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Umweltfreundliche Beschaffung

Gebäudeinnenausstattung

Letzte Änderung: 17.03.2009

Möbel

Einführung

Die Einrichtungen der öffentlichen Hand beschaffen Möbel in erheblichem Umfang, um Büros, Repräsentationsräume, Schulen und andere Bereiche als Arbeitsplätze auszustatten. Die Möbel dienen der Aufnahme von Gegenständen und dem Verrichten verschiedener Tätigkeiten und sollen daher so konstruiert sein, dass sie die Büro- und Verwaltungsarbeit vereinfachen oder verbessern und mit ihren Maßen und Einstellmöglichkeiten eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten. Durch Design sowie Farb- und Oberflächengestaltung tragen sie auch zum einheitlichen Erscheinungsbild einer Behörde oder anderen Institution bei.
Im Folgenden werden drei Gruppen von Möbeln vorgestellt, die für die öffentliche Hand von Interesse sind. Es handelt sich um Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen, Polstermöbel sowie um Bürostühle und Bürodrehstühle.

Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen

Aus Holz und Holzwerkstoffen werden Tische, Schubladencontainer, Schränke und Regale sowie Zusatzmöbel, mit denen sich diese Grundelemente ergänzen lassen, hergestellt.
Massivholzmöbel bestehen meist aus ein- oder mehrschichtigen Platten. Die Oberfläche kann, wie auch Echtholzfurniere, lasiert, lackiert, gewachst oder geölt werden.
Aus konstruktiven und preislichen Gründen wird Massivholz oft durch Holzwerkstoffe ersetzt. Bei den Holzwerkstoffen handelt es sich um Spanplatten, mitteldichte Faserplatten (MDF-Platten), Sperrholz- und Tischlerplatten. Die Span- und Faserplatten werden aus Holzteilchen, die meist aus der holzverarbeitenden Industrie stammen, unter Zusatz von Bindemitteln hergestellt.
Die Oberflächen der Möbelwerkstoffe werden meist beschichtet. Für die Beschichtung, die nicht nur dekorativen Zwecken, sondern auch dem Schutz der Oberfläche dient, werden Echtholzfurniere, Folien und Kantenbänder verwendet. Auch flüssige Materialien, wie Lacke oder Beizen kommen zur Anwendung. Oftmals werden verschiedene Beschichtungsverfahren kombiniert.
Die Bindemittel oder Leime, die auch zum Bekleben der Oberflächen mit Furnieren oder anderen Dekorschichtstoffen verwendet werden, basieren auf Kunstharzen. Meist handelt es sich um Melaminharze.

Polstermöbel

Polstermöbel werden in der Regel für die Ausstattung von Repräsentationsräumen beschafft. Sie bestehen aus dem Gestell, das aus Massivholz oder Metall sein kann, und der Polsterung an Sitz- und Rückenfläche sowie an Armlehnen. Die Polsterung besteht aus einer Unterfederung, dem Schaumstoff, der Abdeckung mit einem Polyestervlies oder einer Matte und dem abschließenden Bezugsmaterial aus Stoff oder Leder (Haselmann und Bruns 2001). Schaumstoffe, meist handelt es sich um Polyurethan-(PUR)-Weichschaum), sind mittlerweile ebenso formstabil und komfortabel wie Federkernelemente.
Das Angebot an Bezugsmaterialien ist groß. Hierfür stehen Textilien aus Kunst- und Naturfasern (siehe Raumtextilien), die mit Flammschutz- und/oder Mottenschutzmitteln ausgerüstet sein können, sowie verschiedene Rau- und Glattlederarten zur Verfügung. Weitere Ausrüstungsmittel verbessern die Unempfindlichkeit gegenüber Licht und Flecken, die Scheuerfestigkeit sowie den Feuchtigkeitstransport.

Bürostühle und Bürodrehstühle

Bürostühle und Bürodrehstühle sind ein wichtiger Teil der ergonomischen Bürogestaltung. Sie sollen ein rückenfreundliches Arbeiten ermöglichen.
Diese Sitzmöbel sind aus verschiedenen Teilen und Materialien zusammengesetzt. Sie bestehen in der Regel aus dem Gestell, der Sitzschale, Rückenlehne und eventuellen Armstützen, wofür Holz, Metall oder Kunststoff verwendet wird, sowie der Polsterung und dem Bezugsmaterial. Bei den Bürodrehstühlen ist das Untergestell drehbar und besitzt Rollen oder Gleiter. Außerdem lassen sich bei ihnen meist Sitzfläche und Rückenlehne in Höhe und Neigung verstellen und individuell anpassen. Eine Gasdruckfeder, die häufig mit Stickstoff gefüllt ist, ermöglicht Höhenverstellung und Gewichtsausgleich.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

In die Herstellung von Möbeln sind verschiedene Branchen einbezogen. Sie beginnt mit der Forstwirtschaft und führt über die chemische Industrie bis hin zur Möbelfabrik oder zum Tischler oder Polsterer. Ihre Herstellung erfordert Holz, Textilien, Leder, Metalle und Kunststoffe sowie eine Vielzahl von Chemikalien, von denen einige umweltbelastend und gesundheitsgefährdend sind, von anderen hingegen sind die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt oftmals nicht bekannt.
Aber mittlerweile werden Büromöbel, Polstermöbel sowie Bürostühle und Bürodrehstühle angeboten, die umwelt- und gesundheitsverträglich hergestellt, genutzt und entsorgt oder weiter verwertet werden können.

Innenraumbelastungen

Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche und langen Nutzungsdauer eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum darstellen. Neue Möbel geben in unterschiedlichem Maße flüchtige organische Verbindungen (englisch VOC; Abkürzung für Volatile Organic Compounds) ab. Auch wenn der Neugeruch des Möbelstückes längst abgeklungen ist, können weiterhin geruchlich nicht wahrnehmbare VOC ausgasen. Hierbei handelt es sich um vielfältige Stoffgemische, wie das eine im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte wissenschaftliche Studie (Horn et al. 2006), in der Massivhölzer und Holzwerkstoffe untersucht wurden, erneut bestätigte.
Einige dieser Verbindungen können bei höheren Konzentrationen zu Reizungen der Augenbindehaut und der Schleimhaut der Atemwege führen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühl oder Müdigkeit können ebenfalls auftreten. Manche Verbindungen besitzen allergisierende, allergieverstärkende oder sogar krebserzeugende Eigenschaften. Auch der Hautkontakt mit gepolsterten Oberflächen kann sich durch die in dem Bezugsstoff oder Leder verwendeten Ausrüstungschemikalien nachteilig auf die Gesundheit auswirken und Kontaktallergien begünstigen.
In Deutschland sind daher einige Chemikalien verboten. Dazu gehören Pentachlorphenol (PCP) – inzwischen als Kanzerogen Kategorie 2 eingestuft (siehe auch Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe 2007), das als Fungizid beim Anbau von Baumwolle und in der Konservierung von Leder eingesetzt wird, bestimmte als Flammschutzmittel verwendete polybromierte Diphenylether (PBDE), Azofarbstoffe, die erwiesenermaßen giftige beziehungsweise krebserzeugende Amine freisetzen können, sowie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die die Ozonschicht schädigen und in der Vergangenheit als Treibmittel für die Herstellung von Schaumstoffen Verwendung fanden. Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen diese Chemikalien nicht verboten sind, können sie in Produkten vorkommen, die in Deutschland verkauft werden.

Holz und Holzwerkstoffe

Selbst unbehandeltes natürliches Holz ist nicht frei von Emissionen. Sie verleihen dem Holz den typischen Holzgeruch. Besonders Kiefernholz ist reich an Terpenen, die ein allergisierendes Potenzial besitzen. Aus Holzwerkstoffen entweichen demgegenüber in unterschiedlichem Umfang noch Restmengen von Lösemitteln und andere VOC, die beispielsweise aus der Verleimung der Holzteilchen in der Span- oder Faserplatte und aus der Oberflächenlackierung (siehe Lacke und Lasuren) stammen können.
In der Vergangenheit machte besonders Formaldehyd von sich Reden, das als Bindemittel für die Verklebung der Holzteilchen eingesetzt wurde. Formaldehyd reizt die Schleimhäute und wirkt allergisierend und krebserzeugend. Zum Schutz der Gesundheit dürfen Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Holzwerkstoffen bestehen, die unter festgelegten Prüfbedingungen Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,1 ppm abgeben.
Heutzutage kommen für die Herstellung von Möbelplatten Bindemittel in verschiedenen Kombinationen aus Harnstoff-, Melamin-, polymeren Isocyanatharzen und Phenol-Formaldehyd-Klebstoffen zum Einsatz. Die Emissionen enthalten wenig oder kein Formaldehyd, aber es können beispielsweise Restmonomere von Isocyanatharzen, wie das Diphenylmethandiisocyanat (MDI), vorkommen, die eine sensibilisierende Wirkung haben.

Polsterung

Als elastische Füllstoffe werden meist Polyurethan-(PUR)-Schaumstoffe eingesetzt, die unter Verwendung der Treibmittel Pentan, Methylenchlorid oder Kohlendioxid hergestellt werden.
Für textile Möbelbezugsstoffe stehen verschiedene synthetische Fasern, wie Polyester und Polyamid, und natürliche Fasern, wie Baumwolle und Wolle, zur Verfügung. Damit die Textilien lange strapazierfähig und ansehnlich bleiben, werden die Fasern mit verschiedenen Ausrüstungsmitteln veredelt. Natürliche Fasern können zusätzlich mit einem Mottenschutzmittel versehen sein. Da die zur Polsterung verwendeten Schaumstoffe und Textilien leicht entflammbar sind, werden sie vom Hersteller häufig mit einem Flammschutzmittel ausgerüstet.
Ein weiteres Bezugsmaterial ist Leder. Man unterscheidet zwischen Rau- und Nappaleder. Leder wird meist mit Chromsalzen oder Pflanzenextrakten gegerbt, wobei es viele verschiedene Verfahren gibt. Anschließend wird das Leder gefettet (beispielsweise mit Leinöl) und gefärbt (häufig mit synthetischen Farbstoffen). Problematische Substanzen, wie Anilin – ein Teerprodukt, werden zumindest in Deutschland nicht mehr eingesetzt. Die Oberflächenbehandlung (Zurichtung) gibt dem Leder sein endgültiges Aussehen und imprägniert und schützt es vor Schmutz und Wasser. Für die Zurichtung werden verschiedene Substanzen verwendet, die schädlich auf die Umwelt und Gesundheit wirken können. Je nach Gerbart, Färbung und Oberflächenbehandlung emittiert Leder VOC, darunter auch geruchsintensive Stoffe. Dabei kann es sich zum Beispiel um Lösemittel aus der Oberflächenveredlung handeln.

Gestelle

Die Gestelle der Polstermöbel, Bürostühle und Bürodrehstühle sind aus Holz, Metall oder Kunststoff. Unter den Metallen hat die Verwendung von Aluminium Vorteile, da es leicht ist (Transport) und keinen zusätzlichen Korrosionsschutz erfordert. Ein Recycling ist ohne Qualitätsverlust möglich und wesentlich weniger energieaufwendig als die Herstellung von Primäraluminium. Daher sollte das verwendete Aluminium auch Sekundäraluminium enthalten. Die Verwendung von Eisen macht demgegenüber eine Oberflächenbeschichtung, beispielsweise mit Lack oder Kunststoff, Verchromen oder Verzinken oder den Zusatz von Legierungsmetallen wie Chrom oder Nickel notwendig. Diese Legierungsmetalle gelangen beim Schrottrecycling zum Teil in das Stahlbad, zum Teil aber auch in die Schlacke und gehen dann einer weiteren Verwertung verloren (siehe auch Grauer et al. 1997).
Unter den Kunststoffen ist Polyethylen oder Polypropylen der Vorzug zu geben, da sie am Ende der Nutzungsphase bei sortenreiner Sammlung wiederverwertet werden können.

Auswirkungen auf den Waldbestand

Der große Bedarf an tropischen Edelhölzern, wie Mahagoni oder Teak, hat zu unkontrolliertem Holzeinschlag oder zur Brandrodung geführt. Darunter leidet nicht nur der tropische Regenwald, sondern auch die lokale Bevölkerung. Der Bedarf an Holz macht auch vor einheimischen Wäldern nicht halt. In den 1990er Jahren gründeten sich die internationalen Organisationen FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), die sich dafür einsetzen, dass nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft verarbeitet wird. Hierbei geht es nicht nur um Sozialverträglichkeit, sondern auch darum, nachteilige Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt zu minimieren. Es setzt sich immer mehr durch, dass Holz mit dem FSC- oder PEFC-Zertifikat (siehe Umweltzeichen) verarbeitet wird. Das beinhaltet zugleich eine neue Herausforderung für den Umweltschutz, denn der tropische Regenwald darf nicht einer neu anzulegenden Plantage weichen.

Die Frage, ob die Beschaffung von Möbeln aus Holzwerkstoffen oder aus Massivholz angestrebt werden soll, wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite tragen Spanplatten zur Nutzung von Schwach- und Restholz bei und sind daher abfallwirtschaftlich günstig zu bewerten. Massivholz, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, und Holzwerkstoffe mit geringen Emissionen aus der Verleimung der Holzteilchen können sich ökologisch sinnvoll ergänzen. Letztlich kommt es auf Haltbarkeit, Stabilität und jahrelange Nutzbarkeit an, die ebenso wichtige ökologische Faktoren sind.

Anforderungen an die Gebrauchsfähigkeit und Entsorgung

Die Gebrauchsfähigkeit von Möbeln sollte lange erhalten bleiben. Um Reparaturen zu ermöglichen, sollten Hersteller/Lieferant Ersatz- und Verschleißteile nach dem Kauf entsprechend lange, mindestens fünf Jahre, vorhalten.
Büromöbel sollten in Modulbauweise konstruiert sein. Dadurch sind sie erweiterungsfähig und im Bedarfsfall muss kein völlig neues System angeschafft werden. Defekte oder abgenutzte Möbelteile sollten sich einfach entfernen lassen, um Reparaturen zu erleichtern.
Des Weiteren sollte das Möbelstück so aufgebaut sein, dass die verwendeten Materialien nach der Nutzungsphase getrennt und sortenrein gesammelt werden können. Für eine Wiederverwertung sollten sie entsprechend gekennzeichnet werden. Bei sehr kleinen Produktteilen sollte die Materialbezeichnung auf einem Begleitschein erfolgen. Klebeverbindungen sollten nur zwischen gleichartigen Materialien bestehen.

Das Verpackungsmaterial sollte wiederverwertbar sein.
Der Hersteller/Lieferant sollte mit dem Ziel einer weitgehenden Wiederverwertung von Produktteilen zur Rücknahme von Altmöbeln verpflichtet werden. Ist dies nicht möglich, sollten sie sortenrein gesammelt und recycelt werden.
Es sollte geprüft werden, ob die ausrangierten Möbel einer stofflichen oder thermischen Verwertung zuzuführen sind, falls sie nicht an unterstützungsbedürftige Einrichtungen oder Personen abgegeben werden können.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Umweltzeichen

Blauer Engel, RAL-UZ 38/ RAL-UZ 117Blauer Engel, RAL-UZ 38 / RAL-UZ 117

Der „Blaue Engel“ ist das älteste offizielle Öko-Label in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen, die mit dem Blauen Engel RAL-UZ 38 gekennzeichnet sind, sowie Polstermöbel, die das Umweltzeichen RAL-UZ 117 tragen, erfüllen die Anforderungen des Zeichens an die Begrenzung von Emissionen und gefährlichen Inhaltsstoffen, an die Gebrauchstauglichkeit sowie an die Produktverpackungen.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen
Forest Stewardship Council (FSC)Forest Stewardship Council (FSC)

Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder auf der Erde einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessensvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Die FSC-Zertifizierung des eingesetzten Holzes oder Holzwerkstoffes ist Bestandteil der Vergabegrundlage des Blauen Engels. Auch gleichwertige Zertifizierungssysteme (z. B. PEFC) werden anerkannt.

Anforderungen

Der FSC hat zehn verbindliche Prinzipien und 56 Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft festgelegt. Sie berücksichtigen soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Nationale Arbeitsgruppen passen diese Prinzipien und Kriterien an die regionalen Verhältnisse in Form von nationalen FSC-Standards an. Das FSC-Label kennzeichnet die Erzeugung des Rohstoffs Holz, aus dem das jeweilige Produkt gefertigt wurde und garantiert die lückenlose Verarbeitungskette.

Vergabe

Mit der Vergabe beauftragt der FSC Zertifizierungsorganisationen, die weltweit nach einheitlichen Maßstäben arbeiten. Die Kennzeichnung gilt weltweit.

Weitere Informationen

http://www.fsc-deutschland.de/

Goldenes MGoldenes M

Das Goldene M ist das Gütezeichen der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM e.V.). Ihr gehören über 100 Möbelhersteller und Zulieferbetriebe aus dem In- und Ausland an, die sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichten.

Anforderungen

Die DGM e.V. erarbeitet die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 430), die sich nicht nur auf Langlebigkeit und einwandfreie Funktion des Möbelstücks beziehen, sondern sie schließen auch die Sicherheit und Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umweltverträglichkeit des Produktionsweges ein. Verpackung, Transport, Entsorgung und Wiederverwertung unterliegen ebenfalls festgelegten Bestimmungen. Mit der Prüfung der Produkte wird ein unabhängiges Institut beauftragt.

Vergabe

Mit der Vergabe ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. betraut. Das Sortiment der gekennzeichneten Möbel richtet sich eher an den privaten Bereich. Mit dem Goldenen M gibt es unter anderem Polstergarnituren, vereinzelt auch Stühle für den Bürobereich und Schulmöbel.

Weitere Informationen
PEFCPEFC

Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC), ist ein internationales Waldzertifizierungssystem, dem mittlerweile neben 24 europäischen Ländern auch Australien, Brasilien, Gabun, Chile, Kanada, Malaysia und die USA angehören.

Anforderungen

Das Technische Dokument sowie die Satzung des PEFC definieren Mindestanforderungen hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und sozialer Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden müssen.

Vergabe

Unabhängige Zertifizierungsstellen stellen die PEFC-Urkunde aus, die Waldbesitzer dazu berechtigt, das PEFC-Label zu verwenden. Holz und Holzprodukte, die den Anforderungen des PEFC genügen, können ebenfalls gekennzeichnet werden, wenn ein glaubwürdiger Produktkettennachweis sichergestellt ist.

Weitere Informationen

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Ausschreibungsempfehlungen

Die nachfolgend tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich bei Möbeln aus Holz und Holzwerkstoffen an den Vorgaben des Blauen Engel für emissionsarme Produkte aus Holz und Holwerkstoffen (RAL-UZ 38) und bei Polstermöbeln und gepolsterten Stühlen an den Vorgaben des Blauen Engel für emissionsarme Polstermöbel (RAL-UZ 117). Der Bieter erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt zum Nachweis Prüfprotokolle und Zertifikate vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist den aufgeführten Vergabegrundlagen zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen mit Ausnahme der Anforderung an die Herkunft des Holzes aus nachhaltiger Forstswirtschaft angenommen werden. Ein entsprechendes Zertifikat oder ein anderer geeigneter Nachweis ist daher auch bei Zeichennutzung vorzulegen. Die Vergabegrundlage RAL-UZ 38 gilt für Möbel, die zu mehr als 50 Volumenprozent aus Holz, Holzmehl und/oder Holzwerkstoffen (Span-, Tischler-, Faser-, Furnierplatten beschichtet oder unbeschichtet) hergestellt sind. Bei Möbeln mit weniger als 50 Volumenprozent Holzanteil kann der Blaue Engel daher nicht als Nachweis herangezogen werden.

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Beispiele aus der Praxis

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Literatur

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Weitere Informationsquellen

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