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Umweltfreundliche Beschaffung

Gebäudeinnenausstattung

Letzte Änderung: 17.03.2009

Lacke und Lasuren

Einführung

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 2,2 Millionen Tonnen Lacke und Farben hergestellt, davon wurden 1,645 Millionen Tonnen im Inland verbraucht. Knapp 1,1 Millionen Tonnen entfielen auf Bautenanstrichmittel, darunter zehn Prozent auf Lacke und Lasuren (Deutsches Lackinstitut 2006), die von Maler- und Lackierbetrieben mit ungefähr 200 000 Beschäftigten (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 2006) und – in nicht unerheblichem Maße – auch von Heimwerkern verarbeitet wurden.
Lacke und Lasuren werden im Innen- und Außenbereich zur Beschichtung von Holz, Metall, Kunststoffen und mineralischen Untergründen eingesetzt. Sie dienen der farblichen Gestaltung und Oberflächenversiegelung und bei metallischen Untergründen auch dem Korrosionsschutz. Nach dem Lackauftrag entsteht auf der Oberfläche durch das Verdunsten des organischen Lösemittels oder des Wassers eine als Lackfilm bezeichnete zusammenhängende luft- und wasserundurchlässige Schicht. Dieser Lackfilm verlängert die Gebrauchsfähigkeit vieler Produkte, die ansonsten durch Witterungseinflüsse, Feuchtigkeit in Gebäuden, mechanische Belastungen oder Chemikalien beschädigt oder zerstört würden.
Lacke und Lasuren enthalten ebenso wie Wandfarben Pigmente, Binde- und Lösemittel sowie Zusatzstoffe (Fonds der Chemischen Industrie im Verband der Chemischen Industrie e.V. 2003). Lacke und Lasuren unterscheiden sich voneinander durch den Gehalt und die Art an Pigmenten. Beim Deck- oder Buntlack ist der Pigmentanteil sehr hoch, dadurch deckt er die Oberfläche des Untergrundes ab. Bei Lasuren zur Holzbeschichtung ist er geringer, sodass die Oberflächenstruktur durchscheint. Klarlacke und viele Grundierungen enthalten keine Pigmente. Dünnschichtlasuren haben außerdem einen niedrigeren Gehalt an Bindemitteln. Dadurch entsteht eine offenporige Schicht, die nicht so witterungsbeständig wie die von Lacken ist.
Zu den Lacksystemen gehören auch Tiefengrund, der zur Festigung von porösen und sandenden Putzen und offenporigen Untergründen, wie Gipskartonplatten oder Mauerwerk, angewandt wird, sowie Grundierungen zur Vorbehandlung des Untergrundes, um die Haftfähigkeit des Lackes zu verbessern.
Für die Herstellung von Lacken und Lasuren werden oft gefährliche Stoffe eingesetzt, auf deren Verwendung auch künftig nicht ganz verzichtet werden kann (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 2006). Sie können während und nach der Verarbeitung nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen. Erfreulich ist, dass durch die Verwendung umweltschonender Lacke in den letzten zehn Jahren 1,4 Millionen Tonnen Lösemittel eingespart werden konnten (Deutsches Lackinstitut 2006). Für alle Anwendungsbereiche werden inzwischen schadstoffarme Lacke, die mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 12a) gekennzeichnet sind, angeboten.

Pigmente

Pigmente verleihen der gestrichenen Fläche die gewünschte Farbigkeit. Bei gebrauchsfertigen Lacken kann der Farbton individuell mit Abtönpasten angepasst werden. So genannte "Universal-Abtönpasten" sind für lösemittelhaltige sowie für wässrige Lacksysteme einsetzbar. Zur Anwendung kommen natürliche Erd-, Mineral- und Pflanzenpigmente sowie künstliche Mineral- und Teerfarbenpigmente. Zu den natürlichen Pigmenten gehören beispielsweise Kreide, die auch als Füllstoff verwendet wird, sowie Indigo und Chlorophyll. Zu den künstlichen Pigmenten zählen das mineralische Titanweiß sowie das organische blaue Phthalocyanin.

Bindemittel

Bindemittel bilden zusammen mit den Pigmenten den eigentlichen Anstrich. Sie haben „klebende“ Eigenschaften und verbinden die Farbpigmente nach dem Entweichen des organischen Lösemittels oder des Wassers untereinander sowie mit dem Untergrund und sorgen für den Lackfilm. Sie bestimmen dessen Haltbarkeit, Elastizität und Härte. Für Lacke und Lasuren werden Kunstharze, wie Acrylate und Polyvinylacetate, und Naturharze verwendet. Bei den Harzen handelt es sich um Polymerisationsprodukte aus Monomeren. In Wasser sind die Harzteilchen nicht löslich, sondern fein verteilt und bilden Dispersionen.

Lösemittel

Lösemittel halten Pigmente und Bindemittel in Lösung und machen den Anstrichstoff streich- und sprühfähig. Nach dem Verarbeiten verdunsten sie, so dass der Anstrich fest und trocken wird und ein Film entsteht. Organische Lösemittel sind meist Gemische auf der Basis aliphatischer und aromatischer Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Testbenzin (Universalverdünnung) und Toluol, und verschiedener Esther und Alkohole oder sie stammen aus natürlichen Rohstoffen, wie Balsamterpentinöle und Zitrusschalenöle.
In wasserbasierten Lacken wird statt organischer Lösemittel Wasser eingesetzt (Dispersionslacke). Das Bindemittel ist darin nicht gelöst, sondern liegt in fein verteilten – für das Auge nicht mehr sichtbaren – Partikeln vor.
Der Anteil organischer Lösemittel ist bei den Nitrocelluloselacken (Nitrolacken) mit bis zu 80 Prozent am höchsten, gefolgt von Naturharz-, Kunstharz- und Alkydharzlacken mit bis zu 60 Prozent, High-Solid-Lacken mit zwischen 10 und 20 Prozent und Dispersionslacken (Acryllacke) mit bis zu 10 Prozent. Ein- oder Mehrkomponentenlacke (Reaktionslacke), die aus einer oder mehreren Komponenten bestehen, besitzen ebenfalls einen hohen Anteil an organischen Lösemitteln.

Zusatzstoffe (Hilfsstoffe, Additive)

Zusatzstoffe steigern die Haltbarkeit und erleichtern die Verarbeitung. Sie konservieren, sorgen für Filmbildung oder eine bestimmte Elastizität oder Weichheit, verhindern „Hautbildung“ im Gebinde (Dose, Topf) und bewirken eine bestimmte Viskosität, die das Anstrichmittel tropffrei machen, oder beschleunigen das Trocknen (Sikkative). Konservierungsmittel (Topfkonservierer), erforderlich bei wasserverdünnbaren Lacken und Lasuren, sind biozide Stoffe, die verhindern sollen, dass der Anstrichstoff im Gebinde durch Mikroorganismen unbrauchbar wird. Meist werden Formaldehydabspalter oder Isothiazolinone verwendet.
Art und Gehalt an Zusatzstoffen sind Betriebsgeheimnis der Hersteller. Lediglich Konservierungsstoffe müssen ab einer bestimmten Konzentration – ebenso wie auch Schwermetalle und Lösemittel bzw. VOC – deklariert werden.

Im Handel sind folgende Lacke erhältlich, die als Klar- und/oder Buntlacke angeboten werden:

Nitrolacke

Nitrozelluloselacke (kurz Nitrolacke) sind nach ihrem Bindemittel Zellulosenitrat benannt. Daneben enthalten sie synthetische Kunstharze. Durch den hohen Lösemittelanteil mit bis zu 80 Prozent sind sie feuergefährlich sowie besonders gesundheits- und umweltschädlich. Der Lackfilm ist mechanisch sehr belastbar, daher werden sie beispielsweise zur Oberflächenveredlung von Möbeln verwendet.

Alkydharzlacke

Alkydharzlacke enthalten als Bindemittel synthetische Kunstharze, sie werden daher auch als Kunstharzlacke bezeichnet. Durch ihren relativ hohen Lösemittelanteil wirken sie ebenfalls nachteilig auf Umwelt und Gesundheit. Alkydharzlacke sind für Holz und Metall sowohl im Innen- als auch im Außenbereich geeignet.

High-Solid-Lacke

High-Solid-Lacke besitzen einen hohen Feststoffanteil von bis zu 80 Prozent, ihr Lösemittelanteil liegt zwischen 10 und 20 Prozent. Wegen ihres geringen Lösemittelanteils beeinträchtigen sie Umwelt und Gesundheit weniger als Nitro- und Alkydharzlacke. Sie bilden eine besonders dicke Lackschicht.

Dispersionslacke

Dispersionslacke (Acryl- oder Wasserlacke) bestehen aus mit Wasser verdünnbaren Kunststoffdispersionen auf der Basis von polymerisierten Acrylsäureestern. Der Anteil an organischen Lösemitteln mit bis zu zehn Prozent ist sehr gering. Sie gehören deshalb zu den Lacken mit den geringsten nachteiligen Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Dispersionslacke sind zur Beschichtung vielfältiger Oberflächen im Innen- und Außenbereich geeignet. Die Akzeptanz dieser Produkte ist vor allem im Heimwerkerbereich sehr hoch.

Naturharzlacke

Naturharzlacke werden aus pflanzlichen und tierischen Rohstoffen hergestellt, das heißt, der Rohstoff Erdöl wird nicht benötigt. Ihr Lösemittelanteil kann bis zu 60 Prozent betragen. Auch wenn diese Lösemittel natürlichen Ursprungs sind, tragen sie ebenso wie die synthetischen Lösemittel zur Umweltbelastung bei. Einige Bestandteile der Lösemittel, wie Limonen und Delta-3-Caren, können zu nachteiligen gesundheitlichen Wirkungen führen.

Ein- oder Mehrkomponentenlacke

Ein- oder Mehrkomponentenlacke (Reaktionslacke) bestehen aus einer oder mehreren Komponenten, die nach dem Auftragen mit der Luft oder nach deren Mischung miteinander reagieren. Hierzu gehören Polyurethan-(PUR)-Lacke. Da sie einen sehr hohen Gehalt an Lösemitteln und Isocyanaten besitzen, sind sie umwelt- und gesundheitsschädlich. Wegen ihrer hohen Beständigkeit werden sie im gewerblichen Bereich zur Versiegelung von Parkettfußböden und Möbeln verwendet.

Rostschutzmittel

Rostschutzmittel enthalten Bindemittel, meist Alkydharze und Acrylate oder auch Polyurethan, und neben Lösemitteln teilweise noch Schwermetalle wie Blei- und Chromverbindungen. Diese giftigen Schwermetallverbindungen sind jedoch heutzutage weitestgehend durch umweltschonende Zinkverbindungen ersetzt worden.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Einige der Inhaltsstoffe von Lacken und Lasuren sind für Umwelt und Gesundheit problema-tisch, von anderen sind die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht bekannt. Um die Belastungen möglichst gering zu halten, sollten die Gefahrenhinweise und Sicherheitsrat¬schläge des Herstellers befolgt werden.
GISBAU, das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, bietet für Bautenanstrichstoffe und andere Bauprodukte unter anderem Informationen über Gefahrstoffe sowie Handlungsanleitungen zur Gefahrstoffproblematik (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 2006). Es handelt sich hierbei um eine überbetriebliche Branchenregelung. Ein Produkt-Code (oder GIS-Code) auf dem Gebinde informiert über die jeweils eingesetzten Lösemittel.

Innenraumbelastungen

Lacke und Lasuren enthalten, wenn auch in unterschiedlichem Maße, organische Lösemittel und andere flüchtige organische Verbindungen (englisch VOC; Abkürzung für Volatile Organic Compounds). Dazu gehören beispielsweise Restmonomere von Bindemitteln und Zusatzstoffe. Während und auch nach der Verarbeitung gasen sie aus dem Anstrich aus. Da sie Umwelt und Gesundheit belasten, sind bei der Auswahl grundsätzlich die Lacke vor-zuziehen, die einen niedrigeren Lösemittelgehalt haben.
Bei nicht ausreichender Lüftung tragen Maler- und Lackierarbeiten im Gebäude durch die Ausgasung (Emission) von Lösemitteln und anderen VOC zur Verunreinigung der Raumluft bei. Die Wirkungen dieser Emissionen auf den Menschen sind vielfältig. Sie können schon nach kurzer Zeit auftreten und mit Geruchsempfindungen oder Reizungen der Augenbinde-haut und der Schleimhaut von Nase und Rachen, Kopfschmerz, Schwindelgefühl oder Mü-digkeit einhergehen. Zu möglichen Langzeitwirkungen können allergisierende oder allergieverstärkende, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften führen.
Auch so genannte „Bio“-, „Öko“- oder „Natur“-Lacke enthalten Lösemittel, wie Terpentine und Zitrusschalenöle. Diese sind zwar natürlichen Ursprungs, unterscheiden sich aber hin-sichtlich ihrer Umweltwirkungen nicht von den synthetischen Lösemitteln. Außerdem besit-zen sie ein allergisierendes Potenzial.
Zur Begrenzung organischer Lösemittel in lösemittel- und wasserbasierten Farben und La-cken gelten seit 1. Januar 2007 Grenzwerte, die in der Lösemittelhaltigen Farben- und Lackverordnung (ChemVOCFarbV) festgelegt sind. Diese Verordnung betrifft solche Farben und Lacke, die für fest eingebaute Bauteile verwendet werden, aber nicht jene, die bei-spielsweise für die Beschichtung von Möbeln benutzt werden. Die Grenzwerte gelten für VOC, deren Siedepunkt bei bis zu 250° Celsius liegt. Darüber hinaus legt die Verordnung fest, dass auch der VOC-Gehalt im gebrauchsfertigen Produkt zu deklarieren ist. In einer zweiten Stufe, die ab 2010 vorgesehen ist, sind diese Grenzwerte gesenkt. Mit dieser Verordnung, die die europäische Decopaint-Richtlinie 2004/42/EG in nationales Recht umsetzt, wird nicht nur der Umweltschutz, sondern auch der Gesundheitsschutz während der Verarbeitung und während der späteren Raumnutzung verbessert, weil auch die Emissionen, die erst nach der Verarbeitung auftreten können und die Innenraumluft verunreinigen, vermindert werden.
Durch den Einsatz von Weichmachern, bei denen es sich um hochsiedende Stoffe handelt, , können aus dem Lackfilm schwerflüchtige organische Verbindungen (englisch SVOC; Abkür-zung für Semi-Volatile Organic Compounds) entweichen. Im Vergleich zu Lösemitteln gasen SVOC langsamer und über einen längeren Zeitraum aus Anstrichen aus und lagern sich bei-spielsweise auch an Hausstaub an. Einer der Weichmacher ist DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), das im Tierversuch die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt. DEHP kommt in vielen Produkten im häuslichen Bereich vor und ist daher im Hausstaub in relativ hohen Konzentrationen nachweisbar. Weichmacher spielen auch bei Dispersionswandfarben eine Rolle. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge ist es daher notwen-dig, in verbrauchernahen Produkten DEHP und andere Weichmacher auf ein technisch not-wendiges Mindestmaß zu reduzieren.
Im Auftrag des Umweltbundesamtes untersuchte das Institut für Lacke und Farben e.V. insgesamt 63 Lacke und Lasuren (Jentzsch und Zwinzscher 2006). Das Ergebnis ist erfreu-lich. Alle untersuchten wasserverdünnbaren Lacke und High-Solid-Systeme erfüllen bereits jetzt die gesetzlichen Vorgaben nach ChemVOCFarbV, die ab 2010 gelten. Von den 28 untersuchten lösemittelbasierten Lacken halten 15 Produkte die ab 2007 und sieben Pro-dukte die ab 2010 geltenden Grenzwerte ein.

Sommersmog

Lösemittel bzw. VOC gehören gemeinsam mit den Stickstoffoxiden zu den Vorläufersubstan-zen des photochemischen Sommersmogs mit bodennahem Ozon als Leitsubstanz (Umwelt-bundesamt 2005). Sommersmog ist pflanzenschädigend und kann beim Menschen zu starken Reizungen der Augenbindehaut und der Schleimhaut der oberen Atemwege führen sowie die Lungenfunktion beeinträchtigen.
Die Verwendung organischer Lösemittel und lösemittelhaltiger Produkte, wie Lacke, Klebstoffe, Produkte zur Oberflächenreinigung oder andere Haushaltschemikalien, ist mittler-weile die Hauptursache für den Eintrag von flüchtigen organischen Verbindungen in die Atmosphäre. Ihr Anteil lag im Jahr 2005 bei knapp 60 Prozent, nachdem die verkehrsbe-dingten VOC-Emissionen dank erfolgreicher umweltpolitischer Maßnahmen drastisch zu-rückgegangen sind (Umweltbundesamt 2007). Die Einhaltung der ChemVOCFarbV wird schrittweise den Lösemitteleintrag in die Atmosphäre und damit die Entstehung von Sommersmog vermindern.

Giftige Schwermetallverbindungen

In früheren Jahren wurden Pigmente oft aus giftigen Schwermetallverbindungen mit Blei, Chrom oder Cadmium hergestellt. Heute sind diese Verbindungen in den meisten Produkten durch weniger gefährliche anorganische und organische Verbindungen ersetzt. Nur bestimm-te Rostschutzmittel enthalten noch Schwermetalle.
Natürliche Pigmente, wie Eisenoxid, können durch Schwermetalle verunreinigt sein. Das lässt sich nicht völlig vermeiden, sollte aber auf ein technisch bedingtes Mindestmaß reduziert werden.

Umweltschutz bei der Entsorgung

Mindestanforderungen an die Entsorgung von Materialresten, Gebinden und Verarbeitungsgegenständen müssen erfüllt werden, um die Umwelt vor bedenklichen Verbindungen aus Lacken und Lauren zu schützen.
Nach dem Lackieren sollte man Pinsel und andere Verarbeitungsgegenstände zunächst auf Zeitungspapier ausstreichen und mit einem Lappen trocken reinigen, bevor sie ausgewa-schen werden. Wurden Lacke auf Wasserbasis verwendet, lassen sich die Gegenstände mit Spülmittel und Wasser anstelle mit Pinselreiniger säubern.
Nur vollständig entleerte Gebinde können zum Recycling gegeben werden, solche mit einge-trockneten oder ausgehärteten Materialresten sind als Hausmüll zu entsorgen. Flüssige Materialreste sind bei einer autorisierten Sammelstelle für Altlacke abzugeben.
Auch in Lacken auf Wasserbasis sind umweltgefährdende Stoffe enthalten. Die als Topfkon-servierer eingesetzten Biozide sowie Weichmacher sind toxikologisch und ökotoxikologisch bedenklich. Daher sollten auch keine Reste dieser Anstrichstoffe über die Abwasserkanalisation entsorgt werden. Das gilt auch für konventionelle Lackverarbeitungschemikalien, wie Verdünner, Pinselreiniger oder Abbeizer. Nichts davon sollte in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich gelangen.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Umweltzeichen

Blauer Engel, RAL-UZ 12aBlauer Engel, RAL-UZ 12a

Der „Blaue Engel“ ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Umweltzeichen geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Das Umweltzeichen RAL-UZ 12a für schadstoffarme Lacke gibt es seit 1980. Die Anforderungen an die Lacke wurden im Laufe der Jahre immer wieder dem Stand der Technik angepasst und damit auch strenger: Der Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (Lösemittel und Restmonomere) sowie an bioziden Wirkstoffen ist begrenzt und eine Verwendung von Gefahrstoffen nahezu ausgeschlossen.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes. An dem Vergabeprozess sind auch verschiedene Interessengruppen beteiligt.

Weitere Informationen
Logo EU-UmweltzeichenEU-Umweltzeichen "EU-Blume"

Die EU-Blume (auch Euroblume) ist das EU-Umweltzeichen. Zeicheninhaber ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Dieses Umweltzeichen trägt dazu bei, im europäischen Binnenmarkt die Herstellung und den Absatz besonders umweltfreundlicher Produkte zu fördern. In Deutschland versuchen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt, die EU-Blume für solche Produktgruppen zu etablieren, bei denen der Blaue Engel keine eigenen Vergabegrundlagen hat.

Anforderungen

An der Erarbeitung der Kriterien für die Vergabe der EU-Blume sind Vertreter aus Industrie, Handel, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften beteiligt. Die Kriterien werden von den Mitgliedstaaten angenommen und von der Europäischen Kommission verabschiedet. Mit der EU-Blume wird nicht nur die Reduzierung der von einem Produkt ausgehenden Umweltbelastungen während des gesamten Lebenszyklus angestrebt, sondern auch dessen Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt. Von den gekennzeichneten Produkten gehen in der Regel geringere Umweltbelastungen aus als von anderen mit vergleichbarem Anwendungsprofil. Bei Lacken und Wandfarben sind allerdings die emissionsbegrenzenden Anforderungen des Blauen Engels strenger.

Vergabe

Die EU-Blume wird durch zuständige nationale Einrichtungen verliehen, in Deutschland durch die RAL gGmbH Sie wird nach erfolgreicher Prüfung nur Produkten mit geringeren Umweltbelastungen als andere mit vergleichbarem Anwendungsprofil verliehen.

Weitere Informationen
natureplusnatureplus

Zeicheninhaber ist der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V. (natureplus e.V.). Zu den Mitgliedern gehören Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Planer, Berater und Anwender sowie Prüfinstitute.

Anforderungen

Die Kriterien für die Zertifizierung werden im Auftrag von natureplus e.V. durch unabhängige Experten aus Prüfinstituten sowie Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt. Es werden nur solche Produkte zertifiziert, die zu mindestens 85 Prozent aus nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen bestehen und die die Anforderungen der festgelegten Kriterien hinsichtlich Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit während des gesamten Lebenszyklus erfüllen.

Vergabe

Das Zeichen wird von natureplus e.V. vergeben.

Weitere Informationen

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Ausschreibungsempfehlungen

Bei der Auswahl von Lacken und Lasuren sollte möglichst auf wasserbasierte und schadstoffarme Produkte zurückgegriffen werden. Die nachfolgend tabellarisch zusammengestellte Ausschreibungsempfehlung orientiert sich an den Vorgaben des Blauen Engel für schadstoffarme Lacke (RAL-UZ 12a). Der Bieter legt zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen entsprechende Prüfprotokolle und Rezepturen vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist der aufgeführten Vergabegrundlage zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel (RAL-UZ 12a) besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen angenommen werden.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Beispiele aus der Praxis

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Literatur

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Weitere Informationsquellen

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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