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Letzte Änderung: 23.09.2010
Bodenbeläge bilden die oberste Schicht des Fußbodens. Sie sind bei allen Neubauten sowie Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen am Fußboden notwendig. Sie sollen langlebig, strapazierfähig, leicht zu Reinigen und – besonders in Nassbereichen – rutschfest sein. Die Materialauswahl sollte dabei auf die spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches abgestimmt sein. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, öffentliche Bereiche, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Labore und Schulen, Kindergärten, Bäder, Treppenhäuser und Stufen. Das gewährleistet eine möglichst lange Nutzungsdauer.
Für den Innenausbau stehen Bodenbeläge aus unterschiedlichen Materialien in unterschiedlicher Qualität und Eigenschaft zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Böden aus Holz mit versiegelter oder unversiegelter Oberfläche, Laminat, Kunststoff-, Linoleum- und Korkbelägen, Fliesen und Steinböden bis hin zu textilen Bodenbelägen in verklebter, loser oder verspannter Verarbeitung (siehe auch SN-Fachpresse Hamburg a, b).
Da Bodenbeläge großflächig im Innenbereich ausgelegt werden, können sie eine bedeutsame Schadstoffquelle im Innenraum sein. Neben funktionalen und dekorativen Gesichtspunkten spielen in zunehmendem Maße daher auch Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Rolle.
Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen bestehen aus Parkettstäben, fertigen Parketttafeln, Holzpflastern oder Dielen. Aus Kostengründen werden zunehmend auch Holzwerkstoffe eingesetzt. Sie finden nicht nur bei Laminatböden Verwendung, sondern werden auch als Trägermaterialien für die Plattenverlegung von Parkett, Kork oder Linoleum eingesetzt. Holzwerkstoffe bestehen aus Holzteilchen – die beispielsweise als Reste in der Holzindustrie anfallen – die mit natürlichen oder synthetischen Bindemitteln heiß zu Platten verpresst werden.
Massivparkett wird aus Hartholzstäben, meist Eiche, Buche, Ahorn, Esche und Kirsche, gefertigt. Die flachen Holzstäbe werden mit Nut und Feder zusammengefügt und auf dem Estrich vollflächig geklebt oder auf eine Holzlattung genagelt. Der verlegte Parkettboden wird geschliffen und abschließend mit Lack oder Wachs versiegelt.
Das so genannte Fertigparkett ist eine billigere Variante des Massivparketts. Es handelt sich hierbei um größere Verlegeplatten, die mit Nut und Feder verbunden und vollflächig verklebt oder schwimmend verlegt werden. Die Verlegeplatten bestehen aus mehreren miteinander verleimten Schichten, bei denen nur die oberste bereits versiegelte Nutzschicht aus Hartholz ist. Die unteren Schichten sind aus Nadelholz oder Holzwerkstoff.
Das Grundgerüst des Laminatbodens ist eine Trägerplatte aus einem Holzwerkstoff, die Nut und Feder besitzt. Auf der Oberseite befindet sich das Dekor, meist ein Holz-, Stein- oder Marmorimitat. Zum Schutz vor Verschleiß und Feuchtigkeit sind Ober- und Unterseite mit einem durchsichtigen Kunstharzüberzug versiegelt. Hinsichtlich der Strapazierbarkeit gibt es für den privaten und gewerblichen Bereich verschiedene Nutzungsklassen. Laminat wird verklebt oder schwimmend verlegt. Zur Geräuschreduzierung empfiehlt sich eine Trittschalldämmung unter dem Laminat. Bei integrierter Trittschalldämmung gilt Laminat bei der Entsorgung als Sondermüll.
Bodenbeläge sind aus sehr unterschiedlichen Materialien gefertigt. Ebenso vielfältig sind die in die Herstellung von Bodenbelägen einbezogenen Industriezweige. Hierzu gehören beispielsweise die Holzwirtschaft und die Holz verarbeitende Industrie, die Kunststoff- und Textil- sowie Baustoffbranche.
Neben gesundheitlichen und ökologischen Aspekten spielen bei Bodenbelägen auch schall- und wärmedämmende sowie brandhemmende und elektrostatische Eigenschaften eine Rolle, auf welche an dieser Stelle nur begrenzt eingegangen wird.
Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, sind Hersteller von Bodenbelägen dazu übergegangen, ihre Produkte auch im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte zertifizieren zu lassen. Hierfür steht inzwischen eine Reihe verschiedener Gütesiegel mit unterschiedlichen Anforderungen zur Verfügung, bei denen verschiedene schädliche Inhaltsstoffe, Emissionen und teilweise auch Gerüche berücksichtigt werden. Für Teppichböden gibt es zum Beispiel das Teppichsiegel der Europäischen Teppichgemeinschaft e.V, das „GuT”-Siegel der Gemeinschaft umweltfreundliche Teppichböden e.V. und für Laminat und Fertigparkett das „LGA – schadstoffgeprüft”-Siegel der Landesgewerbeanstalt Bayern Qualitest GmbH (LGA). Einen Überblick über die Vielzahl der Gütesiegel gibt der „Nachhaltigkeitsbericht der Raumausstattungsbranche 2008/2009” (SN-Fachpresse d).
Mit der Bewertung ausgewählter Gütesiegel befassen sich der Bericht „Bewertung ausgesuchter Warengruppen nach ökologischen und sozialen Kriterien” (Manhart et al. 2008) und die Broschüre „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Umweltzeichen für Bauprodukte. Bauprodukte gezielt auswählen – eine Entscheidungshilfe” (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen et al.2004). Nur die Umweltzeichen „Blauer Engel” (für elastische, textile und hölzerne Bodenbeläge), „EU-Blume” (für mineralische Bodenbeläge) und „natureplus” (für Holz- und Linoleumbodenbeläge) berücksichtigen neben gesundheitlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien.
Bodenbeläge gehören nach europäischem und deutschem Recht zu Bauprodukten und unterliegen baurechtlichen Vorschriften. Sie müssen in Deutschland seit Oktober 2004 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden und tragen dann das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen). Grundlage sind die europäische Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und das deutsche Bauproduktengesetz. Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen vermittelt die Broschüre „Bauprodukte: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und vermeiden. Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt” (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung et al. 2007).
Es ist zu erwarten, dass durch die seit 2004 geltenden Zulassungsbedingungen für Bodenbeläge das Spektrum der Gütesiegel nach einer Übergangsphase übersichtlicher werden wird.
Für die in der europäischen Richtlinie festgelegten gesundheitlichen Anforderungen gelten vorerst nationale Vorgaben. Das Deutsche Institut für Bautechnik lässt Bodenbeläge zu nach den „Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen”, deren Bestandteil das AgBB-Schema ist. Das Ü-Zeichen erhält den Hinweis „Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen”. Die mit diesem Hinweis zugelassenen Bodenbeläge sind auf den Internetseiten unter www.dibt.de kostenpflichtig abrufbar. Das AgBB-Schema wurde vom Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten erarbeitet (2008). Beurteilt werden VOC und SVOC (englische Abkürzung für Semi-Volatile Carbon Compounds, schwerflüchtige organische Verbindungen), die aus Bauprodukten in einer Prüfkammer am 3. und am 28. Tag ausgasen. In das Bewertungsschema gehen neben der Konzentration auch gesundheitsschädliche Eigenschaften ein. Erfüllt ein Bauprodukt die Anforderungen des AgBB-Schemas, entstehen nach heutigem Stand des Wissens bei Verwendung dieses Bauproduktes keine gesundheitlich bedenklichen Raumluftbelastungen. Die Vorgaben des Blauen Engels für Emissionen sind teilweise strenger als die Vorgaben des AgBB-Schemas.
Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen keine vergleichbaren Gütesiegel gelten, können Schadstoffe in den in Deutschland verkauften Bodenbelägen vorkommen.
Eine Schadstoffquelle können auch die verwendeten Bodenverlegewerkstoffe sein. Mittlerweile gibt es mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 113) gekennzeichnete emissionsarme wasserbasierte Spachtelmasse und Dispersionskleber, die für hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge geeignet sind. Die bis in die 1970er-Jahre verwendeten bitumenhaltigen Parkettkleber, die krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in die Raumluft abgeben, gehören der Vergangenheit an. Zur Sanierung von diesbezüglichen „Altlasten” hat ARGEBAU (2000) Empfehlungen herausgegeben.
Viele der Hersteller von elastischen und textilen Bodenbelägen sind umwelttechnisch auf dem neuesten Stand. Sie sind nach ISO 9001 (Qualitätsmagement) und nach ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert (SN-Fachpresse d). Sie zeichnen sich durch umweltschonendes Verhalten in ihren Prozessen im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen und eine Verringerung umweltbelastender Risiken aus.
Holz kann als nachwachsender Rohstoff restlos verwertet werden. Holz ist der Vorzug zu geben, wenn es aus ökologischer Bewirtschaftung stammt. In den 1990er-Jahren gründeten sich die internationalen Organisationen FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes), die sich dafür einsetzen, dass nur Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft verarbeitet wird. Hierbei geht es nicht nur um Sozialverträglichkeit für die dort lebenden Menschen, sondern auch darum, nachteilige Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt zu minimieren. Diese Zertifizierungen gibt es sowohl für heimische als auch für tropische Wälder.
Es setzt sich immer mehr durch, dass Holz mit dem FSC- oder PEFC-Zertifikat verarbeitet wird. Leider lassen sich diese Zertifizierungen bei Tropenholz nicht immer lückenlos bis zur Herkunft verfolgen. Einige Hersteller verzichten daher auf die Verwendung von Tropenholz.
Für die Oberflächenveredlung werden teils emissionsrelevante Materialien, wie Öle oder Wachse, eingesetzt. Unter den Lacken und Kunststoffbeschichtungen dominieren mittlerweile wasserbasierte Produkte.
Die in der Holzverarbeitung anfallenden Holzreste, wie Holzschnitzel, -späne oder -mehl, werden eingesetzt, etwa zur Herstellung von Holzwerkstoffen, die für Laminat oder als Trägermaterialien für Fertigparkett mit einer Nutzschicht aus Hartholz, Kork oder Linoleum verwendet werden können. Holzmehl kann mit zur Herstellung von Linoleum genutzt werden. Andere Einsatzgebiete für Holzreste sind die Herstellung von Papier oder von Holzpellets für die Heizung mit Kaminöfen.
Bodenbeläge müssen langlebig, strapazierfähig, pflegeleicht und im Nassbereich auch rutschsicher sein und sollten nach der Gebrauchsphase wieder verwertbar sein. Elastische, textile und hölzerne Bodenbeläge sollten daher möglichst keine Schadstoffe enthalten, die ein Recycling stören. Mineralische Bodenbeläge lassen sich zu Baustoffen verwerten.
Quelle: Dr. Jutta Dürkop
Blauer Engel, RAL-UZ 38Der „Blaue Engel” ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.
Hölzerne Bodenbeläge können mit dem Blauen Engel gekennzeichnet werden. Sie sind emissionsarm, aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich und enthalten keine Schadstoffe, die bei der Verwertung erheblich stören. Sie erfüllen die geforderte Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen und von Formaldehyd und enthalten keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, sehr giftigen und giftigen Stoffe. Bodenbeläge aus Holz und Holzwerkstoffen erhalten das Umweltzeichen RAL-UZ 38 („Emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen") wenn sie außerdem aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden (siehe FSC und PEFC).
Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Forest Stewardship Council (FSC)Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich für eine umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Nutzung der Wälder auf der Erde einsetzt. Die Organisation wird weltweit von Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Interessensvertretern indigener Völker sowie zahlreichen Unternehmen aus der Forst- und Holzwirtschaft unterstützt. Die FSC-Zertifizierung des eingesetzten Holzes oder Holzwerkstoffes ist Bestandteil der Vergabegrundlage des Blauen Engels. Auch gleichwertige Zertifizierungssysteme (z. B. PEFC) werden anerkannt.
Der FSC hat zehn verbindliche Prinzipien und 56 Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft festgelegt. Sie berücksichtigen soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte. Nationale Arbeitsgruppen passen diese Prinzipien und Kriterien an die regionalen Verhältnisse in Form von nationalen FSC-Standards an. Das FSC-Label kennzeichnet die Erzeugung des Rohstoffs Holz, aus dem das jeweilige Produkt gefertigt wurde und garantiert die lückenlose Verarbeitungskette.
Mit der Vergabe beauftragt der FSC Zertifizierungsorganisationen, die weltweit nach einheitlichen Maßstäben arbeiten. Die Kennzeichnung gilt weltweit.
natureplusZeicheninhaber ist der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V. (natureplus e.V.). Zu den Mitgliedern gehören Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Planer, Berater und Anwender sowie Prüfinstitute.
Holz- und Parkettböden können mit dem natureplus-Label gekennzeichnet sein. Die Kriterien für die Zertifizierung werden im Auftrag von natureplus e.V. durch unabhängige Experten aus Prüfinstituten sowie Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt. Es werden nur solche Produkte zertifiziert, die zu mindestens 85 Prozent aus nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen bestehen und die die Anforderungen der festgelegten Kriterien hinsichtlich Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit während des gesamten Lebenszyklus erfüllen.
Das Zeichen wird von natureplus e.V. vergeben.
PEFCDas Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes - Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen (PEFC) ist ein internationales Waldzertifizierungssystem, dem neben europäischen Ländern auch Länder anderer Kontinente angehören.
Das Technische Dokument sowie die Satzung des PEFC definieren Mindestanforderungen hinsichtlich ökonomischer, ökologischer und sozialer Standards, die auf nationaler und regionaler Ebene erfüllt werden müssen.
Unabhängige Zertifizierungsstellen stellen die PEFC-Urkunde aus, die Waldbesitzer dazu berechtigt, das PEFC-Label zu verwenden. Holz und Holzprodukte, die den Anforderungen des PEFC genügen, können ebenfalls gekennzeichnet werden, wenn ein glaubwürdiger Produktkettennachweis sichergestellt ist.
Bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte möglichst auf emissions- und schadstoffarme Produkte zurückgegriffen werden, und sie sollten den spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches genügen.
Die tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich an den Vorgaben des Umweltzeichens Blauer Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38), für elastische Fußbodenbeläge (RAL-UZ 120) und für emissionsarme textile Bodenbeläge (RAL-UZ 128) sowie an den Umweltkriterien der EU-Blume, dem Umweltzeichen der Europäischen Kommission [Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. März 2002 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für harte Bodenbeläge (2002/272/EG), Aktenzeichen K(2002) 1174].
Der Bieter erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt zum Nachweis Prüfprotokolle und Zertifikate vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist den Vergabegrundlagen zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel oder für die EU-Blume besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen angenommen werden.
Quelle: Dr. Jutta Dürkop