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Letzte Änderung: 27.02.2012
EU-Umweltzeichen „EU-Blume”Zeicheninhaber ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Mit der EU-Blume wird nicht nur die Reduzierung der von einem Produkt ausgehenden Umweltbelastungen während des gesamten Lebenszyklus angestrebt, sondern auch dessen Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt. Die EU-Blume wird nach erfolgreicher Prüfung nur Produkten mit geringeren Umweltbelastungen als andere mit vergleichbarem Anwendungsprofil verliehen.
An der Erarbeitung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sind Vertreter aus Industrie, Handel, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften beteiligt. Sie werden von den Mitgliedstaaten angenommen und von der Europäischen Kommission verabschiedet.
Die Vergabe des EU-Umweltzeichens erfolgt durch zuständige nationale Einrichtungen, in Deutschland durch die RAL gGmbH.
Die Verdingungsunterlagen dienen als Muster für eine umweltfreundliche Beschaffung von
Die Unterlagen wurden im Rahmen des vom Umweltbundesamt geförderten Forschungsvorhabens "Nationale Umsetzung der neuen EU-Beschaffungs-Richtlinien" (Projektabschluss 2008) erarbeitet. Weitere Informationen, zum Beispiel zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und erreichbaren Umweltentlastungspotenzialen, sind dem Endbericht zum Vorhaben und einer Broschüre mit den zentralen Ergebnissen des Vorhabens zu entnehmen.
Weitere Informationen zu Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von gewerblichen Reinigungsmitteln bei öffentlichen Ausschreibungen erhalten Sie unter Umweltbundesamt: Gewerbliche Reinigung.
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