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Umweltfreundliche Beschaffung

Gebäudeinnenausstattung / Bodenbeläge

Letzte Änderung: 17.03.2009

Elastische Bodenbeläge

Einführung

Bodenbeläge bilden die oberste Schicht des Fußbodens. Sie sind bei allen Neubauten sowie Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen am Fußboden notwendig. Sie sollen langlebig, strapazierfähig, leicht zu Reinigen und – besonders in Nassbereichen – rutschfest sein. Die Materialauswahl sollte dabei auf die spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches abgestimmt sein. Einsatzbereiche sind beispielsweise Büros, öffentliche Bereiche, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Labore und Schulen, Kindergärten, Bäder, Treppenhäuser und Stufen. Das gewährleistet eine möglichst lange Nutzungsdauer.

Für den Innenausbau stehen Bodenbeläge aus unterschiedlichen Materialien in unterschiedlicher Qualität und Eigenschaft zur Verfügung. Das Spektrum reicht von Böden aus Holz mit versiegelter oder unversiegelter Oberfläche, Laminat, Kunststoff-, Linoleum- und Korkbelägen, Fliesen und Steinböden bis hin zu textilen Bodenbelägen in verklebter, loser oder verspannter Verarbeitung (siehe auch SN-Fachpresse Hamburg a, b).

Da Bodenbeläge großflächig im Innenbereich ausgelegt werden, können sie eine bedeutsame Schadstoffquelle im Innenraum sein. Neben funktionalen und dekorativen Gesichtspunkten spielen in zunehmendem Maße daher auch Gesichtspunkte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes eine Rolle.

Elastische Bodenbeläge sind pflegeleicht, schallschluckend, trittschall- und wärmedämmend. Sie sollten auf den Untergrund geklebt werden. Fugen lassen sich bei den meisten Belägen verschweißen, so dass keine Nässe in den Untergrund dringen kann.

Linoleum

Linoleum wird aus Leinöl, Kork- und/oder Holzmehl, Naturharzen, wie Kolophonium, und Farbstoffen hergestellt. Als Trägerschicht dient Jutegewebe. Alternativ zum Leinöl wird heute auch Sojaöl verwendet. Um die Oberfläche vor Verschmutzung und mechanischen Schäden zu schützen, wird sie meist mit Polyurethan versiegelt. Linoleum wird auf den Untergrund vollflächig geklebt. Dabei nimmt es die Feuchtigkeit des Klebers auf und wird weich. Daher sollte Linoleum erst nach dem Trocknen belastet werden. Die Trocknungszeit richtet sich auch nach der Art der Oberflächenversiegelung. Linoleum gibt es in Bahnen und als Verlegeplatten.

Korkbodenbeläge

Korkbodenbeläge werden aus der Rinde der Korkeiche hergestellt, die im Mittelmeerraum beheimatet ist. Die Rinde wird geschrotet und unter Hitzeeinwirkung zu Platten verpresst. Dabei verkleben die natürlich vorkommenden Harze. Für die strapazierfähigen Bodenbeläge werden noch Kunstharze hinzugefügt. Die Nutzseite wird mit Wachsen, Kunstharz- oder Naturharzlacken oder mit einer Kunststoffschicht versiegelt. Der Korkbodenbelag wird vollflächig auf den Untergrund geklebt.

Beim Korkfertigparkett befindet sich eine etwas dünnere Korkschicht auf einem Träger aus einem Holzwerkstoff mit Nut und Feder – ähnlich wie beim Fertigparkett oder Laminat.

PVC- und andere Kunststoffbodenbeläge

PVC-Belag gehört zu den am meisten verwendeten Kunststoffen und wird in Stein-, Holz- und sonstigen Musterungen angeboten. PVC enthält Weichmacher und Stabilisatoren, die den Bodenbelag vor Vergilbung und thermischer Zersetzung schützen. Als Stabilisatoren werden auch Schwermetalle eingesetzt. Die Trittelastizität wird durch Füllstoffe, wie Kreide oder gemahlener Sandstein, verbessert. Farbpigmente ergänzen die Bestandteile. PVC, das in Bahnen und Fliesen angeboten wird, sollte vollflächig verklebt werden, da es schrumpft.

Verbundbeläge sind strukturiert und bestehen aus einer PVC-Nutzschicht und einem Träger. Je nach Art und Dicke dieser Unterlage verbessert sich die Trittelastizität sowie die Schall- und Wärmeisolierung des Belages. Bei CV-Belägen handelt es um mehrschichtige Verbundbeläge mit einer transparenten PVC-Nutzschicht über einer geschäumten PVC-Schicht mit gedrucktem Dekor. CV ist die Abkürzung für Cushioned (englisch: gepolstert) Vinyls.

Eine Alternative zu PVC-Bodenbelägen sind Beläge aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP). Sie werden auf der Basis von Polyolefinen hergestellt und besitzen die gleichen Materialeigenschaften wie PVC. Ihr Vorteil besteht darin, dass sie frei von Chlor und Weichmachern sind.

Gummibeläge

Gummi ist eine andere Bezeichnung für Kautschuk und wird heute meist synthetisch hergestellt. Rohstoffe sind beispielsweise Butadien und Styrol, die durch Vulkanisieren miteinander vernetzt werden. Gummi ist elastisch, robust und trittschalldämmend und eignet sich für stark begangene Verkehrsbereiche. Die Oberfläche kann genoppt oder geriffelt sein. Gummibeläge werden als Bahnen oder Platten angeboten.
Pflanzlicher Kautschuk wird auch als Naturkautschuk und Naturlatex bezeichnet und wird ebenso vulkanisiert.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Bodenbeläge sind aus sehr unterschiedlichen Materialien gefertigt. Ebenso vielfältig sind die in die Herstellung von Bodenbelägen einbezogenen Industriezweige. Hierzu gehören beispielsweise die Holzwirtschaft und die Holz verarbeitende Industrie, die Kunststoff- und Textil- sowie Baustoffbranche.

Neben gesundheitlichen und ökologischen Aspekten spielen bei Bodenbelägen auch schall- und wärmedämmende sowie brandhemmende und elektrostatische Eigenschaften eine Rolle, auf welche an dieser Stelle nur begrenzt eingegangen wird.

Innenraumbelastungen

Das Umweltbundesamt konnte im Zeitraum von 2003 bis 2006 eine Vielzahl flüchtiger organischer Verbindungen in Wohnräumen nachweisen (2008 a). Die Untersuchungen wurden im Rahmen des Kinder-Umwelt-Surveys in etwa 550 Kinderzimmern durchgeführt. Flüchtige organische Verbindungen (VOC; englische Abkürzung für Volatile Carbon Compounds) können aus der Ausstattung der Wohnung und aus Einrichtungsgegenständen stammen sowie durch Verhaltensweisen der Bewohnerinnen und Bewohner, wie Rauchen oder Gebrauch von Haushaltschemikalien, bedingt sein. In knapp der Hälfte der Kinderzimmern war die Qualität der Innenraumluft im Hinblick auf die Gesamtheit der VOC hygienisch bedenklich (Umweltbundesamt 2008 b). Eine eindeutige Zuordnung der Schadstoffquelle ist oftmals nicht möglich. Bodenbeläge können bedeutsam sein, weil sie großflächig im Innenraum ausgelegt werden.

Stiftung Warentest und Ökotest nehmen Bodenbeläge immer wieder unter die Lupe, darunter befindet sich auch Markenware. Dabei weisen mehrschichtige PVC-, Linoleum und Gummibeläge häufig „deutlich“ und „stark“ auftretende Gerüche auf und/oder können „deutliche“ und „hohe“ Raumluftbelastungen mit flüchtigen organischen Verbindungen verursachen (Stiftung Warentest 2003). Öko-Test fand bei Laminatböden vereinzelt auch Formaldehyd und Styrol (Öko-Test 2006), die beide von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (2008) als krebserzeugend (Kategorie 4 beziehungsweise Kategorie 5) eingestuft sind.

Die gesundheitlichen Wirkungen der in Innenräumen nachweisbaren flüchtigen organischen Verbindungen sind sehr vielfältig und können schon nach kurzer Zeit auftreten. Sie reichen von Geruchsempfindungen oder Reizwirkungen auf Augenbindehaut und Schleimhaut von Nase und Rachen bis hin zu Wirkungen auf das Nervensystem, die sich mit Kopfschmerzen, Schwindel und Müdigkeit äußern können. Einige Verbindungen besitzen allergisierende oder allergieverstärkende Eigenschaften, andere können, wie erwähnt, Krebs erzeugen oder– beispielsweise Weichmacher – die Fortpflanzung, beispielsweise Weichmacher, beeinträchtigen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass solche Wirkungen umso wahrscheinlicher werden, je höher die Konzentration der Luftverunreinigungen ist.

Beim Sick-Building-Syndrom, dem so genannten „Gebäudebezogenen Krankheitsbild“, handelt es sich immer um eine Gruppendiagnose. Typisch ist, dass mehrere Menschen, die in einem Haus leben oder arbeiten, dieselben bereits erwähnten Symptome beschreiben. Dabei ist der Anteil derjenigen, die diese Symptome beschreiben, größer als in vergleichbaren anderen Gebäuden. Fachleute können häufig keine Ursache für die Beschwerden finden. Auffällig ist aber, dass sie vergehen, sobald die Betroffenen das Gebäude verlassen.

Das Umweltbundesamt hat den „Leitfaden für die Innenraumlufthygiene in Schulgebäuden“ (2009; 2. Auflage) herausgebracht, der hilft, Raumluftprobleme zu erkennen und einzuschätzen und bei Bedarf erste Minimierungsschritte beziehungsweise Strategien zur Vermeidung von Innenraumproblemen zu entwickeln. Dieser Leitfaden ist nicht nur für Schulen, sondern auch für andere öffentliche Gebäude, Büroräume und Wohnungen anwendbar.

Diverse Gütesiegel

Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, sind Hersteller von Bodenbelägen dazu übergegangen, ihre Produkte auch im Hinblick auf gesundheitliche Aspekte zertifizieren zu lassen. Hierfür steht inzwischen eine Reihe verschiedener Gütesiegel mit unterschiedlichen Anforderungen zur Verfügung, bei denen verschiedene schädliche Inhaltsstoffe, Emissionen und teilweise auch Gerüche berücksichtigt werden. Für Teppichböden gibt es zum Beispiel das Teppichsiegel der Europäischen Teppichgemeinschaft e.V, das „GuT“-Siegel der Gemeinschaft umweltfreundliche Teppichböden e.V. und für Laminat und Fertigparkett das „LGA – schadstoffgeprüft“-Siegel der Landesgewerbeanstalt Bayern Qualitest GmbH (LGA). Einen Überblick über die Vielzahl der Gütesiegel gibt der „Nachhaltigkeitsbericht der Raumausstattungsbranche 2008/2009“ (SN-Fachpresse d).

Mit der Bewertung ausgewählter Gütesiegel befassen sich der Bericht „Bewertung ausgesuchter Warengruppen nach ökologischen und sozialen Kriterien“ (Manhart et al. 2008) und die Broschüre „Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Umweltzeichen für Bauprodukte. Bauprodukte gezielt auswählen – eine Entscheidungshilfe“ (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen et al.2004). Nur die Umweltzeichen „Blauer Engel“ (für hölzerne, textile und elastische Bodenbeläge), „EU-Blume“ (für mineralische Bodenbeläge) und „natureplus“ (für Holz- und Linoleumbodenbeläge) berücksichtigen neben gesundheitlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien.

Zulassungspflicht für Bodenbeläge

Bodenbeläge gehören nach europäischem und deutschem Recht zu Bauprodukten und unterliegen baurechtlichen Vorschriften. Sie müssen in Deutschland seit Oktober 2004 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen werden und tragen dann das Ü-Zeichen (Übereinstimmungszeichen). Grundlage sind die europäische Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) und das deutsche Bauproduktengesetz. Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen vermittelt die Broschüre „Bauprodukte: Schadstoffe und Gerüche bestimmen und vermeiden. Ergebnisse aus einem Forschungsprojekt“ (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung et al. 2007).

Es ist zu erwarten, dass durch die seit 2004 geltenden Zulassungsbedingungen für Bodenbeläge das Spektrum der Gütesiegel nach einer Übergangsphase übersichtlicher werden wird.

Für die in der europäischen Richtlinie festgelegten gesundheitlichen Anforderungen gelten vorerst nationale Vorgaben. Das Deutsche Institut für Bautechnik lässt Bodenbeläge zu nach den „Grundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“, deren Bestandteil das AgBB-Schema ist. Das Ü-Zeichen erhält den Hinweis „Emissionsgeprüft nach DIBt-Grundsätzen“. Die mit diesem Hinweis zugelassenen Bodenbeläge sind auf den Internetseiten unter www.dibt.de kostenpflichtig abrufbar. Das AgBB-Schema wurde vom Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten erarbeitet (2008). Beurteilt werden VOC und SVOC (englische Abkürzung für Semi-Volatile Carbon Compounds, schwerflüchtige organische Verbindungen), die aus Bauprodukten in einer Prüfkammer am 3. und am 28. Tag ausgasen. In das Bewertungsschema gehen neben der Konzentration auch gesundheitsschädliche Eigenschaften ein. Erfüllt ein Bauprodukt die Anforderungen des AgBB-Schemas, entstehen nach heutigem Stand des Wissens bei Verwendung dieses Bauproduktes keine gesundheitlich bedenklichen Raumluftbelastungen. Die Vorgaben des Blauen Engels für Emissionen sind teilweise strenger als die Vorgaben des AgBB-Schemas.

Bei unkontrollierten Importen aus Herkunftsländern, in denen keine vergleichbaren Gütesiegel gelten, können Schadstoffe in den in Deutschland verkauften Bodenbelägen vorkommen.

Bodenverlegewerkstoffe

Eine Schadstoffquelle können auch die verwendeten Bodenverlegewerkstoffe sein. Mittlerweile gibt es mit dem Blauen Engel (RAL-UZ 113) gekennzeichnete emissionsarme wasserbasierte Spachtelmasse und Dispersionskleber, die für hölzerne, elastische und textile Bodenbeläge geeignet sind. Die bis in die 1970er-Jahre verwendeten bitumenhaltigen Parkettkleber, die krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in die Raumluft abgeben, gehören der Vergangenheit an. Zur Sanierung von diesbezüglichen „Altlasten“ hat ARGEBAU (2000) Empfehlungen herausgegeben.

Schadstoffe und andere unerwünschte Stoffe in Bodenbelägen

In Deutschland sind einige Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt verboten (Anhang IV der Gefahrstoffverordnung). Dabei wurde auch europäisches in deutsches Recht umgesetzt. Zu den verbotenen Stoffen gehören Cadmium, bestimmte als Flammschutzmittel verwendete polybromierte Diphenylether (PBDE), Azofarbstoffe, die erwiesenermaßen giftige beziehungsweise krebserzeugende Amine freisetzen können, sowie die ab 1989 mit dem Montreal-Protokoll völkerrechtlich vereinbarte Ächtung der Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW), die die Ozonschicht schädigen und auch als Treibmittel für die Herstellung von Schaumstoffen Verwendung fanden.

Tributylzinn und Nonylphenol unterliegen bestimmten Anwendungsbeschränkungen, die nicht den Bereich der Bodenbeläge betreffen. Tributylzinn darf nicht als Biozid in Farben (Antifouling) eingesetzt werden und Nonylphenol unter anderem nicht mehr in Reinigungsmitteln. Organozinnverbindungen können im Tierversuch das Immunsystem und die Fortpflanzung beeinträchtigen (Bundesinstitut für Risikobewertung et al. 2008). Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (2008) stufte n-Butylzinnverbindungen als krebserzeugend (Kategorie 4) ein.

Stiftung Warentest (2003) fand in PVC-Belägen häufig „hohe“ Gehalte an dem Weichmacher DEHP (siehe unten), an Dibutylzinn und Nonylphenol und in Gummibelägen Nonylphenol. Dibutylzinn wird als Stabilisator eingesetzt und Nonyphenol könnte aus dem Stabilisator Trisninylphenylphosphit (TNPP) stammen. Auch Öko-Test (2008) fand bei aktuelleren Untersuchungen von PVC-Belägen teilweise „erhöhte“ oder „stark erhöhte“ Konzentrationen von Weichmachern und zinnorganischen Verbindungen, vereinzelt wurden auch die giftigen Schwermetalle Blei und Cadmium festgestellt. Cadmium ist sowohl zum Einfärben von PVC und bestimmten Kunststoffen, als auch als Stabilisator in PVC-Bodenbelägen verboten.

Weichmacher

Auf Weichmacher kann die Herstellung von PVC-Bodenbelägen nicht verzichten, da sie dem Belag Elastizität verleihen. Im PVC können sie zwischen 10 und 30 Prozent ausmachen. Weichmacher sind SVOC, die im Vergleich zu VOC bei Zimmertemperatur langsamer und über einen längeren Zeitraum ausgasen. Dadurch schrumpfen PVC-Beläge mit der Zeit.
Zu den SVOC gehören Phthalate. Besonders gefährlich sind die Phthalate DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), DBP (Dibutylphthalat) und BBP (Benzylbutylphthalat). Sie haben hormonähnliche Eigenschaften und können schädliche Wirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit haben. Sie stellen auch ein Risiko für die Umwelt dar. DBP und BBP sind beispielsweise giftig für Wasserorganismen. Ihre Anwendung in einigen verbrauchernahen Produkten ist daher verboten. PVC-Hersteller ersetzten mittlerweile vor allem DEHP durch DINP (Diisononylphthalat) und DIDP (Diisodecylphthalat). Diese Phthalate sind von der Europäischen Union nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. Das Umweltbundesamt bewertet das anzunehmende Umweltverhalten dieser Stoffe jedoch als bedenklich. Sie stehen im Verdacht, sich in hohem Maße in Organismen anzureichern und eine lange Lebensdauer im Boden und in Sedimenten aufzuweisen. (Umweltbundesamt 2007).

Nach Renovierungsarbeiten kann manchmal in der Heizperiode das Phänomen „Schwarze Wohnungen“, auch als „Fogging-Phänomen“ bezeichnet, auftreten. Dieses Phänomen hängt mit der Emission von SVOC in die Raumluft zusammen. SVOC können auch aus PVC-haltigen Tapeten und Wandfarben stammen. Sie lagern sich an vorhandene Staubpartikel an und führen zum „Verkleben“ kleinerer zu größeren Staubteilchen. Diese werden vom Luftstrom erfasst und schlagen sich bevorzugt an kalten Oberflächen nieder. An Zimmerdecken und Wänden entstehen schwarze, schmierige Beläge, die ein ästhetisches Problem sind, eine Gesundheitsgefahr besteht nicht. Abwaschen oder Überstreichen hilft nicht, die Ursache muss beseitigt werden (Umweltbundesamt 2004).

Biozide Wirkstoffe

Öko-Test konnte in PVC-Bodenbelägen und Teppichboden aus synthetischen Fasern antimikrobielle Zusatzstoffe, wie Triclosan und Chlorkresol, finden. Sie haben in Bodenbelägen nichts zu suchen und machen eine Reinigung nicht entbehrlich. Im Gegenteil: Sie können mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung befürwortet nur im ärztlichen Bereich die Anwendung von Triclosan (2006). Denn Triclosan tötet in den in verbrauchernahen Produkten angewandten Konzentrationen die Bakterien nicht ab, sondern begünstigt deren Resistenzentwicklung. Ob diese Resistenzentwicklung auch mit einer Antibiotikaresistenzentwicklung einhergeht, ist bislang nicht abschließend geklärt. Chlorkresol besitzt sensibilisierende Eigenschaft und kann als Kontaktallergen wirken.

Umweltbelastungen und Ressourcenverbrauch

Viele der Hersteller von textilen und elastischen Bodenbelägen sind umwelttechnisch auf dem neuesten Stand. Sie sind nach ISO 9001 (Qualitätsmagement) und nach ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert (SN-Fachpresse d). Sie zeichnen sich durch umweltschonendes Verhalten in ihren Prozessen im Hinblick auf eine effiziente Nutzung von Energie und Rohstoffen und eine Verringerung umweltbelastender Risiken aus.

Kunststoffe, synthetische Fasern und Farbstoffe

PVC, andere Kunststoffe oder Gummi (Synthesekautschuk oder -latex), synthetische Fasern und Farbstoffe werden aus Erdöl hergestellt. Erdöl gehört zu den begrenzten, knapper wer-denden Ressourcen. Neben der Effizienzsteigerung bei Förderung, Transport und Nutzung als wertvollen Rohstoff in der petrochemischen Industrie und einer adäquaten Umwelttechnik sollten Bodenbeläge aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.

Bei den elastischen Bodenbelägen bieten sich hierfür Linoleum, Kork- und Naturkautschuk-/Naturlatexbeläge an. Für die Gewinnung von Kork werden die Korkeichen turnusmäßig sachgerecht geschält, die Rinde wächst nach. Die Korkeiche muss dafür also nicht gefällt werden.
Für die Herstellung von Farbstoffen zum Färben von Textilfasern gibt es ebenfalls Überlegungen, nachwachsende Rohstoffe einzusetzen, zumal bei einigen synthetischen Farbstoffen problematische Zwischenprodukte anfallen, die unter Umständen nicht ausreichend verarbeitet werden können und als Abfälle in die Umwelt gelangen.

Anforderungen an die Gebrauchsfähigkeit und Entsorgung

Bodenbeläge müssen langlebig, strapazierfähig, pflegeleicht und im Nassbereich auch rutschsicher sein und sollten nach der Gebrauchsphase wieder verwertbar sein. Hölzerne, textile und elastische Bodenbeläge sollten daher möglichst keine Schadstoffe enthalten, die ein Recycling stören. Mineralische Bodenbeläge lassen sich zu Baustoffen verwerten.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Umweltzeichen

Blauer Engel, RAL-UZ 102Blauer Engel, RAL-UZ 120

Der „Blaue Engel“ ist das älteste offizielle Umweltzeichen in Deutschland. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Von dem Label geht ein Anreiz aus, umwelt- und gesundheitsverträglichere Produkte zu entwickeln.

Anforderungen

Elastische Bodenbeläge können mit dem Umweltzeichen Blauer Engel (RAL-UZ 120) gekennzeichnet werden. Sie sind emissionsarm, aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich und enthalten keine Schadstoffe, die bei der Verwertung erheblich stören. Sie erfüllen die geforderte Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen und von Formaldehyd und enthalten keine krebserzeugenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden, sehr giftigen und giftigen Stoffe. Elastische Bodenbeläge erhalten das Umweltzeichen RAL-UZ 120, wenn sie beispielsweise keine halogenorganischen Flammschutzmittel und Phthalate enthalten.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen
www.blauer-engel.de
 
natureplusnatureplus

Zeicheninhaber ist der Internationale Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen e.V. (natureplus e.V.). Zu den Mitgliedern gehören Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltorganisationen, Planer, Berater und Anwender sowie Prüfinstitute.

Anforderungen

Linoleumbodenbelag kann mit dem natureplus-Label gekennzeichnet sein. Die Kriterien für die Zertifizierung werden im Auftrag von natureplus e.V. durch unabhängige Experten aus Prüfinstituten sowie Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt. Es werden nur solche Produkte zertifiziert, die zu mindestens 85 Prozent aus nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen bestehen und die die Anforderungen der festgelegten Kriterien hinsichtlich Gesundheits- und Umweltverträglichkeit sowie Gebrauchstauglichkeit während des gesamten Lebenszyklus erfüllen.

Vergabe

Das Zeichen wird von natureplus e.V. vergeben.

Weitere Informationen

www.natureplus.org/

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Ausschreibungsempfehlungen

Bei der Auswahl von Bodenbelägen sollte möglichst auf emissions- und schadstoffarme Produkte zurückgegriffen werden, und sie sollten den spezifischen Anforderungen des Einsatzbereiches genügen.

Die tabellarisch zusammengestellten Ausschreibungsempfehlungen orientieren sich an den Vorgaben des Umweltzeichens Blauer Engels für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38), für elastische Fußbodenbeläge (RAL-UZ 120) und für emissionsarme textile Bodenbeläge (RAL-UZ 128) sowie an den Umweltkriterien der EU-Blume, dem Umweltzeichen der Europäischen Kommission [Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. März 2002 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für harte Bodenbeläge (2002/272/EG), Aktenzeichen K(2002) 1174].

Der Bieter erklärt die Einhaltung der Anforderungen und legt zum Nachweis Prüfprotokolle und Zertifikate vor. Näheres zu den Prüfmethoden ist den Vergabegrundlagen zu entnehmen. Wenn für das angebotene Produkt ein Zeichennutzungsvertrag für den Blauen Engel oder für die EU-Blume besteht, kann ungeprüft die Einhaltung aller Anforderungen angenommen werden.

Quelle: Dr. Jutta Dürkop

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Beispiele aus der Praxis

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Literatur

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Weitere Informationsquellen

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