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Umweltfreundliche Beschaffung

Büro / Bürogeräte

Letzte Änderung: 13.01.2010

Multifunktionsgeräte

Einführung

In Deutschland wurden 2006 etwa 8,2 Millionen Computer-Drucker und Multifunktionsgeräte (Abkürzung MFG; gelegentlich auch als Mehrzweckgeräte, Kombigeräte oder „All in One“ bezeichnet) verkauft (EITO 2006 ). Sowohl Arbeitsplatz- als auch Netzwerkdrucker werden zunehmend durch Multifunktionsgeräte ersetzt. Das betrifft elektrophotographische Drucker ebenso wie Tinten-strahldrucker. Auch Gel-Drucker gibt es als MFG. Kopierer, die praktisch immer nach dem elekt-rophotographischen Prinzip arbeiten, werden oft bereits mit Zusatzfunktionen wie Fernkopieren (Fax) und/oder Drucken aus einem Netzwerk angeboten und sind damit multifunktional. Darüber hinaus sind sie als digital arbeitende Geräte zu Multifunktionsgeräten auf- oder nachrüstbar.

Die Vorteile multifunktionaler Geräte liegen auf der Hand:

Sie benötigen weniger Platz als die Summe von Einzelgeräten – mitunter auch weniger Strom. Die Anschaffungskosten sind geringer als die für mehrere Einzelgeräte und die Verkabelung wird übersichtlicher. Nachteilig ist, dass nichts mehr geht, wenn das Gerät defekt ist. Daher sind die Garantie- und Servicebedingungen sowie aussagefähige Produktunterlagen ein wichtiger Aspekt bei der Beschaffung neuer Geräte.

Das Prinzip von elektrophotographischen Drucksystemen und Tintendruckern ist in den jeweiligen Kapiteln zu den Druckern kurz skizziert. Die Umweltbelastung durch Multifunktionsgeräte unterscheidet sich zunächst nicht von der durch Einzelgeräte. Die Vielfalt der Materialien, der Stromverbrauch, die Geräuschemissionen und die Emissionen chemischer Substanzen in die Raumluft während des Druckens können die Umwelt belasten und auch auf das unmittelbare Arbeitsumfeld wirken.

Durch den Einsatz von Multifunktionsgeräten anstelle mehrerer Einzelgeräte können Ressourcen geschont werden, da schon der Material- und Rohstoffbedarf für die Geräteherstellung verringert ist. Voraussetzung ist, dass ein Multifunktionsgerät nicht zusätzlich beschafft wird, dass es für eine angemessene Nutzungsdauer ausgelegt ist und die Stromsparfunktionen aktiviert sind.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Energieverbrauch

Mit der Herstellung elektronischer Bürogeräte ist immer ein hoher Energieeinsatz durch die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, die Montage sowie für Transporte verbunden. Nicht nur bei der Nutzung, sondern auch in den Arbeitspausen wird Strom verbraucht. Nach Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA 2006) betrugen die Leerlaufverluste im Jahre 2004 in Deutschland allein durch Geräte in den Büros etwa 5 Milliarden Kilowattstunden (TWh) - das Abkommen der EU mit der US-EPA kostete 750 Mio. €, wenn 15 Cent pro Kilowattstunde angesetzt werden. Die Reduzierung von Leerlaufverlusten birgt also ein enormes Sparpotential.

Als Standard für stromsparende Bürogeräte wird gemäß einem der Energy Star als Kennzeichen auch in der EU genutzt. Die Anforderungen des Energy Star sind derzeit jedoch so niedrig, dass mehr als 80 % der IT-Geräte mit Druckfunktion diese einhalten können. Im Mai 2006 wurden neue Kriterien veröffentlicht, die für sogenannte „Imaging Devices“ („bildgebende Geräte“) gelten. Einbezogen sind neben Druckern auch Kopierer, Multifunktionsgeräte, Faxgeräte mit jeweils unterschiedlichen Drucktechniken und -formaten, so genannte Duplikatoren und Scanner. Teil 1 der Anforderungen soll ab 1. April 2007 gelten, Teil 2 ab 1. April 2009. Es wird nicht allein die Leistungsaufnahme in verschiedenen Betriebszuständen der jeweiligen Geräte-Kategorien bewertet, sondern der theoretische Stromverbrauch (TEC = Total Energy Consumption) auf der Grundlage eines als typisch angenommenen Nutzungszyklus.

Messungen im Auftrag des Umweltbundesamtes an Geräten in verschiedenen Büros von Behörden und Unternehmen haben allerdings ergeben, dass die Annahmen des Energy Star nur bedingt zutreffen (Mordziol et al. 2006). Es reicht nicht, theoretische Werte vorzugeben, sondern es kommt darauf an, die vorhandenen Stromsparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Das heißt unter anderem, gemäß den voraussichtlichen Nutzungsintervallen die Zeiten voreinzustellen, nach denen die Geräte in stromsparende Betriebszustände „herunterschalten“.

Bedenkt man, dass ein Gerät im Büro in der Regel nur in einem Bruchteil eines Arbeitstages tatsächlich druckt, wird deutlich, dass die Leistungsaufnahme in den dominierenden Arbeitspausen für den Stromverbrauch entscheidend sein kann. Sofern das Gerät eine Faxfunktion hat, verbraucht es meist auch in stromsparenden Betriebszuständen dauerhaft erhebliche Mengen Strom.

Geräuschemissionen

er Schallleistungspegel beim Drucken ist abhängig von der Druckgeschwindigkeit sowie von Konstruktion und Qualität der Gerätekomponenten. Auch das Scannen verursacht Geräusche.

In Testberichten wird oft der subjektive Lärmeindruck herangezogen. Die Stiftung Warentest (2006) lässt beispielsweise meist eine lediglich vergleichende Bewertung der Geräuschemissionen durch Testpersonen vornehmen. In Fachzeitschriften findet sich neben dem Schallleis-tungspegel oft die Angabe der „Lautheit“ in SoneSone = psychoakustische Maßeinheit für die subjektive Lautheit mit zugeordneten Klangkomponenten., ebenfalls eine subjektive Größe. Der gelegentlich verwendete Schalldruckpegel darf mit dem Schallleistungspegel nicht verwechselt werden. Der Schalldruckpegel ist bei Emissionsmessungen stets abhängig von der Messentfernung. Der für einen Arbeitsplatz ermittelte Schalldruckpegel ist in der Regel erheblich niedriger als der Schallleistungspegel.

Der Schallleistungspegel ist eine objektiv messbare und bewertbare Größe. Die Werte sind normiert und damit vergleichbar. Für die Bestimmung von Geräuschemissionen gelten die internationalen Normen ISO 7779 und ISO 9296.

„Garantierter Schallleistungspegel“ heißt vereinfacht, dass der Hersteller garantiert, dass die Geräte den angegebenen Wert einhalten bzw. unterschreiten. Bei der Durchführung von Einzelmessungen werden sicherheitshalber 3 dB(A) zum Einzel-Messwert addiert.

In jedem Falle sollten Geräte, die einen höheren garantierten Schallleistungspegel als 63 dB(A) verursachen, nicht in Räumen stehen, in denen konzentriert gearbeitet wird.

Materialeinsatz

Neuerdings sind der Einsatz bestimmter gesundheitsgefährdender Chemikalien wie mehrerer halogenierter Flammschutzmittel und die Verwendung der Metalle Blei, Quecksilber und Cadmium und ihrer Verbindungen bis auf Ausnahmen in elektronischen Produkten nicht mehr zulässig. Die entsprechende EU-VerordnungDirective on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment, Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Amtsblatt der EU L 37, 13.02.2003) ist mit dem Elektrogesetz (ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.17, Bonn 23.März 2005) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Elektrische Bürogeräte bestehen aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten und hunderten verschiedenen Stoffen. Es handelt sich u.a. um Eisen- und Buntmetalle, Aluminium und Edelmetalle, Kunststoffe, Halbleitermaterialien und Baugruppen mit einer Materialmischung wie bestückte Leiterplatten, Flüssigkristalldisplays, Kondensatoren, Batterien und Kabel. Dazu kommen Verbrauchsmaterialien wie Toner und Tinten. Die Belastungen bei der Herstellung der Komponenten und Baugruppen sind für die Umwelt und unter Umständen auch für die Arbeitnehmer hoch. Darüber hinaus macht die große Vielfalt der Stoffe eine sachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung schwierig. Für eine umweltschonende Entsorgung der Geräte nach der Nutzung und die Chance, möglichst viele verschiedene Teile wiederzuverwerten oder sogar nochmals zu verwenden, müssen die einzelnen Bauteile leicht trennbar sein.

Metallisierungen von Kunststoffteilen belasten die Umwelt bei Herstellung und meist auch beim Recycling zusätzlich. Sie sollten weitgehend unterbleiben, keinesfalls jedoch galvanisch erzeugt worden sein.

Emissionen in die Raumluft

Beim Betrieb von Laserdruckern werden insbesondere durch die Erwärmung beim Fixierprozess aus Kunststoffen, Tonern, Papier und anderen Materialien flüchtige organische Verbindungen, Staub und bei bestimmten Geräten Ozon in die Raumluft freigesetzt.

Die Emissionen des Gesamtsystems lassen sich durch die Auswahl von Geräten, Tonern und Papier in gewissen Grenzen beeinflussen.

Für die Prüfung der Geräteemissionen gibt es ein international erprobtes und akzeptiertes Prüfkammer-Messverfahren. Ein entsprechender Standard wird auf dieser Grundlage erarbeitet. Bis zu dessen Fertigstellung ist die Prüfvorschrift in der Vergabegrundlage Blauer Engel, RAL-UZ 122 (Anhang 2, gültig bis 12/2009) als gleichwertig anzusehen. Die Prüfmethode baut auf dem ECMA-Standard 328 auf und wurde von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit anderen Prüfinstituten und Geräteherstellern entwickelt (Jann et al. 2003).

In der Prüfkammer werden die Geräte mit den Originaltonern bzw. den Originaltinten des Geräteherstellers unter definierten Bedingungen betrieben. Die Emissionen werden als Emissionsraten in Milligramm pro Stunde ermittelt.

Zur Bewertung dieser Emissionsraten können die Kriterien dienen, die für den Blauen Engel aufgestellt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zulässigen Emissionsraten, angegeben in Milligramm pro Stunde, nicht bedeuten, dass ständig die entsprechende Stoffmenge pro Zeiteinheit vom Gerät emittiert wird. Die Festsetzung der Höchstwerte geht vielmehr davon aus, dass normalerweise höchstens in 10 Prozent der Zeit eines Arbeitstages ununterbrochen gedruckt wird (das wären ca. 1.000 Seiten bei einem MFG, das 17 Seiten pro Minute bedruckt), die tatsächliche Emission in die Raumluft über den Tag also maximal einem Zehntel der bestimmten Emissionsrate entspricht.

Die emittierbaren organischen Stoffe sind vielfältiger Natur. Hier sei auf entsprechende Facharti-el verwiesen, z. B. von Rockstroh et al. 2005 und Möller und Wensing et al. 2003 und 2004.

Zu den freigesetzten Stoffen gehörte bei elektrophotographischen Geräten noch vor wenigen Jahren auch das krebserzeugende Benzol (Jungnickel et al. 2003). Inzwischen ist Benzol jedoch in der Regel nicht mehr feststellbar, da die Prozesse und Rezepturen bei der Herstellung von Tonern daraufhin angepasst wurden. (Im Kapitel „Toner- und Tintenmodule“ wird ausführlicher auf die Eigenschaften und Besonderheiten von Tonern eingegangen.)

Ozon kann entstehen, wenn die Aufladung der Photoleitertrommel mittels eines Koronadrahtes erfolgt. Der Einbau von Ozonfiltern dient der Verringerung dieser Emission.

Staub wird normalerweise in sehr geringen Mengen freigesetzt. Er besteht hauptsächlich aus Papier- und Tonerpartikeln und wird gravimetrisch bestimmt. Sehr kleine Partikel tragen zu dieser Masse allerdings kaum bei. Im Lichte der aktuellen Feinstaubdiskussion wird derzeit näher untersucht, in welcher Größenordnung ultrafeine Partikel während der Druckprozesse emittiert werden. Über erste Ergebnisse wurde vom Umweltbundesamt 2006 berichtet).

Nähere Aussagen zur Natur, Zusammensetzung und Bewertung der emittierten Partikel hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Wirkung stehen noch aus.

In der aktuellen Ausgabe des Handbuches für Arbeitsmedizin 2006 ist Kapitel IV-5.5 von U.Ewers und D.Nowak möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern gewidmet. Die Autoren haben alle bisherigen Ergebnisse dazu analysiert und kommen zu dem Schluss, dass es bislang keine wissenschaftlich fundierten Hinweise dafür gibt, dass es durch Toner, VOC oder andere Stoffe zu gesundheitsrelevanten Belastungen in Büros oder Wohnräumen kommt.

Um mögliche Zusammenhänge mit gesundheitlichen Beschwerden bei Büroangestellten abzuklären, wurde das Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einer Pilotstudie beauftragt, die als Machbarkeitsstudie konzipier war. Im Rahmen der Studie wurden 63 Büroräume mit 69 dort arbeitenden Personen untersucht. Die Innenraummessungen wurden im zweiten Teil der Studie durch arbeitsmedizinische Untersuchungen ergänzt, die am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse wurden vom BfR im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt und der Abschlußbericht veröffentlicht (vgl. BfR schließt gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Büromaschinen nicht aus).

Im März 2008 schloß das BfR die Arbeiten zur "Toner"-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab. In diese Bewertung sind neben den Ergebnissen der genannten Pilotstudie auch die Ergebnisse anderer, zum Teil noch unveröffentlicherter Studien eingeflossen. In einer Bewertung kommt das BfR zu dem ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bisher vorliegenden Daten nicht beobachtet worden. Das BfR sieht es als vordringlich an, weitere Studien mit dem Ziel durchzuführten, die physikalische und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären.

Unabhängig von den Ergebnissen empfiehlt das BfR den Verbrauchern Bürogeräte mit dem Blauen Engel zu verwenden, um sich bereits heute wirkungsvoll vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten zu schützen und verweist auf die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern sowie zu den Anforderungen an deren Aufstellort - BfR schließt Arbeiten zur „Toner“-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab (in German, PDF / 193 KB.

Untersuchungsergebnisse verschiedener Forschungsgruppen sowie der Interessengemein-schaft der Tonergeschädigten sind als Schwerpunkt in einer Ausgabe der Zeitschrift „Umweltmedizin in Forschung und Praxis“ (Band 11, Nr. 5, 2006, Seiten 265 bis 337) ausführlich dargestellt und mit umfangreichen Literaturangaben versehen. Es wird jedoch auch hier deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weiterer Forschungsbedarf besteht, um eine wissenschaftlich belastbare Risikobewertung toner- bzw. druckerspezifischer Emissionen vornehmen zu können.

Vorsorglich wird eine separate Aufstellung der Geräte, besonders für hohes Druck- und Kopieraufkommen empfohlen.

Bei Tintendruckern können organische Substanzen freigesetzt werden, die als Lösemittel den überwiegend wässrigen Tinten zugesetzt werden und leichtflüchtig sind, daher vom Definitions-bereich der VOC nicht erfasst werden und in die Emissionsratenbestimmung nicht mit eingehen.

Rückgabe der Geräte

Das 2005 in Kraft getretene ElektroG setzt auch die EU-Altgeräte-Richtlinie, die so genannte WEEEDirective on Waste from Electrical and Electronic Equipment, Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27.01.2003 um. Es soll langfristig auf eine Erhöhung der technischen Lebens- sowie der Nutzungsdauer der Produkte hinwirken. Im selben Gesetz ist die Rücknahme und Entsorgung elektroni-scher Geräte nach ihrem Gebrauch geregelt.

Vom Nutzer zurückgegebene Altgeräte müssen vorrangig einer Wiederverwendung von Bautei-len zugeführt oder werkstofflich verwertet werden. Die energetische Verwertung steht an letzter Stelle der Optionen.

Die kostenlose Rücknahme von Elektrogeräten ist im Gesetz nur für solche aus privaten Haushalten geregelt. Daher sollten bei einer Beschaffung grundsätzlich auch die Rückgabemodalitäten nach der Nutzungsphase geklärt und eine Rücknahme vereinbart werden, um eine fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung sicherzustellen.

Ein spezielles Problem ist die Rückgabe von gebrauchten Tonermodulen, die nach dem ElektroG als Verbrauchsmaterialien angesehen werden, auch wenn eigentlich nur der darin enthaltene Toner verbraucht wird. Dennoch sind (z.B. in Umweltzeichen-Vergabekriterien) die Geräteanbieter aufgefordert, die Module ebenfalls kostenlos zurückzunehmen. Andererseits ist zu bedenken, dass sie dadurch dem Markt für wiederaufgearbeitete Tonermodule entzogen werden, der zum Ressourcenschutz beiträgt und zudem kostensparend für Verbraucher wirken kann. Viele Aufbereiter zahlen sogar ein Entgelt für leere Module. Das ist ein weiteres Argument dafür, die leergedruckten Kartuschen zuverlässigen Aufbereitern zukommen zu lassen. Keinesfalls sollten sie in den Restabfall gegeben werden.

Bei Tintenmodulen mit Druckkopf kann eine Wiederbefüllung unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis und der Ressourcenschonung ebenfalls sinnvoll sein. Allerdings ist die Qualität und Beständigkeit beim Farbdruck gelegentlich dann nicht mehr in gleicher Weise gesichert wie bei Verwendung von Originalpatronen. Auf wiederaufbereitete Toner- und Tintenmodule wird im Kapitel „Toner- und Tintenmodule“ eingegangen.

Beschaffungsvarianten
Neukauf

Der gängigste Weg der Beschaffung ist der Neukauf. Der Vorteil dieses Weges ist, dass die benötigten Komponenten wie Kopier-, Scan- oder Faxfunktion individuell zusammengestellt werden, neueste Technik und auch umweltrelevante Aspekte berücksichtigt werden können.

Dennoch ist es sinnvoll, vor jedem Neukauf weitere Varianten der Beschaffung zu berücksichtigen und damit den Nutzungszyklus vorhandener oder anderer Geräte zu verlängern.

Gebrauchtkauf

Zur Arbeit mit Texten und kleinen Datenmengen, z.B. zur Erledigung überschaubarer Korrespondenzen, sind möglicherweise auch Geräte ausreichend, die nicht auf dem allerneuesten technischen Stand sein müssen. Hier lohnt es sich, aufbereitete Gebrauchtgeräte zu wählen, die in der Anschaffung günstiger sind und deren Lebensdauer damit verlängert wird. Es gibt nur vereinzelt Unternehmen und Vereinen, die derartige Multifunktionsgeräte anbieten. Auch manche Hersteller von Markengeräten vermitteln auf Nachfrage gebrauchte bzw. instandgesetzte Geräte.

Leasing

Das Leasen oder Mieten von Multifunktionsgeräten, insbesondere von netzwerkfähigen Druck-geräten, ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung mit derartigen Geräten. Benötigt ein Nutzer neue, leistungsfähigere Geräte, können die älteren funktionstüchtigen Multifunktionsgeräte an andere Nutzer mit weniger hohen bzw. passenden Ansprüchen weitergegeben werden. Die Lebensdauer der Geräte kann dadurch verlängert werden.

Nutzungskaskade

Damit wird die Möglichkeit charakterisiert, gebrauchte Multifunktionsgeräte unmittelbar weiterzugeben – innerbetrieblich an andere Abteilungen oder auch überbetrieblich, indem die Geräte verkauft oder an Bildungseinrichtungen o. ä. weitergegeben werden.

Quelle: Dr. Brigitte Jacobs

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Umweltzeichen

Blauer EngelBlauer Engel, RAL-UZ 122

Mehrzweckgeräte (MFG) - sowohl mit Tinten- als auch mit Lasertechnik - sind als eine Produktgruppe in den Geltungsbereich eingeschlossen.

Anforderungen

Die Verwendung umwelt- und gesundheitsbelastender Stoffe in allen Materialien wird vermieden, soweit das technisch möglich ist. Das betrifft insbesondere das Verbot von halogenorganischen, krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Gehäusekunststoffen und in Tonern und Tinten. Weitere Anforderungen an Toner und Tinten sind einzuhalten. Die Emissionsraten für die Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen (VOC = Volatile Organic Compounds), von Ozon und Staub sind begrenzt und sind nach einer Prüfvorschrift zu ermitteln, die Bestandteil der Vergabegrundlage RAL-UZ 122 ist.

Die Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion für eine optimale Verwertbarkeit von Bauteilen oder Materialien müssen erfüllt sein. Typische Ersatzteile müssen bis 5 Jahre nach Produktionseinstellung vorgehalten werden.

Die Geräte müssen sich zur Verarbeitung von normgerechtem Recyclingpapier eignen. Sie müssen bei Druckgeschwindigkeiten ab 45 Seiten pro Minute grundsätzlich eine Vorrichtung zum beidseitigen Drucken haben (Duplex-Einheit). Ab 21 Seiten pro Minute müssen sie zumindest wahlweise mit einer Duplex-Einheit ausgestattet werden können.

Der Blaue Engel setzt eine Grenze für die Höhe der Leistungsaufnahme der MFG für die Zeit nach dem Ende des Druckvorganges. Die Höhe dieser Grenze sinkt mit der Zeit, die nach dem Ende des Druckvorganges vergeht, in Stufen, die Grenzstufen genannt werden. Bild 1 im Anhang zur Ausschreibungsempfehlung soll diese Herangehensweise deutlich machen.

Für die Erfüllung der Anforderungen ist danach nicht das Vorhandensein bezeichneter Stromsparzustände entscheidend, sondern, dass die Grenzkurve nicht überschritten wird. Inwieweit tatsächlich durch die technischen Möglichkeiten Strom gespart wird, hängt u.a. davon ab, ob die Aktivierungszeit für den stromsparenden Betriebszustand geeignet eingestellt ist. Daneben ist wichtig, dass die Geräte von einem Stromsparzustand nicht zu lange für die Rückkehr in die Druckbereitschaft brauchen. Andernfalls werden die Nutzer -zwecks Vermeidung lästiger Wartezeiten – versucht sein, das Schalten des Gerätes in Stromsparzustände zu verhindern.

Die Grenzkurve von Bild 1 muss auch dann eingehalten werden, wenn das Gerät an ein Datennetz angeschlossen ist und Signale eingehen, die nicht unmittelbar dem Drucken dienen. Andernfalls kann es vorkommen, dass das Gerät im Büro nicht in Stromsparzustände schaltet, weil es zum Beispiel von Abfragen des Netzrechners ständig „aufgeweckt“ wird.

Die Grenzwerte werden nach der allgemeinen Formel

P (Watt) = m x S + b ermittelt.

S ist der Seitendurchsatz bei Schwarzweißdruck in Seiten pro Minute, m und b sind Faktoren, die je nach Funktionsumfang der Geräte festgelegt und tabelliert sind.

Die Aktivierungszeiten, nach deren Ablauf seit Ende des Druckbetriebes diese Grenzwerte ein-zuhalten sind, hängen ebenfalls vom Seitendurchsatz ab. Auch in die geforderten Rückkehrzeiten aus den Zuständen verminderter Leistungsaufnahme in die Druckbereitschaft werden mittels der Druckgeschwindigkeit im Schwarzweißdruck festgelegt. Aus Anhang 5 der Vergabegrundlage RAL-UZ 122 lassen sich die Werte für die meisten derzeit in Betracht kommenden Geräteausführungen entnehmen.

Jedes Gerät muss einen gut zugänglichen Schalter haben, der zumindest den Schein-Aus („Off Mode“) Zustand zu erreichen erlaubt. In diesem Zustand dürfen nicht mehr als 2 Watt an Leis-tung aufgenommen werden. Zur leichteren der Bedienung von elektrischen Bürogeräten sollten alle Schalter und Schaltflä-chen normgerecht (Norm IEEE 1621) und damit einheitlich gestaltet sein. Ergänzendes Zubehör zu den MFG darf die Stromsparfunktionen nicht beeinträchtigen.

Die Geräuschemissionen werden beim Blauen Engel als garantierte Schallleistungspegel bewertet und begrenzt. Dabei hängen die maximal zulässigen Werte linear vom Seitendurchsatz pro Minute, wie er bei der Geräuschmessung selbst ermittelt wird, ab. Für Schwarzweiß- und Mehrfarbdruck gelten unterschiedliche Gleichungen.

Für Schwarzweißdruck gilt:

LWad = (59 + 0,35 * Sbw) dB(A)

Für Farbdruck gilt:

LWad = (61 + 0,30 * Sco) dB(A)

LWadist der jeweils höchste zulässige Schallleistungspegel. Bei seriell arbeitenden Farbgeräten wird der Wert für den Schwarzweißdruck herangezogen.

Sbwbzw.Scosind die Druckgeschwindigkeiten im Schwarzweiß- bzw. Farbdruck.

Ist eine Kopierfunktion vorhanden, wird auch das Einscannen des Dokumentes in die Messung einbezogen. Bei Tintengeräten wird für die Messung im Normal-Modus gedruckt. Für den Blauen Engel ist die Einhaltung der Standards für elektrische Sicherheit und die elekt-romagnetische Verträglichkeit nicht explizit nachzuweisen. Es wird davon ausgegangen, dass Markenhersteller von Komplettsystemen diese ohnehin erfüllen. Großer Wert wird jedoch auf detaillierte Nutzerinformationen gelegt. Unter anderem ist ausführlich über Stromsparmöglichkeiten, über die Geräuschentwicklung, ggf. über Besonderheiten der Aufstellung und Wartung der Geräte, den Umgang mit Tonermodulen und Tintenkartuschen und über Rückgabemodalitäten zu informieren.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Da die Kriterien in Abständen von 2 bis 4 Jahren überarbeitet werden, kündigt der RAL die Zeichennutzungsverträge zum Ende der Gültigkeits-dauer der Vergabegrundlage jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, bis danach wieder neue Anträge gestellt und bear-beitet und Verträge abgeschlossen werden. Dadurch kann am Jahresanfang (wie z.B. 2007) gelegentlich die Situation eintreten, dass nur wenige Geräte mit dem Blauen Engel ausgezeich-net sind. RAL-UZ 122 ersetzt seit 01.01.2007 die bisherigen RAL-UZ 85, 62 und 114. Es gilt für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (sowohl mit Tinten- als auch mit Lasertechnik) und ist noch mindestens bis zum 31.12.2008 gültig. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen

 

BG Prüfzert schadstoffgeprüftBG Prüfzert schadstoffgeprüft
Anforderungen

Das Zertifikat der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft legt den Schwerpunkt auf die Prüfung der verwendeten Toner. Sowohl Toneranalysen als auch Kammerprüfungen werden durchgeführt. Für wiederaufgearbeitete Tonermodule, die gleichermaßen geprüft werden, gibt es mehrere Zeichennutzer (BG-PRÜFZERT: Berufsgenossenschaftliches Prüf- und Zertifizierungssystem).

Vergabe

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Die Prüfung erfolgt am Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA).

Weitere Informationen

 

Eco-KreisEco-Kreis
Anforderungen

Im Vordergrund steht die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für elektrisch betriebene Bü-rogeräte gemäß der entsprechenden Norm. Und die Einhaltung aller wichtigen Eigenschaften bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte (z.B. Störaussendung und Störfestigkeit). Ebenso bewertet wird die Recyclingfähigkeit, die Vermeidung von Schadstoffen, die energiespa-rende Auslegung der Geräte und geräuscharmes Arbeiten.

Vergabe

Der Eco Kreis wurde vom TÜV Rheinland entwickelt. Der Hersteller muss die Einhaltung der Prüfkriterien nachweisen. Die meisten Kriterien können von Einrichtungen des TÜV selbst überprüft werden.

Weitere Informationen

 

Energy StarEnergyStar
Anforderungen

Die derzeit geltenden Energy Star-Kriterien sind lediglich als Mindeststandard anzusehen. Im Mai 2006 wurden neue Anforderungen für die Nutzung des Energy Star-Zeichens beschlos-sen. Teil 1 der Anforderungen soll ab 1. April 2007 gelten, Teil 2 ab 1.April 2009. Es wird nicht mehr allein die Leistungsaufnahme in verschiedenen Betriebszuständen der jeweiligen Geräte-Kategorien bewertet, sondern ein theoretischer Stromverbrauch (TEC = Total Energy Consump-tion) auf der Grundlage eines als typisch angenommenen Nutzungszyklus.

Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Anforderungen des Energy Stars angenommen und erfüllt werden, bevor eine Empfehlung gegeben werden kann, ob der Energy Star tatsächlich als Kennzeichen für stromsparende Multifunktionsgeräte wirksam wird. Der Energy Star bedarf keiner externen Überprüfung. Jeder Hersteller, der meint, dass er die geforderten Grenzwerte einhält, darf das Symbol verwenden. Es ist lediglich eine Mitteilung an die EPA erforderlich. Produkte mit dem Energy Star werden stichprobenartig von EPA kontrolliert.

Weitere Informationen
LGA schadstoffgeprüftLGA schadstoffgeprüft
Anforderungen

Von der LGA QualiTest GmbH werden im Rahmen der ökologischen Produktprüfung Toner ana-lysiert und Prüfkammeruntersuchungen von Geräten vorgenommen. Darüber hinaus werden Qualitätsmerkmale geprüft sowie die Einhaltung der Anforderungen an die Produktsicherheit.

Prüfung und Vergabe

QualiTest GmbH

Weitere Informationen

 

Nordischer SchwanNordischer Schwan
Anforderungen

Die Vergabegrundlage Version 4.0 gilt ebenso wie der Blaue Engel für Multifunktionsgeräte, Drucker und Kopierer. Die Anforderungen ähneln denen des Blauen Engels in vielen Punkten. Differenzen gibt es bei der Angabe der Geräuschemissionen. Die Energiekriterien sind zunächst auf den Blauen Engel in der Version des 2006 ausgelaufenen RAL-UZ 114 bezogen und sollen sich zukünftig am Energy Star orientieren. Es wird Wert gelegt auf Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Schadstoffarmut und detaillierte Nutzerinformation. Die Version 4.0 hat bis Dezember 2007 Gültigkeit. Der Nordische Schwan verläst sich nicht allein auf Herstellererklärungen und Prüfprotokolle, sondern führt auch eigene Kontrollen durch.

Vergabe

Durch die nationalen Umweltzeichenstellen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island.

Weitere Informationen

TCO`99TCO`99
Anforderungen

Es werden unter anderem Anforderungen an Ergonomie und Emissionen, insbesondere Reduk-tion magnetischer und elektrischer Felder jedoch auch an Lärmemissionen gestellt.

Vergabe

Durch TCO-Development, ein Unternehmen, das aus TCO, dem Dachverband der schwedischen Gewerkschaft der Büroangestellten (Tjänstemännens Central Organisation) hervorgegangen und ihm untergeordnet ist.

Weitere Informationen

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Ausschreibungsempfehlungen

Quelle: Öko-Institut

Beispiele aus der Praxis

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Literatur

Quelle: Dr. Brigitte Jacobs

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Weitere Informationsquellen

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