Sie sind hier: Startseite > Produkte - Aktuelles > Umweltfreundliche Beschaffung > Büro / Bürogeräte / Tragbare Computer
Letzte Änderung: 10.06.2009
Tragbare Computer wie Laptops oder Notebooks können einen Arbeitsplatzcomputer für viele Anwendungen ersetzen und sichern zudem hohe Mobilität.
Zugleich sind sie weniger materialaufwändig und in der Regel stromsparender in der Nutzung als ein aus Systemeinheit, Tastatur und Bildschirmgerät bestehender PC.
Laufwerke für CD und DVD, kombiniert mit entsprechenden Brennern sowie Modem für den Internetzugang gehören zur Standardausstattung moderner Notebooks. Übliche Peripheriegeräte sind ebenso wie am stationären PC einsetzbar. Gegen eine dauerhafte Nutzung über den gesamten Büroarbeitstag spricht allerdings, dass die Tastaturen und Bildschirme meist nicht den Anforderungen an eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung entsprechen. Dieser Nachteil kann ausgeglichen werden, wenn für den Betrieb am Schreibtisch eine externe Tastatur und ein zusätzlicher Bildschirm angeschlossen werden. Ein weiterer Nachteil gegenüber stationären Arbeitsplatz-Computern besteht in der begrenzten Auf- und Nachrüstbarkeit.
Dennoch waren die Zuwachsraten in den letzten Jahren beim Verkauf von Notebooks überwiegend zweistellige.
Ein hilfreicher Ratgeber für die Neuanschaffung von Notebooks ist unter www.topten.ch/ratgeber.php?p=208 zu finden.
Dort werden Notebooks in hauptsächlich 3 Unterkategorien aufgeteilt:
Innerhalb der Klassen sind jeweils Produktvarianten möglich und werden weitere auf den Markt kommen. Das betrifft nicht nur Funktionsumfang und Leistungsfähigkeit, sondern auch die Bildschirmgrößen, die Seitenverhältnisse der Bildschirme und deren Oberflächeneigenschaften.
Je nach Einsatzzweck und subjektiver Wahrnehmung werden z.B. glänzende oder perfekt entspiegelte Oberflächen der Flüssigkristall-Displays oder auch Zwischenlösungen bevorzugt.
Die aufladbaren Batterien oder Akkus sind ein wichtiger Qualitäts- und Kostenfaktor.
Die Akkulaufzeit ist entscheidend für die tatsächliche Mobilität unabhängig vom Stromnetz und spielt auch bei der vergleichenden Bewertung eine Rolle, z.B. durch die Stiftung Warentest (2005).
Fast immer werden Lithium-Ionen-Akkus eingesetzt, die bis zu 5 Jahre halten können. Voraussetzung ist, dass sie bei nur teilweiser Entladung nicht ständig nachgeladen werden. Wird das Notebook am Netz betrieben, sollte der Akku herausgenommen werden, damit er nicht den permanent hohen Temperaturen ausgesetzt ist.
J. Wirtgen hat sich mit zahlreichen Neuentwicklungen und Besonderheiten bei Notebooks ausführlich beschäftigt und dieses in mehreren Artikeln in der Zeitschrift Computer Technik (c’t) dargestellt. Auch mit Problemen beim Erwerb gebrauchter Notebooks setzt er sich auseinander.
Subjektiv liegt es also nahe, bei Notebooks andere Prioritäten zu setzen als bei herkömmlichen Arbeitsplatzcomputern. Leistungsumfang, Abmessungen des Bildschirmes, Geräuschemissionen, Gewicht und Design und vor allem die Akkulaufzeiten spielen eine große Rolle. Einige Umweltaspekte sollten dennoch beachtet werden.
Gemäß einem Abkommen der EU mit der US-EPA wird der Energy Star als Kennzeichen für Stromeffizienz von Geräten der Informationstechnik auch in der EU als Standard genutzt. Allerdings sind die gegenwärtig geltenden Anforderungen eher als Mindeststandards zu sehen. Erheblich überarbeitete Kriterien für Computer sollen ab Juli 2007 verbindlich werden.
Die Leistungsaufnahme in Stromsparzuständen und im „Schein-Aus“ (ausgeschaltet, doch noch am Stromnetz angeschlossen) ist bei modernen Geräten meist niedriger als bei älteren Modellen, doch die vielfältigen technischen Möglichkeiten neuer Geräte erfordern oft auch eine erhöhte Leistungsaufnahme während der aktiven Nutzung.
Notebooks sollen ebenso wie übliche Arbeitsplatz-Computer ein Betriebssystem unterstützen, das die Umsetzung von Stromsparfunktionen ermöglicht. Dabei sind Grenzen für die maximal zulässige Leistungsaufnahme und eine wählbare Aktivierungszeit für die Stromsparfunktionen einzuhalten. Diese Aktivierungszeit, nach deren Ablauf der Rechner automatisch in einen stromsparenden Zustand übergeht, sollte – auch im Interesse der Akkulaufzeit - mit 15 Minuten oder weniger bei Auslieferung des Rechners voreingestellt sein, doch der Nutzer soll sie weiter reduzieren können.
Externe Netzteile der Notebooks, die der Aufladung des Akkus und/oder der Stromversorgung ohne Akku dienen, sollten der Leitlinie der EU-Kommission „Code of Conduct on Efficiency of External Power Supplies“ - Version 2(2) entsprechen und möglichst auch die für die Geräte vorgegebenen Materialanforderungen erfüllen.
Bei der Wahl des Notebooks ist man gut beraten, ein Gerät nicht nur gesehen, sondern in verschiedenen Betriebszuständen auch gehört zu haben. An der Qualität von Lüftern zur Kühlung sollte nach Möglichkeit nicht gespart sein, zumal diese als mechanische Teile mit der Nutzungs-dauer einem Verschleiß unterliegen können, der den Lärmpegel mit der Zeit steigen lassen kann. Außerdem können bestimmte Geräusche subjektiv unangenehm empfunden werden, auch wenn sie objektiv nicht besonders laut sind.
Bei optischen Laufwerken sind die Umdrehungsgeschwindigkeit und die Qualität des Laufwerkes sowie seiner Lagerung für die Geräuschentwicklung von Bedeutung.
An Notebooks sollten daher die gleichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Geräuschemissionen gestellt werden wie an Arbeitsplatzcomputer: Beispielsweise sind für das Umweltzeichen Blauer Engel die Geräuschemissionen als garantierter Schallleistungspegel anzugeben. Zulässige Höchstwerte dürfen nicht überschritten werden im Leerlauf (40 dB(A)), während des Betriebes mit Festplattenzugriff (44 dB(A)), bei Betrieb eines typischen optischen Laufwerkes (52 dB(A)) und unter hoher CPU-Belastung (48 dB(A)). Die Geräuschprüfung bei hoher CPU-Belastung trägt der Tatsache Rechnung, dass in diesem Betriebszustand alle vorhandenen Lüfter aktiviert werden.
Nach TCO’05 sind 3,8 B(A) im Leerlauf und 4,2 B(A) bei Festplattenzugriff erlaubt. Aussagen zu optischen Laufwerken und hoher Auslastung werden nicht gemacht.
Neuerdings sind der Einsatz bestimmter gesundheitsgefährdender Chemikalien wie mehrerer halogenierter Flammschutzmittel und die Verwendung der Metalle Blei, Quecksilber und Cadmium und ihrer Verbindungen bis auf Ausnahmen in elektronischen Produkten nicht mehr zulässig. Die entsprechende EU-Verordnung ist mit dem Elektrogesetz in deutsches Recht umgesetzt worden.
Auch hier gilt wie bei separaten Flachbildschirmen, dass der Quecksilbergehalt der Lampen für die Hintergrundbeleuchtung nicht größer als 3 Milligramm pro Lampe sein soll.
Auch wenn sie optisch oft besonders ansprechend sind - Metallisierungen von Kunststoffteilen belasten die Umwelt bei der Herstellung und meist auch beim Recycling zusätzlich. Sie sollten nur dann verwendet werden, wenn damit funktionelle Eigenschaften verbunden sind. Sie sollten jedoch keinesfalls galvanisch erzeugt worden sein.
Notebooks werden häufig sowohl privat als auch beruflich genutzt. Eine Nachnutzung ehemals gewerblich genutzter Geräte liegt außerdem nahe. Daher können veraltete oder defekte Geräte immer bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
Quelle: Dr. Brigitte Jacobs
Blauer Engel, RAL-UZ 78RAL-UZ 78 Computer (Arbeitsplatzcomputer und tragbare Computer)
Die Leistungsaufnahme der Geräte im Zustand „ACPI S3“ (entspricht etwa dem „Sleep Mode“) ist kleiner als 3,5 Watt bei einer voreingestellten Aktivierungszeit von 15 Minuten. Die Leistungsaufnahme im Schein-Aus („Off-Mode“) ist geringer als 2,0 Watt. In den Geräten sind potentielle Langlebigkeit der Systeme, Erweiterungsfähigkeit, die Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder Komponenten realisiert. Die Verwendung umwelt- und gesundheitsbelastender Stoffe in den Materialien wird, soweit technisch möglich, vermieden. Das betrifft insbesondere das Verbot von halogenorganischen, krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Gehäuse-kunststoffen. Die Lampen der Hintergrundbeleuchtung des Bildschirmes dürfen im Durchschnitt höchstens 3 Milligramm pro Lampe enthalten. Externe Netzteile müssen die Anforderung der Leitlinie der EU-Kommission in Bezug auf den Wirkungsgrad erfüllen . Der zulässige Grenzwert für die Leistungsaufnahme im Leerlaufbetrieb hängt von ihrer Ausgangsleistung ab. Die maximale Geräuschentwicklung im Leerlauf (40 dB(A)), während des Betriebes mit Festplat-tenzugriff (44 dB(A)), bei Betrieb eines typischen optischen Laufwerkes (52 dB(A)) und unter hoher CPU-Belastung (48 dB(A)) wird analog zu Arbeitsplatzcomputern verlangt. Es müssen genügend Anschlussmöglichkeiten für Maus, Bildschirm und Tastatur sowie weitere Peripheriegeräte vorhanden sein. Ersatzteile müssen bis 5 Jahre nach Produktionseinstellung vorgehalten werden. Der Anbieter verpflichtet sich zur kostenlosen Rücknahme der Geräte. Verbraucherinformationen über Energiesparmöglichkeiten, mögliche Geräuschentwicklung und über Entsorgungswege müssen zur Verfügung stehen.
Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet und im Abstand von zwei bis vier Jahren aktualisiert. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Die jetzige Vergabegrundlage gilt bis Dezember 2008. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Weitere Informationen
www.blauer-engel.de
EnergyStarDie Kriterien für Computer wurden überarbeitet und im Oktober 2006 veröffentlicht . Sie sind deutlich strenger geworden und sollen ab Juli 2007 verbindlich werden.
Nach der im Oktober 2006 veröffentlichten Version 4.0, die ab April 2007 verbindlich wird, dürfen im Off-Mode maximal 1,0 Watt und im „Sleep-Mode“ 1,7 Watt aufgenommen werden. Außerdem werden Anforderungen an den sogenannten „Idle State“ (Betriebssystem und Software komplett geladen, System startet auf Befehl sofort) gestellt: Kategorie A < 14,0 W, Kategorie B < 22,0 W Details zu Definitionen und den neuen Anforderungen sowie technische Prüfvorschriften unter: www.energystar.gov/index.cfm?c=revisions.computer_spec
Der Energy Star wurde von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection-Agency) für stromsparende Bürogeräte entwickelt. Der Energy Star bedarf keiner externen Überprüfung. Jeder Hersteller, der meint, dass er die geforderten Grenzwerte einhält, darf das Symbol verwenden. Es ist lediglich eine Mitteilung an die EPA erforderlich. Produkte mit dem Energy Star werden stichprobenartig von der EPA kontrolliert.
Weitere Informationen
www.energystar.gov
EU-Umweltzeichen "EU-Blume"Der tragbare Computer muss einen leicht zugänglichen Ein-Aus-Schalter besitzen. Er muss den Energy-Star-Konfigurationsanforderungen entsprechen und eine Leistungsaufnahme von maximal 2 Watt bei voll aufgeladener Batterie, angeschlossen ans Stromnetz, haben. Das Netzteil darf allein (nicht mit dem Computer verbunden) maximal 0,75 Watt aufnehmen. Die Messung muss gemäß Energy Star (www.energystar.gov/index.cfm?c=computers.pr_crit_computers) durchgeführt werden. Arbeitsspeicher, Festplatte und ggf. optisches Laufwerk müssen leicht austauschbar sein. Die Geräuschentwicklung im Leerlauf und beim Zugriff auf das Festplattenlaufwerk ist mit 35 bzw. 40 dB(A) streng begrenzt. Anforderungen an die Zerlegbarkeit und die technische Verwertbarkeit werden gestellt. Bestimmte halogenierte oder gesundheitsgefährdende Flammschutzmittel dürfen in Kunststoff-teilen nicht enthalten sein. Die Lampen der Hintergrundbeleuchtung des Bildschirms dürfen im Durchschnitt höchstens 3 Milligramm pro Lampe enthalten. Hinsichtlich der Aussendung elektromagnetischer Strahlung muss das Gerät die Anforderungen der EN 50279, Kategorie A, erfüllen.
Durch die nationalen Umweltzeichen-Vergabestellen, in Deutschland durch das Deutsche Insti-tut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL.
Weitere Informationen
ec.europa.eu/environment/ecolabel/index_en.htm
Nordischer SchwanDie Kriterien ähneln denen des EU-Umweltzeichens, sie sind jedoch mit denen für Arbeitsplatzcomputer in einer Vergabegrundlage zusammengefasst. Die Anforderungen an die Geräuschemissionen sind etwas weniger strikt, beziehen sich jedoch ebenfalls nur auf Leerlauf und Festplattenzugriff. Es wird weiterhin Wert gelegt auf Langlebigkeit, Erweiterungs- und Recyclingfähigkeit, Schadstoffarmut und detaillierte Nutzerinformation.
Durch die nationalen Umweltzeichenstellen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island.
Weitere Informationen
www.svanen.nu
TCO`05
TCO setzt Standards für strom-, gesundheits- und umweltschonende elektronische Bürogeräte. Besonders bekannt und allgemein akzeptiert ist das TCO-Zeichen in Deutschland für strahlungsarme Bildschirme. Begonnen wurde 1992 mit TCO’92, danach folgten TCO’95, TCO’99, TCO’03 für Anzeigeeinheiten und nunmehr TCO’05 für Computer als Weiterentwicklung von TCO’99. Neu ist TCO’06 für Multimedia-Bildschirme. TCO’04 gilt für Büromöbel.
Anforderungen
Es wird der Nachweis gefordert, dass der Hersteller ein Umweltmanagementsystem hat. Detaillierte Bedingungen für elektrische und magnetische Wechselfelder sowie die elektrische Sicherheit für Geräte und Netzteile werden aufgestellt. Vermeidung von Quecksilber, Blei und Cadmium und weiteren umweltgefährdenden Stoffen sowie von chlorierten oder bromierten Kunststoffen für Gehäuseteile wird gefordert. Die verwendeten Flammschutzmittel sind wie beim Blauen Engel mit ihrer chemischen Kenn-zeichnung anzugeben. Der garantierte Schallleistungspegel soll nicht höher sein als 4,7 B(A) im „operating mode“ bzw. 4,2 B(A) im Leerlauf. Die Leistungsaufnahme im automatischen Ruhezustand (Sleep Mode) darf maximal 4 Watt betragen, im Schein-Aus (Off-Mode) 2 Watt. Die Harmonisierung der Energieanforderungen mit der überarbeiteten Version des Energy Star für Computer ist vorgesehen. Die Anforderungen von TCO’99 werden mit den neuen, umfangreichen TCO’05-Anforderungen verglichen unter
Die kompletten Anforderungen stehen ebenfalls als pdf-Datei zur Verfügung:
Durch TCO-Development, ein Unternehmen, das aus TCO, dem Dachverband der schwedi-schen Gewerkschaft der Büroangestellten, hervorgegangen und ihm untergeordnet ist.
Weitere Informationen
www.tcodevelopment.com
Die beigefügte Liste mit Empfehlungen für umweltbezogene Ausschreibungskriterien bezieht sich vorrangig auf gängige Notebooks, bedingt auch für Subnotebooks. Die Einhaltung der in der Liste aufgeführten Kriterien kann zum großen Teil ohne weitere Prüfung als erfüllt angesehen werden, wenn für das Produkt der Blaue Engel genutzt werden darf. Auch das EU-Umweltzeichen, das TCO’05 (ggf. auch TCO’99)-Zeichen oder der Nordische Schwan stellen ähnliche Anforderungen. Für den Blauen Engel ist die Einhaltung der Standards für die elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit nicht explizit nachzuweisen. Es wird vorausgesetzt, dass Markenhersteller von Komplettsystemen diese im Rahmen der CE-Kennzeichnung ohnehin prüfen lassen und erfüllen. Leider werden die Umweltzeichen für Notebooks von den Anbietern fast nicht genutzt. Bei der Anschaffung neuer Notebooks ist es jedenfalls ratsam, nicht nur den Anschaffungspreis als Entscheidungskriterium heranzuziehen, sondern auch die Serviceangebote und deren tatsächliche Umsetzung zu beachten. Wie groß die Unterschiede sein können, zeigt beispielsweise J. Rink (2006), der die Angaben von 1731 Notebook-Käufern aus den Jahren 2003 bis 2005 ausgewertete hat. Sowohl die Defektanfälligkeit als auch die Reparaturerfolge unterscheiden sich danach von Hersteller zu Hersteller beträchtlich. Im gleichen Artikel wird auch eine Liste von unabhängigen Reparaturwerkstätten angeboten, was nach Ablauf der Herstellergarantie finanziell günstiger sein kann als der Service des Herstellers. Fazit des gleichen Artikels ist auch, dass zwei Drittel der Umfrageteilnehmer mit ihrem Notebook-Service zufrieden waren. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist die Garantiedauer. Die meisten Notebook-Hersteller geben eine zweijährige Garantie auf das Gerät einschließlich des Displays, einige bieten sogar 3 Jahre. Eine Garantieerweiterung um 1 bis 5 Jahre, je nach Hersteller, ist gegen entsprechenden Aufpreis erhältlich, während nur 6 oder 12 Monate Garantie für den Akku übernommen werden.
Quelle: Dr. Brigitte Jacobs