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Umweltfreundliche Beschaffung

Gebäudeinnenausstattung / Bodenbeläge

Letzte Änderung: 17.03.2009

Textile Bodenbeläge

Einführung

Bodenbeläge bilden die oberste Schicht des Fußbodens. Sie sind bei allen Neubauten sowie Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen am Fußboden notwendig. Sie sollen langlebig, strapazierfähig, leicht zu Reinigen und – besonders in Nassbereichen – rutschfest sein. Die Materialauswahl sollte dabei auf die spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches abgestimmt sein. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, öffentliche Bereiche, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Labore und Schulen, Kindergärten, Bäder, Treppenhäuser und Stufen. Das gewährleistet eine möglichst lange Nutzungsdauer.

Für den Innenausbau stehen Bodenbeläge aus unterschiedlichen Materialien in unterschiedlicher Qualität und Eigenschaft zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Böden aus Holz mit versiegelter oder unversiegelter Oberfläche, Laminat, Kunststoff-, Linoleum- und Korkbelägen, Fliesen und Steinböden bis hin zu textilen Bodenbelägen in verklebter, loser oder verspannter Verarbeitung (siehe auch SN-Fachpresse Hamburg a, b).

Da Bodenbeläge großflächig im Innenbereich ausgelegt werden, können sie eine bedeutsame Schadstoffquelle im Innenraum sein. Neben funktionalen und dekorativen Gesichtspunkten spielen in zunehmendem Maße daher auch Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Rolle.

Textile Bodenbeläge (auch Teppichboden oder „Auslegeware“) sind trittsicher, schalldämmend und werden für unterschiedlich starke Beanspruchungen hergestellt. Sie sind in der Regel mehrschichtig aufgebaut und können lose verlegt, geklebt oder verspannt werden.

Nutzschicht und Trägermaterial

Teppichböden bestehen aus einer Nutz- und einer Trägerschicht (Rücken). Für die Nutzschicht finden Kunstfasern, wie Polyamid oder Polyester, und natürliche Fasern, wie Schurwolle, Jute, Kokos oder Sisal, Verwendung. Unter den Kunstfasern wird am häufigsten Polyamid eingesetzt, da es eine gute Verschleißfestigkeit und ein gutes Wiedererholungsvermögen besitzt. Die Nutzschicht kann farbig, gemustert, reliefartig, als Flor- oder Flachteppich (Webteppich) gestaltet sein.

Als Trägermaterial wird vorwiegend Propylen eingesetzt. Die Rückseite kann zusätzlich mit einer aufgeschäumten Schicht aus PVC oder Syntheselatex ausgerüstet sein und eine Appretur oder Kaschierung mit Gewebe oder Folien erhalten.

Bei Florteppichen ist die Herstellung von Tuftingteppichen das rationellste Verfahren. Sie bestehen aus einem Träger, in welchen die Polfäden mittels Nadeln eingearbeitet sind. Sie werden als Schlingen belassen oder aufgeschnitten. Die Polfäden werden auf der Rückseite befestigt – in der Regel durch eine Beschichtung mit synthetischem Gummi oder Natulatex. Zusätzlich können getuftete Teppichböden noch einen Zweitrücken aus Chemiefaser- oder Jutegewebe erhalten.

Zu den sehr strapazierfähigen Teppichböden gehört Nadelfilz (auch Nadelvlies). Es handelt sich um ein- oder mehrschichtige Bodenbeläge, die aus einem mechanisch und chemisch oder thermisch verfestigten Faservlies bestehen. Bei den mehrschichtigen Belägen enthält nur die Oberschicht hochqualitatives Fasermaterial. Sie werden meist einfarbig oder meliert angeboten.

Durch Veredlung erhält der Teppichboden zusätzliche Eigenschaften, wie Schmutzabweisung, Mottenschutz bei Verwendung natürlicher Fasern, antistatische oder flammenhemmende Ausrüstungen.

Farbstoffe

Für das Färben von Textilien stehen unterschiedliche synthetische Farbstoffe zur Verfügung (SN-Fachpresse Hamburg c). Früher wurden natürlich vorkommende Farbmittel aus Pflanzen, Tieren und Mineralien für die Teppichfärbung eingesetzt. Sie sind für viele Chemiefasern nicht verwendbar, teilweise nicht farbecht oder von schwankender Qualität.

Man unterscheidet die Spinnfärbung bei synthetischen Fasern sowie die Flocken-, Garn- und Stückfärbung (textile Flächengebilde). Die Farbstoffaufbringung erfolgt entweder im Färbebad oder durch das Aufbringen einer konzentrierten Farbstofflösung und anschließendem Abquetschen des überschüssigen Farbstoffes mit Walzen.

Um eine einwandfreie Färbung zu erzielen, sind Hilfsstoffe, wie Farbstofflöse- und -dispergiermittel oder Netzmittel notwendig. Zur Nachbehandlung von Färbungen kommen unter anderem Aufhellungs- und Nassbehandlungsmittel zum Einsatz.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Bodenbeläge sind aus sehr unterschiedlichen Materialien gefertigt. Ebenso vielfältig sind die in die Herstellung von Bodenbelägen einbezogenen Industriezweige. Hierzu gehören beispielsweise die Holzwirtschaft und die Holz verarbeitende Industrie, die Kunststoff- und Textil- sowie Baustoffbranche.

Neben gesundheitlichen und ökologischen Aspekten spielen bei Bodenbelägen auch schall- und wärmedämmende sowie brandhemmende und elektrostatische Eigenschaften eine Rolle, auf welche an dieser Stelle nur begrenzt eingegangen wird.

Innenraumbelastungen
Diverse Gütesiegel

Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, sind Hersteller von Bodenbelägen dazu übergegangen, ihre Produkte auch im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte zertifizieren zu lassen. Hierfür steht inzwischen eine Reihe verschiedener Gütesiegel mit unterschiedlichen Anforderungen zur Verfügung, bei denen verschiedene schädliche Inhaltsstoffe, Emissionen und teilweise auch Gerüche berücksichtigt werden. Für Teppichböden gibt es zum Beispiel das Teppichsiegel der Europäischen Teppichgemeinschaft e.V, das „GuT“-Siegel der Gemeinschaft umweltfreundliche Teppichböden e.V. und für Laminat und Fertigparkett das „LGA – schadstoffgeprüft“-Siegel der Landesgewerbeanstalt Bayern Qualitest GmbH (LGA). Einen Überblick über die Vielzahl der Gütesiegel gibt der „Nachhaltigkeitsbericht der Raumausstattungsbranche 2008/2009“ (SN-Fachpresse d).

Mit der Bewertung ausgewählter Gütesiegel befassen sich der Bericht „Bewertung ausgesuchter Warengruppen nach ökologischen und sozialen Kriterien“ (Manhart et al. 2008) und die Broschüre „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Umweltzeichen für Bauprodukte. Bauprodukte gezielt auswählen – eine Entscheidungshilfe“ (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen et al.2004). Nur die Umweltzeichen „Blauer Engel“ (für hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge), „EU-Blume“ (für mineralische Bodenbeläge) und „natureplus“ (für Holz- und Linoleumbodenbeläge) berücksichtigen neben gesundheitlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien.

Zulassungspflicht für Bodenbeläge

Bodenbeläge gehören nach europäischem und deutschem Recht zu Bauprodukten und unterliegen baurechtlichen Vorschriften. Sie müssen in Deutschland seit Oktober 2004 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden und tragen dann das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen). Grundlage sind die europäische Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und das deutsche Bauproduktengesetz. Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen vermittelt die Broschüre „Bauprodukte: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und vermeiden. Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt“ (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung et al. 2007).

Es ist zu erwarten, dass durch die seit 2004 geltenden Zulassungsbedingungen für Bodenbeläge das Spektrum der Gütesiegel nach einer Übergangsphase übersichtlicher werden wird.

Für die in der europäischen Richtlinie festgelegten gesundheitlichen Anforderungen gelten vorerst nationale Vorgaben. Das Deutsche Institut für Bautechnik lässt Bodenbeläge zu nach den „Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“, deren Bestandteil das AgBB-Schema ist. Das Ü-Zeichen erhält den Hinweis „Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen“. Die mit diesem Hinweis zugelassenen Bodenbeläge sind auf den Internetseiten unter www.dibt.de kostenpflichtig abrufbar. Das AgBB-Schema wurde vom Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten erarbeitet (2008). Beurteilt werden VOC und SVOC (englische Abkürzung für Semi-Volatile Carbon Compounds, schwerflüchtige organische Verbindungen), die aus Bauprodukten in einer Prüfkammer am 3. und am 28. Tag ausgasen. In das Bewertungsschema gehen neben der Konzentration auch gesundheitsschädliche Eigenschaften ein. Erfüllt ein Bauprodukt die Anforderungen des AgBB-Schemas, entstehen nach heutigem Stand des Wissens bei Verwendung dieses Bauproduktes keine gesundheitlich bedenklichen Raumluftbelastungen. Die Vorgaben des Blauen Engels für Emissionen sind teilweise strenger als die Vorgaben des AgBB-Schemas.

Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen keine vergleichbaren Gütesiegel gelten, können Schadstoffe in den in Deutschland verkauften Bodenbelägen vorkommen.

Bodenverlegewerkstoffe

Eine Schadstoffquelle können auch die verwendeten Bodenverlegewerkstoffe sein. Mittlerweile gibt es mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 113) gekennzeichnete emissionsarme wasserbasierte Spachtelmasse und Dispersionskleber, die für hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge geeignet sind. Die bis in die 1970er-Jahre verwendeten bitumenhaltigen Parkettkleber, die krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in die Raumluft abgeben, gehören der Vergangenheit an. Zur Sanierung von diesbezüglichen „Altlasten“ hat ARGEBAU (2000) Empfehlungen herausgegeben.

Schadstoffe und andere unerwünschte Stoffe in Bodenbelägen

In Deutschland sind einige Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt verboten (Anhang IV der Gefahrstoffverordnung). Dabei wurde auch europäisches in deutsches Recht umgesetzt. Zu den verbotenen Stoffen gehören Cadmium, bestimmte als Flammschutzmittel verwendete polybromierte Diphenylether (PBDE), Azofarbstoffe, die erwiesenermaßen giftige beziehungsweise krebserzeugende Amine freisetzen können, sowie die ab 1989 mit dem Montreal-Protokoll völkerrechtlich vereinbarte Ächtung der Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW), die die Ozonschicht schädigen und auch als Treibmittel für die Herstellung von Schaumstoffen Verwendung fanden.

Tributylzinn und Nonylphenol unterliegen bestimmten Anwendungsbeschränkungen, die nicht den Bereich der Bodenbeläge betreffen. Tributylzinn darf nicht als Biozid in Farben (Antifouling) eingesetzt werden und Nonylphenol unter anderem nicht mehr in Reinigungsmitteln. Organozinnverbindungen können im Tierversuch das Immunsystem und die Fortpflanzung beeinträchtigen (Bundesinstitut für Risikobewertung et al. 2008). Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (2008) stufte n-Butylzinnverbindungen als krebserzeugend (Kategorie 4) ein.

Biozide Wirkstoffe

Öko-Test konnte in PVC-Bodenbelägen und Teppichboden aus synthetischen Fasern antimikrobielle Zusatzstoffe, wie Triclosan und Chlorkresol, finden. Sie haben in Bodenbelägen nichts zu suchen und machen eine Reinigung nicht entbehrlich. Im Gegenteil: Sie können mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung befürwortet nur im ärztlichen Bereich die Anwendung von Triclosan (2006). Denn Triclosan tötet in den in verbrauchernahen Produkten angewandten Konzentrationen die Bakterien nicht ab, sondern begünstigt deren Resistenzentwicklung. Ob diese Resistenzentwicklung auch mit einer Antibiotikaresistenzentwicklung einhergeht, ist bislang nicht abschließend geklärt. Chlorkresol besitzt sensibilisierende Eigenschaft und kann als Kontaktallergen wirken.

Gegen Mottenfraß können Teppichböden aus Wolle mit Permethrin ausgerüstet sein. Vertreter dieser Stoffgruppe können im Hausstaub in relativ hohen Konzentrationen vorkommen (Becker et al. 2004). Bei fachgerechter Ausrüstung gehen von dem Abrieb von Wollteppichen, die mit Permethrin ausgerüstet sind, keine gesundheitlichen Risiken aus (Bundesinstitut für Risikobewertung 2008).

Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch

Viele der Hersteller von elastischen und textilen Bodenbelägen sind umwelttechnisch auf dem neuesten Stand. Sie sind nach ISO 9001 (Qualitätsmagement) und nach ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert (SN-Fachpresse d). Sie zeichnen sich durch umweltschonendes Verhalten in ihren Prozessen im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen und eine Verringerung umweltbelastender Risiken aus.

Anforderungen an die Gebrauchsfähigkeit und Entsorgung

Bodenbeläge müssen langlebig, strapazierfähig, pflegeleicht und im Nassbereich auch rutschsicher sein und sollten nach der Gebrauchsphase wieder verwertbar sein. Hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge sollten daher möglichst keine Schadstoffe enthalten, die ein Recycling stören. Mineralische Bodenbeläge lassen sich zu Baustoffen verwerten.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Umweltzeichen

Blauer Engel, RAL-UZ 102Blauer Engel, RAL-UZ 128

Der „Blaue Engel“ ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Bodenbeläge können mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden. Sie sind emissionsarm, aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich und enthalten keine Schadstoffe, die bei der Verwertung erheblich stören. Sie erfüllen die geforderte Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen und von Formaldehyd und enthalten keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, sehr giftigen und giftigen Stoffe. Textile Bodenbeläge erhalten das Umweltzeichen RAL-UZ 128 („Emissionsarme textile Bodenbeläge"), wenn sie beispielsweise keine halogenorganischen Flammschutzmittel und Phthalate enthalten.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen

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Ausschreibungsempfehlungen

Bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte möglichst auf emissions- und schadstoffarme Produkte zurückgegriffen werden, und sie sollten den spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches genügen.

Die tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich an den Vorgaben des Umweltzeichens Blauer Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38), für elastische Fußbodenbeläge (RAL-UZ 120) und für emissionsarme textile Bodenbeläge (RAL-UZ 128) sowie an den Umweltkriterien der EU-Blume, dem Umweltzeichen der Europäischen Kommission [Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. März 2002 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für harte Bodenbeläge (2002/272/EG), Aktenzeichen K(2002) 1174].

Der Bieter erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt zum Nachweis Prüfprotokolle und Zertifikate vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist den Vergabegrundlagen zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel oder für die EU-Blume besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen angenommen werden.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Beispiele aus der Praxis

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Literatur

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Weitere Informationsquellen

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