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Umweltfreundliche Beschaffung

Büro / Bürogeräte

Letzte Änderung: 17.03.2009

Laserdrucker

Einführung

In Deutschland sind 2006 etwa 8,2 Millionen Computer-Drucker und Multifunktionsgeräte verkauft worden (EITO 2006). Einen erheblichen Anteil daran haben Laserdrucker, auch wenn sie inzwischen vielerorts durch multifunktionale Geräte ersetzt werden.

Laserdrucker gehören zur Standardausstattung moderner Büros. Sie arbeiten nach einem elektrophotographischen Prinzip:

Der Laserstrahl überträgt Daten vom Computer über ein Spiegelsystem auf eine Bildtrommel, deren Oberfläche mit einer photoleitenden Schicht versehen ist. Diese Schicht, bestehend aus einem organischen Photohalbleiter, wird mittels Koronadraht oder Transferrolle oder -band elektrostatisch (negativ) aufgeladen. An den Stellen, an denen danach der Laserstrahl auftrifft, wird die Ladung neutralisiert. Durch die Belichtung entsteht ein nicht sichtbares, spiegelbildliches Abbild der Druckseite. Im nachfolgenden Schritt wird negativ geladenes Tonerpulver aufgetragen, das nur an den belichteten Stellen der Trommeloberfläche haften bleibt. Überschüssiger Toner gelangt zurück in den Behälter oder in ein spezielles Resttonergefäß. Das zu bedruckende Papier wird elektrostatisch positiv aufgeladen und über die Trommel geführt, wobei es das darauf befindliche Tonerpulver aufnimmt. Anschließend wird das Papier erwärmt, zum Beispiel durch bis zu 180 oC heiße Walzen, so dass der Toner schmilzt und fest (fixiert) auf der Papieroberfläche haften bleibt. Bevor ein weiteres Blatt Papier bedruckt werden kann, muss die Bildtrommel noch von Tonerstaubresten gereinigt und von eventuellen Restladungen befreit werden.

Ein Blick auf die Arbeitsgeschwindigkeiten der Bürodrucker zeigt, mit welcher Genauigkeit und Schnelligkeit diese Vorgänge ablaufen müssen. Tischdrucker haben typische Druckgeschwindigkeiten von 11 bis etwa 30 A4-Seiten pro Minute im Schwarzweißdruck. Standgeräte sind oft noch wesentlich schneller. Alle Materialien, optische, elektronische und mechanische Prozesse müssen daher genau aufeinander abgestimmt sein. Auch die Eigenschaften des Tonerpulvers sind von Bedeutung.

Laserdrucker sind - im Gegensatz zu Nadeldruckern oder Tintenstrahldruckern – Seitendrucker; das heißt, die Daten einer Seite werden insgesamt auf die Trommel übertragen und von ihr auf das Papier, also seitenweise, nicht zeilenweise.

Bei Farb-Laserdruckern werden nach gleichem Prinzip derzeit hauptsächlich zwei Techniken eingesetzt: Entweder die Grundfarben werden nacheinander aufgetragen (seriell) oder der Auftrag erfolgt nahezu gleichzeitig (parallel). Seriell arbeitende Geräte haben bei Farbdruck geringere Druckgeschwindigkeiten als im Schwarzweißdruck. Bei parallel arbeitenden Geräten sind die Druckgeschwindigkeiten im Mehrfarbdruck denen im Schwarzweißdruck ähnlich.

Manche Hersteller bieten auch Geräte mit einer Zeile Leuchtdioden (LED = Light Emitting Diodes) anstelle eines Lasers an. Die Arbeitsweise dieser LED-Drucker ist ansonsten analog.

Die Vielfalt der Materialien, der Stromverbrauch, die Geräuschemissionen und die Emissionen chemischer Substanzen in die Raumluft während des Druckens können die Umwelt belasten und in unterschiedlicher Weise auch auf das unmittelbare Arbeitsumfeld wirken. Diese Belastungen können durch eine bedarfsgerechte Beschaffung der Geräte und eine angemessene Nutzungsdauer vermindert werden.

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Umweltbezogene Produkteigenschaften

Energieverbrauch

Mit der Herstellung elektronischer Bürogeräte ist ein hoher Energieeinsatz durch die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, die Montage sowie für Transporte verbunden. Nicht nur bei der Nutzung, sondern auch in den Arbeitspausen wird Strom verbraucht. Nach Erhebungen des Umweltbundesamtes (UBA 2006) betrugen die Leerlaufverluste im Jahre 2004 in Deutschland allein durch Geräte in den Büros etwa 5 Milliarden Kilowattstunden (TWh) - das kostete 750 Mio. €, wenn 15 Cent pro Kilowattstunde angesetzt werden. Die Reduzierung von Leerlaufverlusten birgt also enormes Sparpotential.

Als Standard für stromsparende Bürogeräte wird gemäß einem Abkommen der EU mit der US-EPA der Energy Star als Kennzeichen auch in Europa genutzt. Die Anforderungen des Energy Stars an Laserdrucker sind derzeit jedoch so niedrig, dass mehr als 80 % der Geräte diese einhalten können. Im Mai 2006 wurden neue Kriterien veröffentlicht, die für „Imaging Devices“ („bildgebende Geräte“) gelten. Einbezogen sind neben Druckern auch Kopierer, Multifunktionsgeräte, Faxgeräte mit jeweils unterschiedlichen Drucktechniken und -formaten, so genannte Duplikatoren und Scanner. Teil 1 der Anforderungen soll ab 1. April 2007 umgesetzt werden, Teil 2 ab 1. April 2009. Es wird nicht allein die Leistungsaufnahme in verschiedenen Betriebszuständen der jeweiligen Geräte-Kategorien bewertet, sondern der theoretische Stromverbrauch (TEC = Total Energy Consumption) auf der Grundlage eines als typisch angenommenen Nutzungszyklus.

Messungen im Auftrag des Umweltbundesamtes an Geräten in verschiedenen Büros von Behörden und Unternehmen haben allerdings ergeben, dass die Annahmen des Energy Stars nur bedingt zutreffen (Mordziol 2006). Es reicht nicht, theoretische Werte vorzugeben, sondern es kommt darauf an, die vorhandenen Stromsparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Das heißt unter anderem, gemäß den voraussichtlichen Nutzungsintervallen die Zeiten voreinzustellen, nach denen die Geräte in stromsparende Betriebszustände „herunterschalten“.

Unter der Annahme, dass ein Laserdrucker im Büro in der Regel nicht mehr als 10 % eines Arbeitstages tatsächlich druckt (das sind ca. 1.000 Seiten bei einem Drucker mit 17 Seiten/Minute) wird deutlich, dass die Höhe der Leistungsaufnahme in den Arbeitspausen für den Strom-verbrauch des Druckers bedeutend sein kann.

Geräuschemissionen

Drucker sind oft die lautesten Komponenten von kompletten Computersystemen. Die dominierenden Geräusche bei Laserdruckern werden durch Lüfter, Mechanik, Papiereinzug und -transport innerhalb der Geräte sowie durch die Ausgabe der bedruckten Seiten verursacht. Hinzu kommen Lärmbelästigungen durch Zusatzeinrichtungen wie Duplex-Einheit, Sortierer oder Hefter bei größeren Geräten.

Der Schallleistungspegel beim Drucken ist abhängig von der Druckgeschwindigkeit sowie von der Konstruktion und Qualität der Gerätekomponenten.

In Testberichten wird oft der subjektive Lärmeindruck herangezogen. Die Stiftung Warentest lässt beispielsweise meist eine lediglich vergleichende Bewertung der Geräuschemissionen durch Testpersonen vornehmen. In Fachzeitschriften findet sich neben dem Schallleistungspegel oft die Angabe der „Lautheit“ in SoneSone = psychoakustische Maßeinheit für die subjektive Lautheit mit zugeordneten Klangkomponenten., ebenfalls eine subjektive Größe. Der gelegentlich verwendete Schalldruckpegel darf mit dem Schallleistungspegel nicht verwechselt werden. Der Schalldruckpegel ist bei Emissionsmessungen stets abhängig von der Messentfernung. Der für einen Arbeitsplatz ermittelte Schalldruckpegel ist in der Regel erheblich niedriger als der Schallleistungspegel.

Der Schallleistungspegel ist eine objektiv messbare und bewertbare Größe. Die Werte sind normiert und damit vergleichbar. Für die Bestimmung der Geräuschemissionen gelten die internationalen Normen ISO 7779 und ISO 9296.

„Garantierter Schallleistungspegel“ bedeutet vereinfacht, dass der Hersteller garantiert, dass alle Geräte den angegebenen Wert einhalten bzw. unterschreiten. Bei der Durchführung von Einzelmessungen werden sicherheitshalber 3dB(A) zum Einzel-Messwert addiert.

Geräte, die einen höheren garantierten Schallleistungspegel als 63 dB(A) verursachen, sollen nach Möglichkeit nicht in Räumen stehen, in denen konzentriert gearbeitet wird.

Materialeinsatz

Neuerdings sind der Einsatz bestimmter gesundheitsgefährdender Chemikalien wie mehrerer halogenierter Flammschutzmittel und die Verwendung der Metalle Blei, Quecksilber und Cadmium und ihrer Verbindungen bis auf Ausnahmen in elektronischen Produkten nicht mehr zulässig. Die entsprechende EU-VerordnungDirective on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment, Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Amtsblatt der EU L 37, 13.02.2003) ist mit dem Elektrogesetz (ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.17, Bonn 23.März 2005) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Elektrische Bürogeräte bestehen aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten und hunderten verschiedenen Stoffen. Es handelt sich u.a. um Eisen- und Buntmetalle, Aluminium und Edelmetalle, Kunststoffe, Halbleitermaterialien und Baugruppen mit einer Materialmischung wie bestückte Leiterplatten, Flüssigkristalldisplays, Kondensatoren, Batterien und Kabel. Dazu kommen Verbrauchsmaterialien, vor allem Toner, und Hilfsstoffe für den Betrieb der Geräte. Die Belastungen bei der Herstellung der Komponenten und Baugruppen sind für die Umwelt und unter Umständen auch für die Arbeitnehmer hoch. Darüber hinaus macht die große Vielfalt der Stoffe eine sachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung schwierig. Für eine umweltschonende Entsorgung der Geräte nach der Nutzung und die Chance, möglichst viele Teile wiederzuverwerten oder nochmals zu verwenden, müssen die einzelnen Bauteile leicht trennbar sein.

Metallisierungen von Kunststoffteilen belasten die Umwelt bei Herstellung und meist auch beim Recycling zusätzlich. Sie sollten weitgehend unterbleiben, keinesfalls jedoch galvanisch erzeugt worden sein.

Emissionen in die Raumluft

Beim Betrieb von Laserdruckern werden insbesondere durch die Erwärmung beim Fixierprozess aus Kunststoffen, Tonern, Papier und anderen Materialien flüchtige organische Verbindungen, Staub und bei bestimmten Geräten Ozon in die Raumluft freigesetzt.

Diese Emissionen des Gesamtsystems lassen sich durch die Auswahl von Geräten, Tonern und Papier (in gewissen Grenzen) beeinflussen.

Für die Prüfung der Geräteemissionen gibt es ein international erprobtes und akzeptiertes Prüfkammer-Messverfahren. Ein entsprechender Standard auf dieser Grundlage wird zurzeit erarbeitet. Bis er vorliegt, ist die Prüfvorschrift in der Vergabegrundlage Blauer Engel RAL-UZ 122 (Anhang 2, gültig bis 12/2009) als gleichwertig anzusehen. Die Prüfmethode baut auf dem ECMA-Standard 328 auf und wurde von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Kooperation mit anderen Prüfinstituten und Geräteherstellern entwickelt (Jann et al. 2003, UBA 2003).

In der Prüfkammer wird das Gerät mit dem Originaltoner des Geräteherstellers unter definierten Bedingungen betrieben. Die Emissionen werden als Emissionsraten in Milligramm pro Stunden ermittelt.

Zur Bewertung dieser Emissionsraten können die (einander ähnlichen) Kriterien dienen, die für den Blauen Engel, für das LGA-Label „schadstoffgeprüft“ und für das BG-Prüfzert (s.u.) aufgestellt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zulässigen Emissionsraten nicht bedeuten, dass ständig die entsprechende Stoffmenge pro Zeiteinheit vom Gerät emittiert wird. Die Festsetzung der Höchstwerte setzt vielmehr voraus, dass etwa in 10 Prozent der Zeit eines Arbeitstages ununterbrochen gedruckt wird. Demnach entspricht die tatsächliche Emission in die Raumluft über den Tag also maximal einem Zehntel der Emissionsrate.

Die emittierbaren organischen Stoffe sind vielfältiger Natur. Bei Jann 2003 und Rockstroh 2005 finden sich Details dazu. Zu den freigesetzten Stoffen gehörte noch vor wenigen Jahren auch das krebserzeugende Benzol (Jungnickel et al. 2003). Inzwischen ist Benzol jedoch in der Regel nicht mehr feststellbar, da die Prozesse und Rezepturen bei der Herstellung von Tonern entsprechend verbessert wurden. (Im Kapitel „Toner- und Tintenmodule“ wird ausführlicher auf die Eigenschaften und Besonderheiten von Tonern eingegangen.)

Ozon kann dann entstehen, wenn die Aufladung der Photoleitertrommel mittels Koronadraht-Entladungen erfolgt. Der Einbau geeigneter Ozonfilter kann eine Emission in die Umgebung verringern.

Staub wird normalerweise in sehr geringen Mengen freigesetzt. Er besteht hauptsächlich aus Papier- und Tonerpartikeln und wird gravimetrisch bestimmt. Sehr kleine Partikel tragen zu dieser Masse allerdings kaum bei. Im Lichte der aktuellen Feinstaubdiskussion wird derzeit näher untersucht, in welcher Größenordnung ultrafeine Partikel während der Druckprozesse emittiert werden. Über erste Ergebnisse hat das Umweltbundesamt 2006 berichtet.

Nähere Aussagen zur Natur und Zusammensetzung der emittierten Partikel stehen noch aus.

Die Untersuchungsergebnisse verschiedener Forschungsgruppen sowie der Interessengemeinschaft der Tonergeschädigten sind in einer Ausgabe der Zeitschrift "Umweltmedizin in Forschung und Praxis" (Band 11, Nr. 5 2006, Seiten 265 bis 337) ausführlich dargestellt und mit umfangreichen Literaturangaben versehen. Es wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weiterer Forschungsbedarf besteht, um eine wissenschaftlich belastbare Risikobewertung der Emissionen zu ermöglichen.

Vorsorglich wird eine separate Aufstellung der Geräte, besonders bei hohem Druckaufkommen empfohlen.

In der aktuellen Ausgabe des Handbuches für Arbeitsmedizin 2006 ist Kapitel IV-5.5 von U. Ewers und D. Nowak möglichen Gesundheitsgefährdungen durch Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern gewidmet. Die Autoren haben alle bisherigen Ergebnisse dazu analysiert und kommen zu dem Schluss, dass es bislang keine wissenschaftlich fundierten Hinweise dafür gibt, dass es durch Toner, VOC oder andere Stoffe zu gesundheitsrelevanten Belastungen in Büros oder Wohnräumen kommt.

Um mögliche Zusammenhänge mit gesundheitlichen Beschwerden bei Büroangestellten abzuklären, wurde das Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einer Pilotstudie beauftragt, die als Machbarkeitsstudie konzipier war. Im Rahmen der Studie wurden 63 Büroräume mit 69 dort arbeitenden Personen untersucht. Die Innenraummessungen wurden im zweiten Teil der Studie durch arbeitsmedizinische Untersuchungen ergänzt, die am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt wurden. Die Ergebnisse wurden vom BfR im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt und der Abschlußbericht veröffentlicht (vgl. www.bfr.bund.de/cd/11029).

Im März 2008 schloß das BfR die Arbeiten zur "Toner"-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab. In diese Bewertung sind neben den Ergebnissen der genannten Pilotstudie auch die Ergebnisse anderer, zum Teil noch unveröffentlicherter Studien eingeflossen. In einer Bewertung kommt das BfR zu dem ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den bisher vorliegenden Daten nicht beobachtet worden. Das BfR sieht es als vordringlich an, weitere Studien mit dem Ziel durchzuführten, die physikalische und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären.

Unabhängig von den Ergebnissen empfiehlt das BfR den Verbrauchern Bürogeräte mit dem Blauen Engel zu verwenden, um sich bereits heute wirkungsvoll vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten zu schützen und verweist auf die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern sowie zu den Anforderungen an deren Aufstellort (www.bfr.bund.de/cm/252/bfr_schliesst_arbeiten_zur_toner_problematik_ab.pdf).

Rückgabe der Geräte

Das 2005 in Kraft getretene ElektroG setzt auch die EU-Altgeräte-Richtlinie, die so genannte WEEE um. Es soll langfristig auf eine Erhöhung der technischen Lebens- sowie der Nutzungsdauer der Produkte hinwirken. Im selben Gesetz ist die Rücknahme und Entsorgung elektronischer Geräte nach ihrem Gebrauch geregelt.

Vom Nutzer zurückgegebene Altgeräte müssen vorrangig einer Wiederverwendung von Bauteilen zugeführt oder werkstofflich verwertet werden. Die energetische Verwertung steht an letzter Stelle der Optionen.

Die kostenlose Rücknahme von Elektrogeräten ist im Gesetz nur für solche aus privaten Haushalten geregelt. Daher sollten bei einer Beschaffung grundsätzlich auch die Rückgabemodalitäten nach der Nutzungsphase geklärt und eine Rücknahme vereinbart werden, um eine fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung sicherzustellen.

Ein spezielles Problem ist die Rückgabe von gebrauchten Tonermodulen, die nach dem ElektroG unter Verbrauchsmaterialien fallen, auch wenn sie durchaus nicht nur mechanisch betriebene Teile sind. Dennoch sind (z.B. in Umweltzeichen-Vergabekriterien) die Geräteanbieter aufgefordert, die Module ebenfalls kostenlos zurückzunehmen. Andererseits ist zu bedenken, dass sie dadurch dem Markt für wiederaufgearbeitete Tonermodule entzogen werden, der zum Ressourcenschutz beiträgt und dem Verbraucher Kosten sparen kann. Viele Aufbereiter zahlen sogar ein Entgelt für leere Module. Das ist ein weiteres Argument dafür, die leeren Kartuschen zuverlässigen Aufbereitern zukommen zu lassen. Keinesfalls sollten sie in den Restabfall gegeben werden.

Beschaffungsvarianten
Neukauf

Der gängigste Weg der Beschaffung ist der Neukauf. Der Vorteil dieses Weges ist, dass die benötigten Komponenten individuell zusammengestellt werden und neueste, auch umweltrelevante Technik berücksichtigt werden kann.

Dennoch ist es sinnvoll, vor jedem Neukauf weitere Varianten der Beschaffung zu berücksichtigen und damit den Nutzungszyklus vorhandener oder anderer Geräte zu verlängern.

Gebrauchtkauf

Zur Arbeit mit Texten und kleinen Datenmengen, z.B. zur Erledigung überschaubarer Korrespondenzen, sind möglicherweise auch Drucker ausreichend, die nicht auf dem allerneuesten technischen Stand sein müssen. Hier lohnt es sich, aufbereitete Gebrauchtgeräte zu wählen, die in der Anschaffung günstiger sind und deren Lebensdauer damit verlängert wird. Es gibt eine Reihe von Unternehmen und Vereinen, die derartige Drucker anbieten. Auch manche Hersteller von Markengeräten vermitteln auf Nachfrage gebrauchte bzw. instandgesetzte Geräte.

Leasing

Das Leasen oder Mieten von Druckern, insbesondere von Netzwerkdruckern, ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung mit Geräten. Benötigt ein Nutzer neue, leistungsfähigere Geräte, können die älteren funktionstüchtigen Drucker an andere Nutzer mit weniger hohen bzw. passenden Ansprüchen weitergegeben werden. Die Lebensdauer der Drucker kann dadurch verlängert werden. Außerdem wird die Herstellung von langlebigen und modular aufgebauten Geräten gefördert.

Nutzungskaskade

Damit wird die Möglichkeit charakterisiert, gebrauchte Drucker unmittelbar weiterzugeben – innerbetrieblich an andere Abteilungen oder auch überbetrieblich, indem die Geräte verkauft oder an Bildungseinrichtungen o.ä. weitergegeben werden.

Quelle: Dr. Brigitte Jacobs

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Umweltzeichen

 

Blauer EngelBlauer Engel, RAL-UZ 122

Bürogeräte mit Druckfunktion
Laserdrucker sind als eine Produktgruppe in den Geltungsbereich eingeschlossen.

Anforderungen

Die Verwendung umwelt- und gesundheitsbelastender Stoffe in allen Materialien wird vermieden, soweit technisch möglich. Das betrifft insbesondere das Verbot von halogenorganischen, krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Gehäuse-kunststoffen und in Tonern. Weitere Anforderungen an Toner sind einzuhalten. Die Emissionsraten für die Emissionen von flüchtigen organischen Stoffen (VOC = Volatile Organic Compounds), von Ozon und Staub sind begrenzt und nach einer Prüfvorschrift zu ermitteln, die Bestandteil der Vergabegrundlage RAL-UZ 122 ist. Die Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion für eine optimale Verwertbarkeit von Bauteilen oder Materialien müssen erfüllt sein. Typische Ersatzteile müssen bis 5 Jahre nach Produktionseinstellung vorgehalten werden. Die Drucker müssen sich zur Verarbeitung von normgerechtem Recyclingpapier eignen. Sie müssen bei Druckgeschwindigkeiten ab 45 Seiten pro Minute grundsätzlich eine Vorrichtung zum beidseitigen Drucken haben (Duplex-Einheit). Ab 21 Seiten pro Minute müssen sie zumindest wahlweise mit einer Duplex-Einheit ausgestattet werden können.

Der Blaue Engel setzt eine Grenze für die Höhe der Leistungsaufnahme des Laserdruckers für die Zeit nach dem Ende des Druckvorganges. Die Höhe dieser Grenze sinkt mit der Zeit, die nach dem Ende des Druckvorganges vergeht, in Stufen, die Grenzstufen genannt werden. Bild 1 im Anhang zur Ausschreibungsempfehlung soll diese Herangehensweise deutlich machen. Für die Erfüllung der Anforderungen ist danach nicht das Vorhandensein bezeichneter Energiesparzustände entscheidend, sondern, dass die Grenzkurve nicht überschritten wird. Im Allgemeinen nehmen Laserdrucker nach Erledigung eines Druckauftrages einen Bereitschaftszustand ein, aus dem sie sofort drucken können. Erst nach einiger Zeit wird weiter herunter geschaltet in einen stromsparenden Zustand. Inwieweit tatsächlich durch diese technischen Möglichkeiten Strom gespart wird, hängt jedoch davon ab, ob die Aktivierungszeit für den stromsparenden Betriebszustand geeignet eingestellt ist und wie lang die Rückkehrzeit in die Druckbereitschaft ist. Wer z.B. Druckaufträge in großen Zeitabständen auslöst, kann mit einer kurzen Aktivierungszeit für den stromsparenden Zustand und einer vergleichsweise langen Rückkehrzeit auskommen. Werden jedoch häufig Druckaufträge ausgelöst, z.B. bei Netzdruckern, sind eher längere Aktivierungszeiten und kurze Rückkehrzeiten wichtig, damit Stromsparzustände nicht aus Ungeduld von den Nutzern deaktiviert werden. Die Grenzkurve von Bild 1 muss auch dann eingehalten werden, wenn der Drucker an ein Datennetz angeschlossen ist und Signale eingehen, die nicht unmittelbar dem Drucken dienen. Andernfalls kann es vorkommen, dass das Gerät im Büro nicht in Stromsparzustände schaltet, weil es zum Beispiel von Abfragen des Netzrechners ständig „aufgeweckt“ wird.

Die Grenzwerte werden nach der allgemeinen Formel P (Watt) = m x S + b ermittelt. S ist der Seitendurchsatz bei Schwarzweißdruck, m und b sind Faktoren, die je nach Funktions-umfang der Geräte festgelegt und tabelliert sind. Aus Anhang 5 der Vergabegrundlage RAL-UZ 122 lassen sich die Werte für die meisten derzeit in Betracht kommenden Geräteausführungen entnehmen. Ein Laserdrucker, der nur Schwarzweißdruck bietet und einen mittleren Durchsatz hat, darf bei-spielsweise ab 5 Minuten nach dem Ende des Druckvorganges nicht mehr als

  1. P1 = 2,8 x S + 22 Watt aufnehmen, ab 10 Minuten nach dem Ende des Druckvorganges nicht mehr als
  2. P2 = 1,8 x S + 2 Watt und ab 20, 30, 45 – je nach Seitendurchsatz, aber maximal 60 Minuten nach dem Ende des Druckvorganges nicht mehr als
  3. P3 = 0,4 x S + 2 Watt aufnehmen.

Für Mehrfarb-Laserdrucker werden andere Werte für die Faktoren m und b eingesetzt. Dabei wird weiter unterschieden zwischen parallel und seriell arbeitenden Druckern - je nachdem, ob die einzelnen Farbtoner in einem Durchlauf (parallel) oder mehreren Durchläufen (seriell) aufgetragen werden. Im Auslieferungszustand müssen die Aktivierungszeiten für die Betriebszustände des Gerätes so voreingestellt sein, dass es bei seinen Werten der Leistungsaufnahme die Grenzkurve des Blauen Engels einhält. Wie schnell die Grenzkurve nach dem Ende des Druckvorganges sinkt, hängt von dem Seitendurchsatz des Gerätes ab (siehe die Tafel 3-3 der Vergabegrundlage RAL-UZ 122). Für die Rückkehr der Geräte von einem Stromsparzustand in den Zustand der Betriebsbereitschaft werden Grenzen gesetzt. So darf ein Laserdrucker in dem Zustand, in dem er sich zu Beginn der Grenzstufe 2 befindet, nicht mehr als 0,4 x S + 10 Sekunden in dem Zustand, in dem er sich zu Beginn der Grenzstufe 3 befindet, nicht mehr als 0,5 x S + 30 Sekunden benötigen.

Jeder Drucker muss einen gut zugänglichen Schalter haben, der zumindest den Schein-Aus („Off Mode“) -Zustand zu erreichen erlaubt. In diesem Zustand darf das Gerät nicht mehr als 2 Watt an Leistung aufnehmen. Zur leichteren Bedienung von elektrischen Bürogeräten sollten alle Schalter und Schaltflächen normgerecht (Norm IEEE 1621) gestaltet sein. Ergänzendes Zubehör zu den Druckern darf die Energiesparfunktionen nicht beeinträchtigen.

Die Geräuschemissionen werden beim Blauen Engel als garantierte Schallleistungspegel bewertet und begrenzt. Dabei hängen die maximal zulässigen Werte linear vom Seitendurchsatz pro Minute ab, wie er bei der Geräuschmessung selbst ermittelt wird. Für Schwarzweiß- und Mehrfarbdruck gelten unterschiedliche Gleichungen. Für Schwarzweißdruck gilt:

LWad = (59 + 0,35 * Sbw) dB(A)

Für Farbdruck gilt:

LWad = (61 + 0,30 * Sco) dB(A)

LWad ist der jeweils höchste zulässige Schallleistungspegel. Bei seriell arbeitenden Farbgeräten wird der Wert für Schwarzweißdruck herangezogen. Sbw bzw. Sco sind die Druckgeschwindigkeiten im Schwarzweiß- bzw. Farbdruck in Seiten pro Minute. Für den Blauen Engel ist die Einhaltung der Standards für elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit nicht explizit nachzuweisen. Es wird davon ausgegangen, dass Markenhersteller von Komplettsystemen diese ohnehin erfüllen. Großer Wert wird auf ausführliche Nutzerinformationen gelegt. Unter anderem ist detailliert über Stromsparmöglichkeiten, über die Geräuschentwicklung, ggf. über Besonderheiten der Aufstellung und Wartung der Geräte, die Verwendbarkeit von Recyclingpapier, den Umgang mit Tonermodulen und über Rückgabemodalitäten zu informieren.

Vergabe

Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Da die Kriterien in Abständen von 2 bis 4 Jahren überarbeitet werden, kündigt der RAL die Zeichennutzungsverträge zum Ende der Gültigkeitsdauer der Vergabegrundlage jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, bis danach wieder neue Anträge gestellt und bearbeitet und Verträge abgeschlossen werden. Dadurch kann am Jahresanfang (z.B. 2007) gelegentlich die Situation eintreten, dass nur wenige Geräte mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind. In einer Übergangszeit von etwa einem halben Jahr, in der die bestehende Vergabegrundlage bis Jahresende noch gilt (RAL-UZ 85), die neue (RAL-UZ 122) jedoch bereits veröffentlicht ist, existieren beide Vergabegrundlagen nebeneinander.

RAL-UZ 122 ersetzt seit 01.01.2007 die bisherigen RAL-UZ 85, 62 und 114. Es gilt für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte (sowohl mit Tinten- als auch mit Lasertechnik) und ist noch mindestens bis zum 31.12.2008 gültig. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen

 

BG Prüfzert schadstoffgeprüftBG Prüfzert schadstoffgeprüft

Das Zertifikat der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft legt den Schwerpunkt auf die Prüfung der verwendeten Toner. Sowohl Toneranalysen als auch Kammerprüfungen werden durchgeführt. Wiederaufgearbeitete Tonermodule werden gleichermaßen geprüft.

Vergabe

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Die Prüfung erfolgt am Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA).

Weitere Informationen

 

Eco-KreisEco-Kreis

Anforderungen

Im Vordergrund steht die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für elektrisch betriebene Bü-rogeräte gemäß der entsprechenden Norm und die Einhaltung aller wichtigen Eigenschaften bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte (z.B. Störaussendung und Störfestigkeit). Ebenso bewertet werden Recyclingfähigkeit, Vermeidung von Schadstoffen, energiesparende Auslegung der Geräte und geräuscharme Funktion.

Vergabe

Der Eco Kreis wurde vom TÜV Rheinland entwickelt. Der Hersteller muss die Einhaltung der Prüfkriterien nachweisen. Die meisten Kriterien können von Einrichtungen des TÜV selbst überprüft werden.

Weitere Informationen

 

EnergyStarEnergyStar
Anforderungen

Die derzeit geltenden Energy-Star-Kriterien sind lediglich als Mindeststandard anzusehen. Im Mai 2006 wurden neue Anforderungen für die Nutzung des Energy-Star-Zeichens beschlossen. Teil 1 der Anforderungen soll ab 1. April 2007 gelten, Teil 2 ab 1. April 2009. Es wird nicht mehr allein die Leistungsaufnahme in verschiedenen Betriebszuständen der jeweiligen Geräte-Kategorien bewertet, sondern ein theoretischer Stromverbrauch (TEC = Total Energy Consumption) auf der Grundlage eines als typisch angenommenen Nutzungszyklus (www.energystar.gov/index.cfm?c=archives.img_equip_spec).

Nach Schätzungen können in Büros allein durch die Anschaffung von Druckern, die den neuen Energy-Star-Kriterien genügen, in der EU in den Jahren 2007 bis 2009 5.800 Millionen Kilowattstunden eingespart werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass z.B. im Jahr 2007 18,59 Mio. Drucker (für alle Drucktechniken zusammen) in den 25 EU-Ländern verkauft werden (www.eu-energystar.org/de/index.html). Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Anforderungen des Energy Stars angenommen und erfüllt werden, bevor eine Empfehlung gegeben werden kann, ob der Energy Star tatsächlich als Kennzeichen für stromsparende Laserdrucker akzeptiert werden kann. Der Energy Star bedarf keiner externen Überprüfung. Jeder Hersteller, der meint, dass er die geforderten Grenzwerte einhält, darf das Symbol verwenden. Es ist lediglich eine Mitteilung an die EPA erforderlich. Produkte mit dem Energy Star werden stichprobenartig von EPA kontrolliert.

Weitere Informationen

LGA schadstoffgeprüftLGA schadstoffgeprüft
Anforderungen

Von der LGA Quali Test GmbH werden im Rahmen der ökologischen Produktprüfung u.a. Toner analysiert und Prüfkammeruntersuchungen von Geräten vorgenommen. Darüber hinaus werden Qualitätsmerkmale geprüft sowie die Einhaltung der Anforderungen an die Produktsicherheit.

Prüfung und Vergabe:

QualiTest GmbH

Weitere Informationen

 

Nordischer SchwanNordischer Schwan
Anforderungen

Die Vergabegrundlage Version 4.0 gilt ebenso wie der Blaue Engel für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte. Die Anforderungen ähneln denen des Blauen Engels in vielen Punkten. Differenzen gibt es bei der Angabe der Geräuschemissionen. Die Energiekriterien sind zunächst auf den Blauen Engel in der Version des 2006 ausgelaufenen RAL-UZ 85 bezogen und sollen sich zukünftig am Energy Star orientieren. Es wird Wert gelegt auf Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Schadstoffarmut und detaillierte Nutzerinformation. Die Version 4.0 gilt bis Dezember 2007. Der Nordische Schwan verlässt sich nicht allein auf Herstellererklärungen und Prüfprotokolle, sondern führt auch eigene Kontrollen durch.

Vergabe

Durch die nationalen Umweltzeichenstellen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island.

Weitere Informationen

 

TCO`99TCO`99
Anforderungen

Es werden unter anderem Anforderungen an Ergonomie und Emissionen gestellt, insbesondere Reduktion magnetischer und elektrischer Felder, jedoch auch an Lärmemissionen. Die Kriterien sind in Hinblick auf die EU-Richtlinien WEEE und RoHS aktualisiert worden. (Mit Stand November 2006 gibt es einen Zeichennutzer)

Vergabe

Durch TCO-Development, ein Unternehmen, das aus TCO, dem Dachverband der schwedischen Gewerkschaft der Büroangestellten (Tjänstemännens Central Organisation), hervorgegangen und ihm untergeordnet.

Weitere Informationen

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Ausschreibungsempfehlungen

Für die Beschaffung steht die Auswahl des für den jeweiligen Einsatzzweck geeigneten Druckertyps an erster Stelle. J. Schuster (2005) gibt nützliche Ratschläge zum Druckerkauf. Bei der Beschaffung neuer Bürogeräte ist es ratsam, nicht nur den Anschaffungspreis zu betrachten, sondern auch die Lebenszykluskosten, einschließlich der Stromeffizienz und der Kosten pro Druckseite. Preisgünstige Geräte werden oft nur mit einer mageren Tonerfüllung ausgeliefert, wodurch die Kosten pro Seite automatisch steigen. Gerber und Labusga (2005) haben 16 Schwarzweißdrucker u.a. mit Blick auf die Seitenkosten verglichen. Für Drucker im Bereich 12 bis 24 Seiten pro Minute fanden sie Druckkosten zwischen 3,1 und 3,6 Cent pro Seite. Diese Kosten ließen sich um bis zu 1 Cent pro Seite senken, wenn Kartuschen mit größerer Kapazität eingesetzt wurden. Gerber (2006) widmet sich diesem Thema beim Vergleich von vier Bürofarbdruckern und kommt abermals zu dem Schluss, dass die Verbrauchskosten umso höher sind, je billiger der Drucker ist. Die hier als pdf-Dokument beigefügte Empfehlung für umweltbezogene Ausschreibungskriterien bezieht sich vorrangig auf Laserdrucker für Büros und Netzwerke. Die Erfüllung der in der Liste aufgeführten Kriterien kann zum großen Teil ohne weitere Prüfung vorausgesetzt werden, wenn das Gerät den Blauen Engel trägt.

Eine indirekte Einschränkung des Geltungsbereiches gibt es für den Blauen Engel durch den höchsten zulässigen garantierten Schallleistungspegel mit 75 dB(A). Neben den Geräuschemissionen sollten die Einhaltung von Emissions-Prüfkriterien und die Garantie- und Serviceangebote beachtet werden. Indirekt tragen auch der Einsatz von Recyclingpapier und das Vorhandensein und die Nutzung einer Duplex-Einrichtung zum beidseitigen Bedrucken von Dokumenten erheblich zur Ressourcenschonung und Umweltentlastung (einschließlich Stromeinsparung bei der Papierherstellung) bei. Detaillierte Anforderungen an die Leistungsaufnahme der Geräte in Anlehnung an die Kriterien des Blauen Engels können mittels des Anhanges zur Ausschreibungsempfehlung gestellt werden. Hilfreich bei der Auswahl von Produkten unter dem Aspekt geringer Leistungsaufnahme und Stromkosten kann ferner die regelmäßig aktualisierte Vorstellung stromsparender Geräte auf der Internetseite www.topten.ch sein, die von der Schweizerischen Agentur für Energieeffizienz mit anderen beteiligten Gremien erstellt wird. Die Geräte sind jeweils auch abgebildet. Zusätzlich ist zu empfehlen, bei Farbgeräten darauf zu achten, dass für Schwarzweißdruck nicht überwiegend Farbtoner verbraucht werden. Manche Hersteller bieten intelligente Systeme an, die erkennen, ob es sich bei der jeweiligen Seite um ein Farbdokument oder ein Schwarzweißdokument handelt. Ohne diese Differenzierung wird möglicherweise ein ganzes mehrseitiges Dokument als Farbdokument behandelt, auch wenn es nur einen einzigen farbigen Punkt enthält.

Quelle: Dr. Brigitte Jacobs

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Literatur

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Weitere Informationsquellen

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