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Letzte Änderung: 17.03.2009
Bodenbeläge bilden die oberste Schicht des Fußbodens. Sie sind bei allen Neubauten sowie Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen am Fußboden notwendig. Sie sollen langlebig, strapazierfähig, leicht zu Reinigen und – besonders in Nassbereichen – rutschfest sein. Die Materialauswahl sollte dabei auf die spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches abgestimmt sein. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, öffentliche Bereiche, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Labore und Schulen, Kindergärten, Bäder, Treppenhäuser und Stufen. Das gewährleistet eine möglichst lange Nutzungsdauer.
Für den Innenausbau stehen Bodenbeläge aus unterschiedlichen Materialien in unterschiedlicher Qualität und Eigenschaft zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Böden aus Holz mit versiegelter oder unversiegelter Oberfläche, Laminat, Kunststoff-, Linoleum- und Korkbelägen, Fliesen und Steinböden bis hin zu textilen Bodenbelägen in verklebter, loser oder verspannter Verarbeitung (siehe auch SN-Fachpresse Hamburg a, b).
Da Bodenbeläge großflächig im Innenbereich ausgelegt werden, können sie eine bedeutsame Schadstoffquelle im Innenraum sein. Neben funktionalen und dekorativen Gesichtspunkten spielen in zunehmendem Maße daher auch Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Rolle.
Mineralische Bodenbeläge werden mit zementhaltigem Mörtel im Dick- oder Dünnbett verlegt. In Abhängigkeit von den Einsatzbereichen müssen mineralische Bodenbeläge beständig gegenüber chemischen und physikalischen Einwirkungen sein. Über die Abriebfestigkeit geben Beanspruchungsgruppen Auskunft, während die Rutschhemmung für den Einsatz im Gewerbe- und Barfußbereich nach Bewertungsgruppen beurteilt wird.
Zu den gebrannten Produkten gehören Keramik- und Tonfliesen. Rohstoffe sind Ton und Lehm, die seit alters her für die Herstellung von Baumaterial und Gebrauchsgegenständen verwendet werden. In feuchtem Zustand werden diese Rohstoffe in Form gebracht, getrocknet und durch Brennen gehärtet. Zuschlagstoffe, wie Quarz, Kaolin und Feldspat, und eine höhere Brenntemperatur verringern die Porosität und erhöhen die Bruchsicherheit. Die Porosität bestimmt das Wasseraufnahmevermögen und damit die Frostsicherheit.
Dünne Glasüberzüge, als Glasuren bezeichnet, machen den porösen Tonkörper nahezu wasserdicht, geben ihm eine leicht zu reinigende Oberfläche und dienen dekorativen Zwecken. Glasuren können farbig, transparent oder deckend, glänzend oder matt sein. Die Oberfläche entscheidet beispielsweise auch über Rutschhemmung und Chemikalienbeständigkeit.
Tonfliesen bestehen vorwiegend aus Ton, Keramikfliesen werden aus Ton und/oder anderen anorganischen Rohstoffen, beispielsweise Feldspat und Quarz hergestellt. Im Unterschied zu Keramikfliesen liegen Tonfliesen meist in der Naturfarbe des gebrannten Tons vor und sind unglasiert. Sie sind nicht frostsicher – in unseren Breiten also nicht für den Außenbereich geeignet – und weisen eine geringere Bruchfestigkeit auf.
Zu den gehärteten Produkten gehören Agglomeratsteine, Betonpflasterelemente und Terrazzoplatten.
Agglomeratsteine werden aus einer Mischung von Natursteinsplitt – meist Marmor- und Granitbruchgranulat – und einem Bindemittel aus Polyesterharz oder Hydraulikzement hergestellt. Betonpflasterelemente sind Bodenbeläge für den Außenbereich und bestehen hauptsächlich aus Sand, Kies, Zement und anorganischen Pigmenten. Terrazzoplatten gibt es als Einschicht- und Zweischichtplatten. Die Einschichtplatten bestehen vollständig aus Granulaten oder Splitt, die in grauen und weißen Zement und Wasser eingebettet werden. Die Zweischichtplatten haben eine Nutzschicht mit Einschichtzusammensetzung und eine Betongrundschicht als Träger.
Zu den Natursteinen gehören Marmor, Granit, Sandstein und Schiefer. Sie werden in der Regel in Steinbrüchen abgebaut und zu Platten oder Fliesen verarbeitet. Im Allgemeinen lassen sie sich nicht problemlos auf Hochglanz polieren.
Bodenbeläge sind aus sehr unterschiedlichen Materialien gefertigt. Ebenso vielfältig sind die in die Herstellung von Bodenbelägen einbezogenen Industriezweige. Hierzu gehören beispielsweise die Holzwirtschaft und die Holz verarbeitende Industrie, die Kunststoff- und Textil- sowie Baustoffbranche.
Neben gesundheitlichen und ökologischen Aspekten spielen bei Bodenbelägen auch schall- und wärmedämmende sowie brandhemmende und elektrostatische Eigenschaften eine Rolle, auf welche an dieser Stelle nur begrenzt eingegangen wird.
Bodenbeläge gehören nach europäischem und deutschem Recht zu Bauprodukten und unterliegen baurechtlichen Vorschriften. Sie müssen in Deutschland seit Oktober 2004 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden und tragen dann das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen). Grundlage sind die europäische Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und das deutsche Bauproduktengesetz. Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen vermittelt die Broschüre „Bauprodukte: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und vermeiden. Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt“ (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung et al. 2007). Es ist zu erwarten, dass durch die seit 2004 geltenden Zulassungsbedingungen für Bodenbeläge das Spektrum der Gütesiegel nach einer Übergangsphase übersichtlicher werden wird.
Für die in der europäischen Richtlinie festgelegten gesundheitlichen Anforderungen gelten vorerst nationale Vorgaben. Das Deutsche Institut für Bautechnik lässt Bodenbeläge zu nach den „Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“, deren Bestandteil das AgBB-Schema ist. Das Ü-Zeichen erhält den Hinweis „Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen“. Die mit diesem Hinweis zugelassenen Bodenbeläge sind auf den Internetseiten unter www.dibt.de kostenpflichtig abrufbar. Das AgBB-Schema wurde vom Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten erarbeitet (2008). Beurteilt werden VOC und SVOC (englische Abkürzung für Semi-Volatile Carbon Compounds, schwerflüchtige organische Verbindungen), die aus Bauprodukten in einer Prüfkammer am 3. und am 28. Tag ausgasen. In das Bewertungsschema gehen neben der Konzentration auch gesundheitsschädliche Eigenschaften ein. Erfüllt ein Bauprodukt die Anforderungen des AgBB-Schemas, entstehen nach heutigem Stand des Wissens bei Verwendung dieses Bauproduktes keine gesundheitlich bedenklichen Raumluftbelastungen. Die Vorgaben des Blauen Engels für Emissionen sind teilweise strenger als die Vorgaben des AgBB-Schemas.
Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen keine vergleichbaren Gütesiegel gelten, können Schadstoffe in den in Deutschland verkauften Bodenbelägen vorkommen.
Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe unterliegt in Deutschland dem Bergrecht, das heißt, die Errichtung von Steinbrüchen zur Gewinnung von Naturstein, wie Marmor, Kalkstein, Granit oder Schiefer, oder von Gruben zur Gewinnung von Ton für die keramische Industrie oder von Kies für die Herstellung von Beton bedarf der behördlichen Genehmigung. Da bergbauliche Vorhaben raum- und umweltbedeutsame Auswirkungen haben, hat der Gesetzgeber für die Errichtung neuer Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt (Gesetz über die Umweltverträglichkeit). Rückbau und Rekultivierung nicht mehr benötigter Anbauflächen müssen die Belange des Landschaftspflege und des Naturschutzes berücksichtigen.
Bevor mit dem Abbau der Rohstoffe begonnen werden kann, muss der Abraum, das heißt, die über der Lagerstätte befindliche Erdschicht, beseitigt werden. Für die Gewinnung von Ton werden in der Regel Bagger benötigt. Natursteine werden in Platten entweder aus strukturierten Gesteinsschichten oder durch Sägen oder Spalten abgebaut. Die Gewinnung ist meist mit Lärm und Erschütterungen sowie erheblicher Staubentwicklung verbunden, die auch bei der Endbearbeitung der Natursteine auftritt, und zur Schwebstoffbelastung (PM10) der Luft und zum Schwebstoffeintrag in Gewässer führen kann.
Bei der Herstellung von Agglomeratsteinen und Terrazzoplatten sowie von Ton- und Kera-mikfliesen steht der Energiebedarf im Vordergrund. Zu den schädlichen Verunreinigungen der Luft zählen Staub und Gase, wie Stickstoffoxide oder Schwefeldioxid, und Schwebstoffe können das Wasser belasten. Die Herstellung von Zement für die Fertigung von Betonplatten erfordert ebenfalls Energie und kann mit ebensolchen Emissionen verbunden sein.
Eine adäquate Prozessführung und Umwelttechnik auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen muss die Belange des Umweltschutzes und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der anwohnenden Bevölkerung erfüllen.
Bodenbeläge müssen langlebig, strapazierfähig, pflegeleicht und im Nassbereich auch rutschsicher sein und sollten nach der Gebrauchsphase wieder verwertbar sein. Hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge sollten daher möglichst keine Schadstoffe enthalten, die ein Recycling stören. Mineralische Bodenbeläge lassen sich zu Baustoffen verwerten.
Quelle: Dr. Jutta Dürkop
EU-Umweltzeichen "EU-Blume"Die „EU-Blume" ist das EU-Umweltzeichen. Zeicheninhaber ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaft.
Mineralische (harte) Bodenbeläge können mit der EU-Blume gekennzeichnet sein. An der Erarbeitung der Kriterien für die Vergabe der EU-Blume sind Vertreter aus Industrie, Handel, Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften beteiligt. Sie werden von den Mitgliedstaaten angenommen und von der Europäischen Kommission verabschiedet. Mit der EU-Blume wird nicht nur die Reduzierung der von einem Produkt ausgehenden Umweltbelastungen während des gesamten Lebenszyklus angestrebt, sondern auch dessen Gebrauchstauglichkeit berücksichtigt. Die EU-Blume wird nach erfolgreicher Prüfung nur Produkten mit geringeren Umweltbelastungen als andere mit vergleichbarem Anwendungsprofil verliehen.
Die EU-Blume wird durch zuständige nationale Einrichtungen verliehen, in Deutschland durch die RAL gGmbH.
Bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte möglichst auf emissions- und schadstoffarme Produkte zurückgegriffen werden, und sie sollten den spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches genügen.
Die tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich an den Vorgaben des Umweltzeichens Blauer Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38), für elastische Fußbodenbeläge (RAL-UZ 120) und für emissionsarme textile Bodenbeläge (RAL-UZ 128) sowie an den Umweltkriterien der EU-Blume, dem Umweltzeichen der Europäischen Kommission [Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. März 2002 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für harte Bodenbeläge (2002/272/EG), Aktenzeichen K(2002) 1174].
Der Bieter erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt zum Nachweis Prüfprotokolle und Zertifikate vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist den Vergabegrundlagen zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel oder für die EU-Blume besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen angenommen werden.
Quelle: Dr. Jutta Dürkop