche Ergänzungen erforderlich sein können.

Die Broschüre „Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS“ kann unter www.emas.de/service/pdf-downloads/ugags-broschueren/ heruntergeladen oder eine gedruckte Version über das Bestellformular der EMAS-Homepage www.emas.de/service/bestellformular-fuer-broschuerenflyer/ anfordert werden.

Umweltgutachterausschuss

Bundesumweltministerium setzt Förderung von Hybridbussen fort (21.05.2012)

Mit der Veröffentlichung einer neuen Förderbekanntmachung wird die erfolgreiche Förderung moderner Hybridbusse in Deutschland durch das Bundesumweltministerium fortgesetzt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Effizienzsteigerung der Busflotten im öffentlichen Nahverkehr geleistet. Die geförderten Hybridbusse sind nicht nur effizienter, sondern halten auch sehr ambitionierte Umweltstandards für Luftschadstoffe und Lärm ein. Insbesondere Innenstädte werden durch diese modernen Busse entlastet.

Nach dem erfolgreichen Fördervorhaben „Förderung von Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung“, aus dem insgesamt 50 Hybridbusse in 12 Verkehrsbetrieben gefördert wurden, setzt das Bundesumweltministerium die Hybridbusförderung mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative fort. Die Technologie, die Verbrennungs- und Elektromotor miteinander kombiniert, soll damit weiter in den Busflotten der Verkehrsbetriebe etabliert werden und eine erhebliche Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs sowie von Luftschadstoff- und Lärmemissionen ermöglichen. Das umfassende Begleitprogramm zur ersten Einführungsförderung der Busse zeigte bereits, dass diese schon heute mit hoher Zuverlässigkeit in den Verkehrsbetrieben eingesetzt werden können. Zudem erschließen Hybridbusse alternative Antriebspfade für den ÖPNV der Zukunft.
Mit der Förderung ist die Einhaltung ambitionierter Umweltstandards verknüpft. So sollen die Fahrzeuge eine Verbesserung beim Kraftstoffverbrauch um 20 Prozent gegenüber vergleichbaren konventionellen Dieselbussen erreichen und anspruchsvolle Standards bei Luftschadstoff- und Lärmemissionen einhalten.
Verkehrsbetriebe des ÖPNV, die sich für eine Beantragung der Fördermittel interessieren, können ihre Projektskizze bis zum 31. Juli 2012 beim BMU einreichen. Weitere Informationen zum Projekt und Förderbedingungen können der Förderrichtlinie, die am 11.05.2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, und der Internetseite des BMU unter www.bmu.de/verkehr/foerderprojekte/hybridbusse/doc/45346.php entnommen werden.

Bundesumweltministerium

Zukunft made in Germany: Deutschland wächst immer nachhaltiger (03.05.2012)

Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt veröffentlichen den Umweltwirtschaftsbericht 2011
Mit dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 wird zum zweiten Mal nach 2009 ein Bericht über den Stand, die Herausforderungen und die Perspektiven der Umweltwirtschaft in Deutschland vorgelegt. Er zeigt, dass Deutschland auf dem Weg zu neuem, umweltverträglichem Wachstum schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Heute werden zum Erwirtschaften der gleichen Erträge deutlich weniger Rohstoffe, Flächen und Energie benötigt und weniger Schadstoffe ausgestoßen als noch vor zehn Jahren.

Umweltbundesamt

Monitoring zur Einführung umweltfreundlicher öffentlicher Beschaffung in der EU (16.04.2012)

In einer Mitteilung aus dem Jahr 2008 hat die Europäische Kommission das vorläufige Ziel gesetzt, dass bis 2010 50 % aller öffentlichen Ausschreibungen grün sein sollen. Grün bedeutet dabei, dass diese mit den gemeinsamen Kern-Kriterien der EU für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung (GPP-Kernkriterien) übereinstimmen.
Im Jahr 2011 beauftragte die Kommission eine Studie, um zu messen, ob dieses Ziel erreicht wurde. Da es keine systematische Statistik über GPP in den Mitgliedstaaten gibt, führten das Centre for European Policy Studies (CEPS) und das College of Europe eine Umfrage durch, an der mehr als 850 Behörden aus 26 Mitgliedstaaten teilnahmen.
Nach der Studie scheint es, dass das 50 %-Ziel nicht erreicht wurde. 26 % der für den Zeitraum 2009 - 2010 untersuchten Aufträge enthielten alle GPP-Kernkriterien der EU. 55 % der Aufträge enthielten mindestens ein GPP-Kernkriterium, was zeigt, dass eine Form der umweltfreundlichen Beschaffung in großem Maßstab durchgeführt wird.
Weitere Ergebnisse dieser Befragung sind dem Bericht und dem Anhang zu entnehmen.

Europäische Kommission, Green Public Procurement

Veröffentlichung der 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (21.03.2012)

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 14 vom 21. März 2012 wurde die 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge veröffentlicht. Damit trat die Verordnung am 22. März 2012 in Kraft.

Bundeswirtschaftsministerium

Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz 2012“ gestartet (20.03.2012)

Der Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz“ geht in die vierte Runde. Vom 12. März bis zum 25. Mai 2012 suchen das Bundesumweltministerium (BMU) und die „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden wieder Kommunen und Regionen, die vorbildliche Klimaschutzprojekte umgesetzt haben. Ausgezeichnet werden erfolgreich realisierte Maßnahmen, Strategien oder Aktionen, die in besonderem Maße zur Reduzierung von Treibhausgasen beigetragen haben.

Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz

Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze (20.03.2012)

Um die Verwendung einheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (gebietseigene Herkünfte) zu fördern, hat der Gesetzgeber durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 die Rechtsgrundlage verbessert.
Im Interesse der Baumschulwirtschaft, der Naturschutzverwaltungen und ausschreibender Stellen ist eine bundesweit einheitliche Umsetzung anzustreben. Zu diesem Zweck wurde die "Arbeitsgruppe gebietseigene Gehölze" ins Leben gerufen, in der die Interessen der Naturschutz-, Forst- und Gartenbaubehörden von Bund und Ländern, der Verkehrsplanung, der Baumschulverbände und Forschung gleichberechtigt vertreten sind. Sie soll entsprechende Grundlagen und Empfehlungen für eine praktikable Umsetzung erarbeiten.
Der vom Bundesumweltministerium herausgegebene Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze fasst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zusammen und richtet sich vor allem an ausschreibende Stellen und Planer. Hiermit soll Hilfestellung gegeben werden bei wichtigen Fragen der Praxis. In einem speziellen Teil werden vergaberechtliche Fragen in der Ausschreibepraxis erörtert. Dieser Leitfaden hat einen empfehlenden Charakter.
Die Empfehlungen dieses Leitfadens konzentrieren sich insbesondere auf die Umsetzung der Regelungen für die Verwendung gebietseigener Gehölze in der gesetzlichen Übergangszeit bis zum 1. März 2020.

Bundesumweltministerium

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