Sie sind hier: Startseite > Produkte - Aktuelles > Umweltfreundliche Beschaffung > Büro / Büromaterial / Toner- und Tintenmodule
Letzte Änderung: 22.12.2009
Drucker und Kopierer werden in Unternehmen, in Bildungs- und Forschungseinrichtungen, in Büros und Haushalten zum Ausdrucken verschiedenster Dokumente eingesetzt. Während Tintengeräte vorrangig für geringe Druckvolumina und mehrfarbige Ausdrucke, ganz besonders für Fotos, empfohlen werden, lassen sich mit elektrophotographischen Geräten große Druckaufträge kostengünstig erledigen. Mit fallenden Anschaffungspreisen werden zunehmend auch Farb-Laserdrucker verwendet, die weniger für Fotos, jedoch bestens für anderweitig mehrfarbig gestaltete Dokumente geeignet sind.
Für spezielle Anwendungen spielen auch traditionelle Nadeldrucker noch eine Rolle, bei denen Farbbänder als Farbträger dienen.
Zum Betrieb aller Geräte mit einer Druckfunktion sind Verbrauchsmaterialien erforderlich. Je nach Art der Drucksysteme werden hauptsächlich Tinten und Toner benötigt. Gele oder Wachse sind nur in einem relativ kleinen Segment von Bedeutung. Im Weiteren soll vorrangig auf Toner und Tinten eingegangen werden.
Diese Verbrauchsmaterialien sind entweder in einem Vorratsbehälter – Plastikbehälter für Toner oder kleine Tanks für Tinte – untergebracht und werden daraus dem Drucksystem zugeführt. Oder sie befinden sich in Toner- und Tintenmodulen (auch als Tonerkartuschen, Tintenpatronen oder Tintenkartuschen bezeichnet), die neben dem Vorratsbehälter weitere druckrelevante Bauteile wie z.B. die Fotoleitertrommel oder den Tintendruckkopf enthalten.
Leere Vorratsbehälter werden in der Regel von den Herstellern zurückgenommen bzw. über Vertragspartner einer Verwertung (Materialrecycling) zugeführt. Leider werden die komplexeren Module ebenfalls häufig nur einmal verwendet und anschließend entsorgt. Die Aufbereitung solcher Farbmittelträger zur wiederholten Nutzung kann jedoch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten, da Abfallmengen verringert und Ressourcen geschont werden. Außerdem können Anwender nennenswerte Kosten sparen, sofern die Qualität der aufbereiteten Module den Anforderungen entspricht. Farbbandkassetten lassen sich in der Regel ebenfalls mehrfach aufarbeiten und verwenden.
Auf dem deutschen Markt sind zahlreiche Unternehmen tätig, die die Sammlung und Entsorgung bzw. Wiederaufarbeitung von Tonermodulen und Tintenpatronen übernehmen. Auch die großen Drucker- und Kopiererhersteller nehmen zum Teil ihre Verantwortung für die von ihnen in Umlauf gesetzten Produkte wahr. Sie bieten die Rücknahme der Verbrauchsmaterialien und deren fachgerechte Entsorgung, teilweise auch die Wiederaufarbeitung und Wiederbefüllung an. Häufig verhindern sie jedoch mit der Rücknahme zugleich, dass die leeren Module zu Aufbereitern (Remanufacturers, Reworkers) gelangen, da mit dem in der Regel teureren Originalmaterial der Gerätehersteller ein nennenswerter Teil ihres Umsatzes bestritten wird. Es wird argumentiert, dass angesichts der niedrigen Gerätepreise die hohen Entwicklungskosten für verbesserte Produkte anteilig durch den Erlös aus den Verbrauchsmaterialien abgedeckt werden müssen. Manche Hersteller drohen auch mit dem Erlöschen der Garantie, sofern keine Original Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden. Das kann nur dann akzeptiert werden, wenn tatsächlich das aufbereitete Modul ursächlich für die auftretende Störung verantwortlich ist.
Wiederaufbereitete Produkte sind also gebrauchte Module, die gereinigt, geprüft, gegebenenfalls mit Ersatzteilen ausgestattet oder mit neuen, oft sogar größeren Vorratsbehältern für Toner versehen und wieder aufgefüllt wurden.
In so genannten Refillprodukten, wird lediglich Toner oder Tinte nachgefüllt und in der Regel keine sonstige Qualität sichernde Aufarbeitung vorgenommen.
In Zukunft muss voraussichtlich auch mit Zwischenvarianten gerechnet werden – besonders bei der Entwicklung von Systemen mit Farbtonern.
Als „kompatible“ Produkte werden komplette Nachbauten von Tinten- oder Tonerkartuschen bezeichnet, die von Fremdherstellern, also nicht von den Originalherstellern der Drucker, kommen.
Wiederaufbereitete Toner- und Tintenmodule werden von manchen Nutzern noch mit Skepsis betrachtet. Dies ist zum einen auf fehlende Informationen und Vorurteile über die Qualität der Produkte, zum anderen aber auch auf gelegentlich schlechte Erfahrungen zurückzufüh-ren. Dennoch ist insbesondere dann zu wiederaufgearbeiteten Tonermodulen zu raten, wenn bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden.
Vergleichende Tests zeigen, dass es meist einige Produkte gibt, die es mit dem Originalprodukt in der Druckqualität durchaus aufnehmen können. Dies ist jedoch von Drucker zu Drucker und Anbieter zu Anbieter verschieden. Vor allem im Schwarzdruck kann bei Laserdruckern die Druckqualität der Fremdprodukte gleich oder sogar noch etwas besser sein als die der Originale (Stiftung Warentest 2003) Die Ergebnisse wurden durch regelmäßige Tests mit neueren Geräten bestätigt (Stiftung Warentest 2005 und 2006).
Für solche Tintenpatronen, in die ein Druckkopf integriert ist, sind Nachbauten wegen des Patentschutzes nicht möglich, hier muss also wiederbefüllt werden. Im Magazin für Computertechnik c’t sind Alternativtinten für Canon-Drucker mit Kombipatronen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis beschrieben (Gerber 2006a), ähnlich für die relativ leicht befüllbaren Brother-Patronen (Gerber 2006b). So genannte Tintentankstellen zum Nachfüllen von Tintenpatronen sind unter Qualitätsgesichtspunkten verglichen worden. Verschiedene Patronentypen von Hewlett-Packard wurden herangezogen und zeigten erhebliche Qualitätsunterschiede (Gerber 2006c).
Generell abgeraten wird davon, leer geschriebene Tintenbehälter selbst mit Tinte zu beschicken, da die Gefahr besteht, dass Undichtheiten auftreten. Am wenigsten problematisch sind dabei noch Systeme, die mit Spritze arbeiten wenn in der Patrone bereits Löcher für die Befüllung damit vorgesehen sind.
In den meisten Tests wird die Lichtbeständigkeit der Alternativtinten als geringer bewertet, auch wenn die Qualität der Ausdrucke oft mit der von den Originaltinten mithalten kann. Im Vordergrund steht hier der Sparfaktor.
Eine ausführliche Untersuchung unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien für verschiedene Kombinationen von Tinten und Fotopapieren mit fünf Tintendruckern ist in der Zeitschrift Chip beschrieben (Neumann 2006).
Die Stiftung Warentest (2007) hat ebenfalls erhebliche Sparpotentiale bei Verwendung von Marken-Fremdtinten gefunden, warnt jedoch vor bestimmten Billigfremdtinten. Ein weiteres wichtiges Ergebnis: von 17 getesteten Druckern zeigte keiner irgendwelche durch Fremdkartuschen oder –tinten bedingten technischen Probleme.
Gebrauchte Tonermodule (Tonerkartuschen), Tintenmodule (Tintenpatronen, Tintenkartuschen) und ggf. Farbbandkassetten sind also ein durchaus wertvolles Gut. Die Aufbereiter zahlen dafür je nach Marktlage. Eine Reihe von Unternehmen beschränkt sich auf die Sammlung und gibt die Produkte dann zur Aufbereitung weiter. Firmen, die selbst die Wie-deraufbereitung und Wiederbefüllung vornehmen, haben oft eigene Sammelsysteme eingeführt. Sie nehmen leere Module nicht nur auf dem Versandweg entgegen sondern sorgen für Abholung und Ersatz bei Bedarf. Beispielhaft sei das Sammelsystem „Leergutbox“ genannt.
Zur Wiederaufbereitung werden die Originalmodule zerlegt, gereinigt, Verschleißteile wie Dichtungen und ggf. Bildtrommel und Transferrollen werden ausgetauscht.
Teilweise werden sogar größere Vorratsbehälter für Toner als den Originalmodulen entspricht, eingesetzt. Danach erfolgt die Wiederbefüllung mit Toner. Herkömmliche Tonerkartuschen können in der Regel fünfmal und mehr wiederbefüllt werden. Firmen, die Qualität anbieten, führen eine umfangreiche Prüfung ihrer Produkte z.B. entsprechend der Norm DIN 33870:2001 für Tonermodule, durch. Für Tintenmodule wird die DIN 33871-1:2003 herangezogen. Anbieter von wiederaufbereiteten Produkten übernehmen in vielen Fällen sogar eine Garantie für das Gerät, falls tatsächlich ein Schaden durch den Farbträger verursacht wurde.
Im Unterschied zur Wiederaufarbeitung erfolgt bei der einfachen Wiederbefüllung kein Austausch von Verschleißteilen
Zumindest bei Tonerkartuschen wird der Griff zu wiederaufbereiteten Produkten empfohlen.
Besondere Beachtung erfordern die in den Originalmodulen immer häufiger vom Gerätehersteller eingesetzte Chips / Prozessoren, deren logische Signale, z. B. zur Meldung des zu Ende gehenden Tonervorrates auch beim Betrieb mit aufbereiteten Kartuschen erforderlich sind.
Es kann davon ausgegangen werden, dass in Deutschland jährlich über 40 Millionen Tintenpatronen und etwa 4 Millionen Tonerkartuschen als Abfall entsorgt werden. Durch mehrfache Nutzung insbesondere von solchen Modulen, die neben dem Behälter weitere funktionelle Bestandteile haben, lässt sich das Abfallaufkommen reduzieren und wird ein Beitrag zum Ressourcenschutz geleistet. Bei der Aufarbeitung werden Verschleißteile ausgetauscht, wird Resttoner entfernt, und es wird neues Tonerpulver eingefüllt (Toner wird nicht recycelt).
In den Medien, unterstützt durch die Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten, wird verschiedentlich über mögliche Gesundheitsgefahren beim Betrieb von Laserdruckern und Kopierern aufgrund bestimmter Tonerinhaltsstoffe berichtet, was eine Verunsicherung vieler Nutzer ausgelöst hat. Als weiterer Aspekt ist neuerdings die Diskussion um möglicherweise problematische Feinstaubanteile, die beim Drucken freigesetzt werden, hinzugekommen.
Untersuchungsergebnisse verschiedener Forschungsgruppen sowie der Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten sind als Schwerpunkt in einer Ausgabe der Zeitschrift "Umweltmedizin in Forschung und Praxis" (Band 11 Nr. 5, 2006, Seiten 265 bis 337) ausführlich dargestellt und mit umfangreichen Literaturangaben versehen. Es wird jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass noch weiterer Forschungsbedarf besteht, um eine wissenschaftlich belastbare Risikobewertung toner- bzw. druckerspezifischer Emissionen vornehmen zu können.
Vorsorglich wird eine separate Aufstellung der Geräte, besonders für hohes Druck- bzw. Kopieraufkommen empfohlen.
In der aktuellen Ausgabe des Handbuches für Arbeitsmedizin 2006 ist Kapitel IV-5.5 von U.Ewers und D.Nowak möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern gewidmet. Die Autoren haben alle bisherigen Ergebnisse dazu analysiert und kommen zu dem Schluss, dass es bislang keine wissenschaftlich fundierten Hinweise dafür gibt, dass es durch Toner, VOC oder andere Stoffe zu gesundheitsrelevanten Belastungen in Büros oder Wohnräumen kommt.
Um mögliche Zusammenhänge mit gesundheitlichen Beschwerden bei Büroangestellten abzuklären, wurde das Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einer Pilotstudie beauftragt, die als Machbarkeitsstudie konzipier war. Im Rahmen der Studie wurden 63 Büroräume mit 69 dort arbeitenden Personen untersucht. Die Innenraummessungen wurden im zweiten Teil der Studie durch arbeitsmedizinische Untersuchungen ergänzt, die am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse wurden vom BfR im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt und der Abschlussbericht veröffentlicht.
Im März 2008 schloß das BfR die Arbeiten zur "Toner"-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab. In diese Bewertung sind neben den Ergebnissen der genannten Pilotstudie auch die Ergebnisse anderer, zum Teil noch unveröffentlicherter Studien eingeflossen. In einer Bewertung kommt das BfR zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bisher vorliegenden Daten nicht beobachtet worden. Das BfR sieht es als vordringlich an, weitere Studien mit dem Ziel durchzuführten, die physikalische und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären.
Unabhängig von den Ergebnissen empfiehlt das BfR den Verbrauchern Bürogeräte mit dem Blauen Engel zu verwenden, um sich bereits heute wirkungsvoll vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten zu schützen und verweist auf die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern sowie zu den Anforderungen an deren Aufstellort.
Toner ist auf Grund seiner Zusammensetzung nicht als gefährlicher Stoff nach Gefahrstoffrecht einzustufen.
Tonerpulver besteht aus feinen Teilchen (Partikeln) mit typischen Korngrößen überwiegend im Bereich 2 bis 10 Mikrometer Durchmesser. Auch noch winzigere Partikel können enthalten sein oder entstehen. Die Teilchen sind unregelmäßig geformt, wenn die Herstellung durch mechanische Zerkleinerung erfolgt ist, und es sind regelmäßigere oder kugelige Partikel, wenn sie als so genannte chemische Toner erzeugt worden sind. Ihr Material besteht hauptsächlich aus einer Kunststoffmatrix, in die Farbstoffe oder Pigmente und weitere Zu-satzstoffe eingebettet sind. Die Kunststoffe können Styrol-Acrylat-Copolymere oder Polyesterharze sein. Als Pigmente dienen im Falle schwarzer Toner entweder sehr fein verteilter synthetischer Ruß (Carbon Black) oder Eisenoxid, auch beide Stoffe zusammen werden eingesetzt. Außerdem sind in geringen Mengen Stoffe zur Verbesserung der Fließfähigkeit, meistens amorphes Siliziumdioxid, und bei einigen Tonerpulvern Stoffe für die Magnetisierbarkeit zugesetzt. Wachse tragen im Herstellungsprozess zur Optimierung der Tonereigenschaften bei.
Farbtoner enthalten in der Regel farbige organische Pigmente oder Farbstoffe, deren Rezepturen von den Firmen nicht offen gelegt werden.
Damit der Toner dauerhaft auf dem Papier haftet, muss er erwärmt und dabei unter Druck definiert aufgeschmolzen werden. Dazu läuft das Papier zwischen Fixierwalzen, deren Temperatur bis zu 180 °C betragen kann. Durch die kurzzeitige Erwärmung können geringe Mengen flüchtiger organischer Stoffe in die Umgebungsluft freigesetzt werden, die aus dem Toner, doch auch aus dem Drucksystem selbst und aus dem Papier stammen. Zu diesen freigesetzten Stoffen gehörte noch vor wenigen Jahren immer wieder das krebserzeugende Benzol (Jungnickel et al. 2003), was auch in Medienberichten zu Recht kritisiert wurde. Inzwischen ist Benzol jedoch in der Regel nicht mehr feststellbar. Dazu haben auch die seit 2003 bestehenden Kriterien und Anforderungen zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Stoffe im Rahmen der Vergabe des Blauen Engels für Laserdrucker und Multifunktionsgeräte (RAL-UZ 122) beigetragen, die Bestandteil der Umweltzeichen-Vergabegrundlage für Wiederaufbereitete Tonermodule (RAL-UZ 55) ist. Die Prüfmethode wurde von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) im Rahmen eines Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit anderen Prüfinstituten und Geräteherstellern entwickelt (Jann et al. 2003, Rockstroh et al. 2005). Sie ist inzwischen als Standardmethode international anerkannt und wird in einer weiterentwi-ckelten Version für die Prüfung von Multifunktionsgeräten (RAL-UZ 122) genutzt sowie auch bei Prüfungen für die Vergabe anderer Kennzeichen herangezogen (s. u.). Auch die Staubemission wird bei der Prüfung von Tonermodulen berücksichtigt und mit einem Zielwert belegt. Allerdings handelt es sich um einen gravimetrischen Wert, d.h. die Masse der in einer definierten Zeit ausgetretenen Teilchen wird ermittelt. Sehr kleine Partikel tragen zu dieser Masse kaum bei. Im Lichte der aktuellen Feinstaubdiskussion wird derzeit näher untersucht, in welcher Größenordnung ultrafeine Partikel im Nanometerbereich während der Druckprozesse emittiert werden. Über erste Ergebnisse wurde vom Umweltbundesamt 2006 berichtet.
Im Rahmen eines weiteren Forschungsprojektes der BAM wurden ebenfalls Partikelemissionen untersucht. Nähere Aussagen zur Natur, Zusammensetzung und Bewertung der emittierten Partikel werden in Kürze veröffentlicht.
Neben den genannten Toner-Inhaltsstoffen, die für die Funktion des Toner/Drucker-Systems unabdingbar sind, kommen herstellungsbedingte Verunreinigungen im Tonerpulver vor. Es kann sich um Restmonomere oder verbliebene organische Produktionshilfsstoffe handeln. Hauptsächlich in Tonern mit Polyesterharz als Kunststoffkomponente können zinnorganische Verbindungen enthalten sein, die für die Polymerisation der Kunststoffe als Katalysatoren eingesetzt werden und danach im Harz verbleiben. Sie sind nicht flüchtig, können jedoch über eventuell austretende Partikel transportiert werden. Gleiches gilt für Schwermetallspuren, die von der LGA Quali Test GmbH untersucht wurden (Jungnickel et al. 2002). Haupt-sächlich Kobalt und Nickel treten als Begleitelemente in Eisenoxid auf.
In Anbetracht der minimalen Staubemissionen bei modernen, gut gewarteten Geräten sind durch diese partikulär, d.h. an die festen Teilchen, gebundenen Verunreinigungen keine Probleme zu erwarten – allerdings berücksichtigt diese Aussage keine möglicherweise spezi-fischen Wirkmechanismen in Zusammenhang mit ultrafeinen Partikeln.
Einige Verunreinigungen der Toner werden bei der Vergabe des LGA-Zertifikats „schadstoff-geprüft“ bewertet. LGA-spezifische Grenzwerte für Schwermetalle, zinnorganische Verbindungen und flüchtige organische Stoffe sind einzuhalten. Demgegenüber wird für die Vergabe des Blauen Engels für wiederaufgearbeitete Tonermodule das Gesamtsystem Drucker–Toner–Papier betrachtet. Die auftretenden Emissionen beim Druckbetrieb werden in Analogie zur Prüfung von Laserdruckern geprüft und bewertet.
Quelle: Dr. Brigitte Jacobs
Blauer Engel, RAL-UZ 55Das Umweltzeichen Blauer Engel wird für wiederaufgearbeitete Tonermodule (nicht für Tintenpatronen) vergeben wenn die Hersteller nachweisen, dass die Anforderungen der Vergabegrundlage RAL-UZ 55 eingehalten werden. Dazu gehört, dass die Module dem DIN Fachbericht 155, Ausgabe September 2007 entsprechen und damit im Vergleich zu den Originalmodulen die Qualität der Ausdrucke und die Seitenkapazität sichergestellt ist. Den Tonern dürfen keine gesundheitsgefährdenden Stoffe, die entsprechend kennzeichnungspflichtig sind, zugesetzt worden sein. Die Module müssen darüber hinaus exemplarisch hinsichtlich ihres Freisetzungspotentials für organische Stoffe und Staub geprüft sein. Dabei sind die gleichen Höchstwerte der Emissionsraten für die Summe der flüchtigen organischen Stoffe (TVOC = total volatile organic compounds), Benzol, Styrol und Staub einzuhalten bzw. zu unterschreiten wie sie für Laser-drucker und Multifunktionsgeräte mit dem Blauen Engel gelten. Damit sollen jegliche gesundheitlichen Belastungen der Gerätenutzer von vornherein so gering wie möglich gehalten werden. Der Blaue Engel verfolgt also den Ansatz, Emissionen weitgehend zu vermeiden und damit die Exposition des Nutzers zu minimieren. Die Zusammensetzung des Toners muss dennoch sicherstellen, dass keine Stoffe eingesetzt werden, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Quecksilber, Blei, Chrom-VI und Cadmium und deren Verbindungen dürfen keinesfalls enthalten sein. Für Verunreinigungen durch andere Schwermetalle besteht ein Minimierungsgebot, es werden jedoch keine Grenzwerte festgesetzt. Sofern Eisenoxid als Pigment im Toner Verwendung findet, ist die Anwesenheit von Spuren anderer Schwermetalloxide wie Cobalt- oder Nickeloxide nicht voll-ständig zu vermeiden. Diese Stoffe sind jedoch partikulär gebunden. Da normalerweise die Staubemissionen so gering sind, dass die Mengen auch mit empfindlichsten Waagen kaum nachweisbar sind, wird die Festlegung von Zielwerten derzeit als verzichtbar angesehen. Ob zukünftig die Zählung von abgegebenen Partikeln mit speziellen Teilchenzahlanalysatoren und die Begrenzung zulässiger Partikelemissionen als erforderlich angesehen wird, kann erst im Ergebnis laufender oder ggf. weiterer Forschungsprojekte entschieden werden.
Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern und erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Da die Kriterien in Abständen von 2 bis 4 Jahren überarbeitet werden, kündigt der RAL die Zeichennutzungsverträge zum Ende der Gültigkeitsdauer der Vergabegrundlage jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Die aktuelle Vergabegrundlage RAL-UZ 55 ist bis zum 31.12.2010 gültig. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.
BG Prüfzert schadstoffgeprüftDas BG Prüfzert „schadstoffgeprüft“ für Toner wird auf der Grundlage der Untersuchungen, die am BGIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz in Sankt Augustin) durchgeführt werden, erteilt. Ein Kriterienkatalog zur Prüfung von Tonerstäuben ist von Hahn et al. 2004 publiziert worden. Die seit September 2006 aktuellen Prüfgrundsätze sind im Internet abrufbar. Sie gelten nunmehr auch für Farbtoner. Die Bestimmungsmethoden unterscheiden sich etwas von denen der LGA. Grundsätzlich werden jedoch ebenfalls Schwermetallgehalte analysiert, TVOC, Styrol und Benzol und zusätzlich noch Toluol und Xylole.
Das Label wird von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vergeben. Die Prüfung erfolgt am Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA).
LGA schadstoffgeprüftZur Erlangung dieses Zertifikates wird das Tonerpulver analysiert. LGA-spezifische Grenz-werte für Cobalt, Nickel, Chrom-VI, TVOC, für Styrol und Benzol und für den Gehalt an zinn-organischen Verbindungen sind einzuhalten. Darüber hinaus werden die TVOC- und die Staub-Emissionen in der Prüfkammer nach der gleichen Prüfvorschrift wie für den Blauen Engel ermittelt. Die LGA mit dem Bereich ökologische Produktprüfung stützt sich auf langjährige Erfahrungen und umfangreiche Untersuchungen auf dem Gebiet der Toneranalytik und Geräteprüfung (Jungnickel et al. 2003).
Die Anforderungen sind im Internet abrufbar.
Weitere umwelt- oder qualitätsbezogene Eigenschaften werden für die Vergabe des Labels nicht herangezogen.
LGA Quali Test GmbH
Nordischer Schwanas gemeinsame Umweltzeichen der nordeuropäischen Länder gehört ebenso wie der Blaue Engel und das Umweltzeichen Österreichs zu den so genannten Typ I-Kennzeichen, die der ISO 14024 folgen, die staatlich anerkannt und von einer unabhängigen Einrichtung vergeben werden. Der „Schwan“ verzichtet ebenfalls auf die Emissionsprüfung. Die Anforderungen an Toner sind ansonsten ähnlich wie beim Blauen Engel. Sie schließen zusätzlich ein, dass giftige Stoffe nicht zu mehr als 0,1 % enthalten sein dürfen. (Beim Blauen Engel wird bislang davon ausgegangen, dass solche Stoffe ohnehin nicht zugesetzt werden.) Eine weitere zusätzliche Anforderung ist, dass 75% der aufgearbeiteten Tonerkartusche aus recycelten Teilen bestehen soll. Außerdem muss der Antragsteller nachweisen, dass die Reklamationsrate nicht höher als 1% ist.
Nationale Umweltzeichenstellen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island
Österreichische Umweltzeichenrichtlinie UZ 11Auch hier stehen die Reduktion von Abfällen und die Minimierung von Umweltgefährdungen und gesundheitlichen Risiken im Vordergrund. Die Anforderungen ähneln denen des Blauen Engels, doch ohne die Emissionsprüfung. Die mehrmalige Wiederverwendbarkeit, die Vergleichbarkeit der Druckqualität mit der des Neuproduktes und die Garantie für einen störungsfreien Betrieb des Druckgerätes während der vollen Gebrauchsdauer gehören dazu.
Verein für Konsumenteninformation in Wien
Wiederaufgearbeitete Toner- und Tintenmodule können eine vollwertige Alternative zu Originalmodulen sein, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wesentliche umwelt- und gesundheitsrelevante Aspekte sind in der beigefügten Liste der Ausschreibungsempfehlungen als Vorschläge zusammengefasst. Manche Anbieter von Tonermodulen geben eine 2-jährige Garantie ab Lieferdatum auf ihre Produkte, was als zusätzliches Qualitätsmerkmal anzusehen ist. Bei Tintenpatronen ist in der Regel ein Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung abgedruckt. Die Anbieter von Tonermodulen müssen Informationen über den Umgang mit ihren Produkten liefern. Dazu gehört mindestens: