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Letzte Änderung: 08.12.2011
Öffentliche Einrichtungen beschaffen Möbel in erheblichem Umfang, um Büros und Schulen einzurichten sowie Repräsentationsräume und andere Bereiche auszustatten.
Aus Holz und Holzwerkstoffen werden Tische, Schubladencontainer, Schränke und Regale sowie Zusatzmöbel, mit denen sich diese Grundelemente ergänzen lassen, hergestellt.
Massivholzmöbel bestehen meist aus ein- oder mehrschichtigen Platten. Die Oberfläche kann, wie auch Echtholzfurniere, lasiert, lackiert, gewachst oder geölt werden.
Konstruktionsbedingt und aus preislichen Gründen wird Massivholz oft durch Holzwerkstoffe ersetzt. Bei den Holzwerkstoffen handelt es sich um Spanplatten, mitteldichte Faserplatten (MDF-Platten), Sperrholz- und Tischlerplatten. Die Span- und Faserplatten werden aus Holzteilchen, die meist aus der holzverarbeitenden Industrie stammen, unter Zusatz von Bindemitteln hergestellt.
Die Oberflächen der Möbelwerkstoffe werden meist beschichtet. Für die Beschichtung, die nicht nur dekorativen Zwecken, sondern auch dem Schutz der Oberfläche dient, werden Echtholzfurniere, Folien und Kantenbänder verwendet. Auch flüssige Materialien, wie Lacke oder Beizen kommen zur Anwendung. Oftmals werden verschiedene Beschichtungsverfahren kombiniert.
Die Bindemittel oder Leime, die auch zum Bekleben der Oberflächen mit Furnieren oder anderen Dekorschichtstoffen verwendet werden, basieren auf Kunstharzen. Meist handelt es sich um Melaminharze.
Polstermöbel werden in der Regel für die Ausstattung von Repräsentationsbereichen (wie Empfang, Wartebereich, Besprechungszimmer) und Tagungsräumen beschafft. Sie bestehen aus dem Gestell, das aus Massivholz oder Metall sein kann, und der Polsterung an Sitz- und Rückenfläche sowie an Armlehnen. Die Polsterung besteht in jedem Fall aus einem oder mehreren Schaumstoffen, einer Abdeckung mit einem Polyestervlies oder einer Matte und einem abschließenden Bezugsmaterial aus Stoff oder Leder (Haselmann und Bruns 2001). Hochgefederte Polstermöbel wie Sessel oder Sofas haben häufig eine Unterfederung. Die eingesetzten Schaumstoffe bestehen meist aus formstabilem, (sitz-)komfortablen Polyurethan-(PUR)-Weichschaum.
Das Angebot an Bezugsmaterialien ist groß. Hierfür stehen Textilien aus Kunst- und Naturfasern, die mit Flammschutz- und/oder Mottenschutzmitteln ausgerüstet sein können, sowie verschiedene Rau- und Glattlederarten zur Verfügung. Weitere Ausrüstungsmittel verbessern die Unempfindlichkeit gegenüber Licht und Flecken, erhöhen die Scheuerfestigkeit sowie den Feuchtigkeitstransport.
Bürostühle und Bürodrehstühle sind ein wichtiger Teil der ergonomischen Bürogestaltung. Sie sollen ein rückenfreundliches Arbeiten ermöglichen.
Diese Sitzmöbel sind aus verschiedenen Teilen und Materialien zusammengesetzt. Sie bestehen in der Regel aus dem Gestell, der Sitzschale, Rückenlehne und eventuellen Armstützen, wofür Holz, Metall oder Kunststoff verwendet wird, sowie der Polsterung und dem Bezugsmaterial. Bei den Bürodrehstühlen ist das Untergestell drehbar und besitzt Rollen oder Gleiter. Außerdem lassen sich bei ihnen meist Sitzfläche und Rückenlehne in Höhe und Neigung verstellen und individuell anpassen. Eine Gasdruckfeder, die häufig mit Stickstoff gefüllt ist, ermöglicht Höhenverstellung und Gewichtsausgleich.
In die Herstellung von Möbeln sind verschiedene Branchen einbezogen. Sie beginnt mit der Forstwirtschaft und führt über die chemische Industrie bis hin zur Möbelfabrik oder zum Tischler oder Polsterer. Ihre Herstellung erfordert Holz, Textilien, Leder, Metalle und Kunststoffe sowie eine Vielzahl von Chemikalien, von denen einige umweltbelastend und gesundheitsgefährdend sind, von anderen hingegen sind die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt oftmals nicht bekannt.
Aber mittlerweile werden Büromöbel, Polstermöbel sowie Bürostühle und Bürodrehstühle angeboten, die umwelt- und gesundheitsverträglich hergestellt, genutzt und entsorgt oder weiter verwertet werden können.
Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche und langen Nutzungsdauer eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum darstellen. Neue Möbel geben in unterschiedlichem Maße flüchtige organische Verbindungen (englisch VOC; Abkürzung für Volatile Organic Compounds) ab. Auch wenn der Neugeruch des Möbelstückes längst abgeklungen ist, können weiterhin geruchlich nicht wahrnehmbare VOC ausgasen. Hierbei handelt es sich um vielfältige Stoffgemische, wie das eine im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte wissenschaftliche Studie (Horn et al. 2006), in der Massivhölzer und Holzwerkstoffe untersucht wurden, erneut bestätigte.
Einige dieser Verbindungen können bei höheren Konzentrationen zu Reizungen der Augenbindehaut und der Schleimhaut der Atemwege führen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühl oder Müdigkeit können ebenfalls auftreten. Manche Verbindungen besitzen allergisierende, allergieverstärkende oder sogar krebserregende Eigenschaften. Auch der Hautkontakt mit gepolsterten Oberflächen kann sich durch die in dem Bezugsstoff oder Leder verwendeten Ausrüstungschemikalien nachteilig auf die Gesundheit auswirken und Kontaktallergien begünstigen.
In Deutschland sind daher einige Chemikalien verboten. Dazu gehören Pentachlorphenol (PCP) – inzwischen als kanzerogen der Kategorie 2 eingestuft (siehe auch Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe 2007), das als Fungizid beim Anbau von Baumwolle und in der Konservierung von Leder eingesetzt wird, bestimmte als Flammschutzmittel verwendete polybromierte Diphenylether (PBDE), Azofarbstoffe, die erwiesenermaßen giftige beziehungsweise krebserzeugende Amine freisetzen können, sowie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die die Ozonschicht schädigen und in der Vergangenheit als Treibmittel für die Herstellung von Schaumstoffen Verwendung fanden. Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen diese Chemikalien nicht verboten sind, können sie in Produkten vorkommen, die in Deutschland verkauft werden.
Die Frage, ob die Beschaffung von Möbeln aus Holzwerkstoffen oder aus Massivholz angestrebt werden soll, wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Auf der einen Seite tragen Spanplatten zur Nutzung von Schwach- und Restholz bei und sind daher abfallwirtschaftlich günstig zu bewerten. Massivholz, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt, und Holzwerkstoffe mit geringen Emissionen aus der Verleimung der Holzteilchen können sich ökologisch sinnvoll ergänzen. Letztlich kommt es auf Haltbarkeit, Stabilität und jahrelange Nutzbarkeit an, die gleichzeitig wichtige ökologische Faktoren darstellen.
Darauf aufbauend sollten die in den Möbelstücken enthaltenen Chemikalien berücksichtigt werden. Denn selbst unbehandeltes natürliches Holz ist nicht frei von Emissionen. Sie verleihen dem Holz den typischen Holzgeruch. Besonders Kiefernholz ist reich an Terpenen, die ein allergisierendes Potenzial besitzen. Aus Holzwerkstoffen entweichen demgegenüber in unterschiedlichem Umfang noch Restmengen von Lösemitteln und andere VOC, die beispielsweise aus der Verleimung der Holzteilchen in der Span- oder Faserplatte und aus der Oberflächenlackierung (siehe Lacke und Lasuren) stammen können.
In der Vergangenheit machte besonders Formaldehyd von sich Reden, das als Bindemittel für die Verklebung der Holzteilchen eingesetzt wurde. Formaldehyd reizt die Schleimhäute und wirkt allergisierend und krebserzeugend. Zum Schutz der Gesundheit dürfen Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie aus Holzwerkstoffen bestehen, die unter festgelegten Prüfbedingungen Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,1 ppm (englisch: parts per million; Belastung pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Bei mehreren ausgasenden Möbelstücken in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Summe der Emissionen diesen Grenzwert nicht überschreitet.
Für die Herstellung von Möbelplatten kommen Bindemittel in verschiedenen Kombinationen aus Harnstoff-, Melamin-, polymeren Isocyanatharzen und Phenol-Formaldehyd-Klebstoffen zum Einsatz. Die Emissionen enthalten wenig oder kein Formaldehyd, aber es können beispielsweise Restmonomere von Isocyanatharzen, wie das Diphenylmethandiisocyanat (MDI), vorkommen, die eine sensibilisierende Wirkung haben.
Als elastische Füllstoffe werden meist Polyurethan-(PUR)-Schaumstoffe eingesetzt, die unter Verwendung der Treibmittel Pentan, Methylenchlorid oder Kohlendioxid hergestellt werden.
Wenn Polyurethane ausreagiert sind und keine Monomere mehr enthalten, besitzen sie in der Regel keine gesundheitsschädlichen Eigenschaften. Richtlinien und Merkblätter für den sicheren Umgang mit Polyurethan-Schaumstoffen können bei den Herstellern oder der ISOPA (Europäischer Verband der Diisocyanat- und Polyolhersteller) abgerufen werden.
Für textile Möbelbezugsstoffe stehen verschiedene synthetische Fasern, wie Polyester und Polyamid, und natürliche Fasern, wie Baumwolle und Wolle, zur Verfügung. Damit die Textilien lange strapazierfähig und ansehnlich bleiben, werden die Fasern mit verschiedenen Ausrüstungsmitteln veredelt. Natürliche Fasern können zusätzlich mit einem Mottenschutzmittel versehen sein. Da die zur Polsterung verwendeten Schaumstoffe und Textilien leicht entflammbar sind, werden sie vom Hersteller häufig mit einem Flammschutzmittel ausgerüstet.
Ein weiteres Bezugsmaterial ist Leder. Man unterscheidet zwischen Rau- und Nappaleder. Leder wird meist mit Chromsalzen oder Pflanzenextrakten gegerbt, wobei es viele verschiedene Verfahren gibt. Anschließend wird das Leder gefettet (beispielsweise mit Leinöl) und gefärbt (häufig mit synthetischen Farbstoffen). Problematische Substanzen, wie das Teerprodukt Anilin, werden zumindest in Deutschland nicht mehr eingesetzt. Die Oberflächenbehandlung (Zurichtung) gibt dem Leder sein endgültiges Aussehen und imprägniert und schützt es vor Schmutz und Wasser. Für die Zurichtung werden verschiedene Substanzen verwendet, die schädlich auf die Umwelt und Gesundheit wirken können. Je nach Gerbart, Färbung und Oberflächenbehandlung emittiert Leder VOC, darunter auch geruchsintensive Stoffe. Dabei kann es sich zum Beispiel um Lösemittel aus der Oberflächenveredlung handeln.
Die Gestelle der Polstermöbel, Bürostühle und Bürodrehstühle sind aus Holz, Metall oder Kunststoff. Unter den Metallen geht die Verwendung von Aluminium mit ökologischen Vorteilen einher, da Aluminium wegen seines geringen Gewichts leicht zu transportieren ist und keinen zusätzlichen Korrosionsschutz erfordert. Recycling ist ohne Qualitätsverlust möglich und wesentlich weniger energieaufwendig als die Herstellung von Primäraluminium. Ein Produkt, das Sekundäraluminium enthält ist entsprechend ressourcenschonender. Eisengestelle in Polster‑ und Büromöbeln sind demgegenüber ressourcenintensiver in der Herstellung: Die Verwendung von Eisen macht eine Oberflächenbeschichtung notwendig. Beispielsweise
Diese Legierungsmetalle gelangen beim Schrottrecycling in das Stahlbad oder in die Schlacke und gehen einer weiteren Verwertung verloren (siehe auch Grauer et al. 1997).
Unter den Kunststoffen ist Polyethylen oder Polypropylen der Vorzug zu geben, da sie am Ende der Nutzungsphase bei sortenreiner Sammlung wiederverwertet werden können.
Der große Bedarf an tropischen Edelhölzern, wie Mahagoni oder Teak, hat zu unkontrolliertem Holzeinschlag oder zur Brandrodung geführt. Darunter leidet der tropische Regenwald, ebenso wie die lokale Bevölkerung. Der Bedarf an Holz macht auch vor einheimischen Wäldern nicht halt. In den 1990er Jahren gründeten sich die internationalen Organisationen FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), die sich dafür einsetzen, dass nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft verarbeitet wird. Hierbei geht es um:
Die Gebrauchsfähigkeit von Möbeln sollte lange erhalten bleiben. Dabei ist besonders auf folgende Eigenschaften zu achten:
Blauer Engel, RAL-UZ 38 / RAL-UZ 117Der „Blaue Engel” ist das älteste offizielle Öko-Label in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.
Anforderungen
Möbel aus Holz und Holzwerkstoffen, die mit dem Blauen Engel RAL-UZ 38 gekennzeichnet sind, beinhalten keine für die Wohnumwelt bedenklichen Schadstoffe, insbesondere bei der Beschichtung und sind aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft gefertigt. Sie sind frei von Schadstoffen, die bei der Verwertung erheblich stören (schadstoffgeprüft).
Mit dem Umweltzeichen RAL-UZ 117 ausgezeichnete Polstermöbel sind ebenfalls schadstoffgeprüft, emissionsarm und umweltgerecht hergestellt.
Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertreter/innen erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Forest Stewardship Council (FSC)Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale Non-Profit-Organisation. Sie setzt sich für eine ökologische und sozial verantwortliche Nutzung der Wälder ein. Der FSC schuf das erste System zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft, betreibt es und entwickelt es weiter. Der Ausdruck „FSC“ wird auch benutzt
Der FSC hat verbindliche Prinzipien und Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft festgelegt. Sie berücksichtigen soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Das FSC-Label kennzeichnet die Erzeugung des Rohstoffs Holz, aus dem das jeweilige Produkt gefertigt wurde und garantiert die lückenlose Verarbeitungskette.
Der FSC zertifiziert nicht selbst, sondern bevollmächtigt unabhängige Zertifizierungsorganisationen, die kontrollieren, ob die FSC-Prinzipien eingehalten werden. Der FSC überprüft einmal jährlich die Zertifizierungsorganisationen darauf, ob sie die Arbeit im Sinne des FSC ausführen. Holzprodukte durchlaufen vom Wald bis zum Endverbraucher mehrere Stationen und damit verbunden mehrere Eigentumsverhältnisse. Entscheidend für die FSC-Zertifizierung ist, dass alle Eigentümer innerhalb der Produktkette ("COC - Chain of Custody") zertifiziert sind. Wichtige Elemente der Prüfung sind der Nachweis der Holzherkunft, eine Mengenplausibilität und die Sicherstellung, dass zertifiziertes Holz nicht unzulässig mit unzertifiziertem Holz vermischt wird.
Goldenes MDas Goldene M ist das Gütezeichen der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM e.V.). Ihr gehören über 100 Möbelhersteller und Zulieferbetriebe aus dem In- und Ausland an, die sich zur Einhaltung der Qualitätsstandards verpflichten.
Die DGM e.V. erarbeitet die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 430), die sich nicht nur auf Langlebigkeit und einwandfreie Funktion des Möbelstücks beziehen, sondern sie schließen auch die Sicherheit und Gesundheit des Verbrauchers sowie die Umweltverträglichkeit des Produktionsweges ein. Verpackung, Transport, Entsorgung und Wiederverwertung unterliegen ebenfalls festgelegten Bestimmungen. Mit der Prüfung der Produkte wird ein unabhängiges Institut beauftragt.
Mit der Vergabe ist RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. betraut. Das Sortiment der gekennzeichneten Möbel richtet sich eher an den privaten Bereich. Mit dem Goldenen M gibt es unter anderem Polstergarnituren, vereinzelt auch Stühle für den Bürobereich und Schulmöbel.
PEFCDas Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) wurde 1999 als „Pan European Forest Certification Council”, der ursprünglichen Bedeutung des Akronyms, hauptsächlich von europäischen Waldbesitzern initiiert. Seit 2003 bildet PEFC den internationalen Rahmen für die Anerkennung nationaler Zertifizierungssysteme.
In Deutschland wird der PEFC Zertifizierungsprozess durch den PEFC-Deutschland e.V. repräsentiert. Er ist auch für die Entwicklung und Umsetzung eines nationalen Standards für die Waldbewirtschaftung, der alle 5 Jahre einer Revision zu unterziehen ist, zuständig.
Mit Hilfe der Produktkettenzertifizierung (Chain-of Custudy) kann „PEFC-Holz” lückenlos bis zum Endverbraucher nachverfolgt werden. Hierzu müssen sich alle Betriebe einer Produktkette zertifizieren lassen.
Das PEFC-Zertifikat garantiert, dass Holz und Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft stammen. Der Standard für die Waldbewirtschaftung beinhaltet ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen. Hierzu zählen unter anderem:
Von den Mitgliedern des PEFC e.V. wird der Deutsche Forstzertifizierungsrat (DFZR) gewählt. In diesem Gremium werden Entscheidungen in Hinblick auf Kriterien und das Zertifzierungssystem getroffen.
Das PEFC verfolgt in Deutschland den Ansatz einer regionalen Zertifzierung auf der Ebene der Bundesländer. Waldbesitzer einer Region beantragen die Begutachtung der Wälder in der Region. Auf der Grundlage des Standards (Kriterien und Indikatoren) wird ein regionaler Waldbericht erstellt. Dieser wird durch die Zertifizierungsstellen auf Übereinstimmungen mit den Anforderungen des PEFC Systems geprüft (Konformitätsprüfung). Bei positiver Begutachtung können alle Forstbetriebe der Region die Ausstellung eines Zertifikats und die Berechtigung zur Zeichennutzung beantragen. Nach der Unterzeichnung einer freiwilligen Selbstverpflichtung, in der sich die Forstbetriebe zur Einhaltung der PEFC Standards bekennen, erfolgt die Zertifikat- und Zeichenvergabe durch die Zertifzierungsstellen.
Jährliche Kontrollen finden in Form von flächengerichteten Kontrollstichproben statt.
Die nachfolgend tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich bei Möbeln aus Holz und Holzwerkstoffen an den Vorgaben des Blauen Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holwerkstoffen (RAL-UZ 38) und bei Polstermöbeln und gepolsterten Stühlen an den Vorgaben des Blauen Engels für emissionsarme Polstermöbel (RAL-UZ 117). Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für das Umweltzeichen Blauer Engel besteht, wird damit die Einhaltung aller Anforderungen durch das RAL dokumentiert. Eine Auflistung aller mit dem Blauen Engel gekennzeichneter Produkte und deren Hersteller findet sich unter www.blauer-engel.de.
Die Vergabegrundlage RAL-UZ 38 gilt für Möbel, die zu mehr als 50 Volumenprozent aus Holz, Holzmehl und/oder Holzwerkstoffen (Span-, Tischler-, Faser-, Furnierplatten beschichtet oder unbeschichtet) hergestellt sind. Bei Möbeln mit weniger als 50 Volumenprozent Holzanteil kann der Blaue Engel daher nicht als Nachweis herangezogen werden.
Quelle: Dr. Jutta Dürkop, Dezember 2007
Überarbeitung: Umweltbundesamt und Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Juli 2011