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Umweltfreundliche Beschaffung

Reinigung/Hygiene

Letzte Änderung: 27.02.2012

Händetrocknung

 

Einführung

Nach der Arbeitsstätten-Verordnung ist in der öffentlichen Verwaltung, in Gaststätten, Hotels und Betrieben die Verwendung von Gemeinschaftshandtüchern aus hygienischen Gründen seit 1975 verboten. Als Alternative bieten sich verschiedene Händetrocknungssysteme an, die unter Umweltschutzgesichtspunkten unterschiedlich beurteilt werden.

Folgende Systeme genügen den hygienischen Anforderungen:

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Unter Umweltschutzaspekten sind die genannten Systeme unterschiedlich zu bewerten. Die Umweltbelastungen aus Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Rohstoffeinsatz, Abwasserbelastung, Luftbelastung und Transporten sind durch das Umweltbundesamt im Rahmen einer vergleichenden ökologischen Betrachtung der Systeme zur Händetrocknung untersucht worden.

Als vergleichsweise ökologisch nachteilig wird auf der Grundlage der ermittelten Daten das System der Zellstoff-Papierhandtücher bewertet (siehe Umweltbundesamt Texte 26/93). Die Gründe liegen im Verbrauch von Frischfasern, im vergleichsweise hohen Verbrauch von Energie und Wasser sowie der Luftbelastung aus dem Produktionsprozess (siehe dazu die Produktgruppe „Hygienepapiere).

Für die übrigen drei der genannten Händetrocknungssysteme – Handtuchspender mit Papierhandtüchern aus Altpapier, Handtuchspender mit Baumwolltuchrollen sowie Warmlufthändetrockner – hat das Umweltbundesamt keine „ökologische Rangfolge" entwickelt.

Von Seiten des Bundesgesundheitsamtes wurde die hygienische Unbedenklichkeit der oben genannten vier Systeme zur Händetrocknung in öffentlichen Einrichtungen bestätigt. Aus hygienischer Sicht ist eine vollständige Trocknung der Hände das wichtigste Kriterium für die Effektivität der Trocknungssysteme, da über feuchte Hände Krankheitserreger übertragen werden können. Viele Studien haben gezeigt, dass die Trocknungsdauer bei Handtüchern kürzer ist als bei Warmlufthändetrocknern. Daher ist in hygienisch sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, wo es auf eine rasche, effiziente Trocknung ankommt, Handtüchern der Vorzug zu geben.

Das Umweltbundesamt weist auf die Möglichkeit einer Nachreinigung der Hände beim Einsatz von Papierhandtüchern oder Baumwollhandtüchern hin. Die Beobachtung, dass die Nutzer von Papierhandtüchern oftmals gleich drei oder vier Tücher benutzen, kann nicht nur als eine Schwachstelle im Verbraucherverhalten interpretiert werden. Die Entnahme mehrerer Tücher aus den Spendern kann auch mit der mangelnden Trenngenauigkeit des Gerätes zusammenhängen, das gleichzeitig mehrere Tücher freigibt.

Für alle drei Händetrocknungssysteme wurden im Rahmen des Blauen Engels Kriterien entwickelt, die eine ökologische Optimierung des jeweiligen Systems beinhalten:

Umweltzeichen

Blauer EngelBlauer Engel, RAL-UZ 5

Der „Blaue Engel” ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Hygienepapiere mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ 5) werden aus 100 % Altpapier gefertigt. Krepp-Toilettenpapiere enthalten ausschließlich Altpapierqualitäten der unteren, mittleren und Sondersorten. Alle anderen Hygieneprodukte müssen zu mindestens 60 % aus unteren, mittleren, krafthaltigen und Sondersorten bestehen. Bei der Herstellung dürfen nur Fabrikationshilfsstoffe eingesetzt werden, die in der XXXVI. Empfehlung für Papiere für Lebensmittelkontakt des Bundesinstituts für Risikobewertung angeführt sind.

Ferner legt der Blaue Engel maximale Schadstoffgehalte fest zum Beispiel für Formaldehyd und Pentachlorphenol. Der Einsatz von Chlor, halogenierten Bleichmitteln, optischen Aufhellern sowie biologisch schwer abbaubaren Komplexbildnern ist verboten. Gleiches gilt für Azofarbstoffe und weitere Farb- und Hilfsmittel, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit werden an Hygienepapiere mit dem Blauen Engel schärfere Maßstäbe angelegt als an solche aus Primärfasern.

Blauer Engel, RAL-UZ 77

Der „Blaue Engel” ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

System-Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender präsentieren nach dem Händetrocknen dem nächsten Gast wieder ein sauberes und trockenes Stück Stoff zum Abtrocknen. Neben dem Vorteil, dass sie abfallarm sind, zeichnen sie sich durch eine sehr lange Lebensdauer (80 bis 100 Umläufe) und durch verlässliche hygienische Eigenschaften aus. Gleichzeitig wird das Abfallaufkommen verringert. Zudem werden hohe Anforderungen an das Reinigungsverfahren in Wäschereien gestellt. Die Auszeichnung von Stoffhandtuchrollen mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 77) garantiert, dass während des gesamten Reinigungs- und Nachbehandlungsverfahrens keine Mittel eingesetzt werden, die biozide Wirkstoffe enthalten.

Blauer Engel, RAL-UZ 87

Der „Blaue Engel” ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Energiesparende Warmluft-Händetrockner mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ 87) dürfen – bei einer relativen Trocknungszeit von 30s – maximal 0,017 kWh Energie verbrauchen. Cadmierte oder bromierte Teile dürfen nicht verwendet werden. Der Hersteller muss die Rücknahme und Verwertung der Geräte gewährleisten.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationsquellen
EU-Umweltzeichen „EU-Blume”

Logo EU-UmweltzeichenDie „EU-Blume" ist das EU-Umweltzeichen. Zeicheninhaber ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaft.

Anforderungen

Das EU-Umweltzeichen auf Hyginepapieren bedeutet die Herstellung unter Verwendung von speziell aufbereitetem Fasermaterial. Rohfasern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern kommen zum Einsatz. Bei der Herstellung werden die Wasserverschmutzung sowie Schwefel- und CO2-Emissionen in die Luft vermindert.

Vergabe

Die EU-Blume wird durch zuständige nationale Einrichtungen verliehen, in Deutschland durch die RAL gGmbH.

Weitere Informationsquellen

Ausschreibungsempfehlungen

Für alle drei der ökologisch optimierten Systeme der Händetrocknung gibt es beim deutschen Umweltzeichen „Blauer Engel"-Vergabegrundlagen.

Die Kriterien, Zeichenanwender und Produkte der jeweiligen Systeme finden sich auf der Internetseite www.blauer-engel.de.

Vorschläge:

Literatur

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Weitere Informationsquellen

Quelle: Umweltbundesamt (16.05.2011)

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