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Letzte Änderung: 10.06.2009
Elektronische Geräte wie Computer belasten die Umwelt auf vielerlei Weise:
Für den gesamten Lebensweg eines Computers, von der Beschaffung der Rohstoffe bis zur Entsorgung, werden laut einer Schätzung des Wuppertaler Institutes für Klima, Umwelt und Energie aus den Neunziger Jahren ca. 16 bis 19 Tonnen Rohstoffe verbraucht.
A. Grote präsentierte 1994 im Magazin für Computertechnik „c’t“ die erste über den gesamten Lebenszyklus eines PC reichende Ökobilanz. Energieeinsatz für Herstellung, Betrieb und Recycling wurden ebenso betrachtet wie Emissionen und AbfallHerstellung eines PC mit Monitor (CRT) benötigt 5335 kWh Strom, verschmutzt 33.000 Liter Wasser, belastet 56 Mio. Kubikmeter Luft, erzeugt fast 300 kg Abfall und 20 kg Sonderabfall und emittiert ca. 3 Tonnen Kohlendioxid in die Atmosphäre. Das Fazit war eindeutig und wird durch neuere Untersuchungen bestätigt, obwohl der Material- und Energiebedarf für komplette Arbeitsplatzcomputer inzwischen gesunken ist und moderne Flachbildschirme die Umwelt deutlich weniger belasten als herkömmliche Bildschirmgeräte mit Bildröhren. Dennoch ist eine Verlängerung der Nutzungsdauer eines Computers, auch nach technischer Aufrüstung, in jedem Falle ökologischer als ein Neukauf. Im Rahmen eines von der Universität Stuttgart bearbeiteten Projektes sollen die Umweltbelastungen mittels einer aktuellen Ökobilanz differenzierter dargestellt werden (www.epic-ict.org).
Im Jahr 2005 sind allein in Deutschland ca. 4,98 Mio. Arbeitsplatzcomputer verkauft worden (EITO 2006). Nach Schätzungen werden in der EU jährlich allein durch die öffentliche Hand 600.000 Personalcomputer beschafft.
Das 2005 in Kraft getretene Elektrogesetz (ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.17, Bonn 23.März 2005) setzt die EU-Altgeräte-Richtlinie, die so genannte WEEEDirective on Waste from Electrical and Electronic Equipment, Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 27.01.2003 um. Es soll langfristig auch auf eine Erhöhung der technischen Lebens- sowie der Nutzungsdauer der Produkte hinwirken. Im selben Gesetz ist die Rücknahme und Entsorgung elektronischer Geräte nach ihrem Gebrauch geregelt.
Vom Nutzer zurückgegebene elektronische Geräte müssen vorrangig einer Wiederverwendung von Bauteilen zugeführt oder werkstofflich verwertet werden. Die energetische Verwertung steht an letzter Stelle.
Vor der Beschaffung von Computern ist also immer zu prüfen, ob eine Weiternutzung oder Aufrüstung in Betracht kommt. Bei der Beschaffung neuer Computer sollten Umweltaspekte unbedingt beachtet werden. Dabei spielen auch der Stromverbrauch während der Nutzung (Normalbetrieb) sowie die auftretenden Leerlaufverluste eine große Rolle.
Nachstehend wird auf die Systemeinheit, den eigentlichen Rechner, eingegangen. Tastaturen werden nur in den Ausschreibungsempfehlungen berücksichtigt. Anzeigeeinheiten/Bildschirme werden separat betrachtet.
Mit der Herstellung elektronischer Bürogeräte ist ein hoher Energieeinsatz durch die Rohstoffgewinnung und -verarbeitung, die Montage sowie für Transporte verbunden. Besonders unter dem Energieaspekt ist eine intensive und möglichst lange Nutzung der Geräte anzustreben.
Die immer schneller voranschreitende Weiterentwicklung der Computer erschwert andererseits einen umweltverträglichen Umgang mit ihnen, da sie zu immer kürzeren Gebrauchszeiträumen führt.
Zur Entlastung der Umwelt empfehlen sich deshalb neben einer längeren Nutzungsdauer unter anderem bedarfsgerechte Beschaffung und die Ausschöpfung einfacher Nachrüstmöglichkeiten.
Gemäß einem Abkommen der EU mit der US-EPA wird zur Kennzeichnung stromsparender Geräte der Informationstechnik auch in der EU der Energy Star genutzt. Allerdings sind die gegenwärtig geltenden Anforderungen eher als Mindeststandards anzusehen, die meisten Geräte halten diese Anforderungen ein. Nach einer inzwischen abgeschlossenen Revision der Kriterien sind ab Juli 2007 wesentlich strengere Standards zur Erlangung des Energy Stars einzuhalten.
Die Leistung eines Computers sollte seiner jeweiligen Anwendung entsprechen. Überflüssige Extras, die bei Herstellung und Gebrauch unnötig Energie erfordern, können bereits vor der Anschaffung analysiert und vermieden werden. Ein bedarfsgerechtes Aufrüsten vorhandener Geräte ist unter Umweltgesichtspunkten in der Regel günstiger als ein Neukauf. Für die Herstellung eines Rechners wird mehr Energie eingesetzt als er während der Nutzungsphase verbraucht. Dennoch ist die Nutzungsphase nicht zu vernachlässigen – nicht zuletzt, weil der Nut-zer den Preis dafür zahlt. Heutige Geräte bieten mehr Möglichkeiten als ältere. Dadurch steigt die Leistungsaufnahme (Watt) im Normalbetrieb. Im Leerlauf, also in den sogenannten stromsparenden Zuständen sowie im Schein-Aus-Zustand, nehmen heutige Geräte zwar weniger Leistung auf als ältere. Aber entscheidend ist immer, wie lange ein Gerät in einem Zustand bleibt. So können auch Zustände mit geringer Leistungsaufnahme, wenn sie lange dauern, zu einem hohen Stromverbrauch (Watt × Stunden = (Kilo-)Wattstunden) führen.
Systemeinheiten müssen ein Betriebssystem mit Stromsparfunktionen unterstützen. Dabei sind Grenzen für die maximal zulässige Leistungsaufnahme und eine wählbare Aktivierungszeit für die Energiesparfunktionen einzuhalten. Diese Zeit (auch Aktivierungszeit genannt), nach deren Ablauf der Rechner automatisch in den stromsparenden Zustand übergeht, muss mit 30 Minuten oder weniger bei Auslieferung des Rechners voreingestellt sein, doch der Nutzer soll sie weiter reduzieren können. Wichtig ist auch, dass der Ausschalter leicht erkennbar und zugänglich ist und dass nach dessen Betätigung zumindest der Schein-Aus-Zustand erreicht wird.
An dieser Stelle seien die „Thin Clients“ erwähnt. Sie haben in der Regel keine eigene Festplatte. Sie nehmen wenig Leistung auf und benötigen unter anderem dadurch keinen Lüfter zur Kühlung. Andererseits ist ihr Betrieb – sofern sie nicht zu eigenständigen Geräten aufgerüstet sind - an einen Server gebunden, der eine wesentlich höhere Leistungsaufnahme hat und möglicherweise rund um die Uhr in Betrieb ist, was die Ersparnis durch die Peripheriegeräte wieder zunichte machen kann.
In Büros, in denen konzentriert gearbeitet werden muss, werden das „Klappern“ der Eingabetastatur und die von der Systemeinheit ausgehenden Geräusche leicht als störend empfunden – ganz besonders dann, wenn sich mehrere Computer-Arbeitsplätze in einem Raum befinden. In der Hauptsache werden die PC-Geräusche durch die Lüfter zur Kühlung des Prozessors, der Grafikkarte und des Netzteiles sowie durch Festplatten- und optische Laufwerke verursacht.
Das Kühl- und Lüftungskonzept für ein Computersystem ist meistens entscheidend für die Geräuschentwicklung. Vorrichtungen zur Schalldämmung können zur Emissionsminderung beitragen. Möglichkeiten zur passiven Kühlung mittels Wärmeabgabe über Kühlkörper und Einsatz so genannter Heatpipes unter Verzicht auf Lüfter werden verschiedentlich angewendet. G. Schnurer hat die Konzepte einiger Hersteller an ausgewählten Modellen untersucht. Er weist darauf hin, dass eine ausgewogene und sorgfältig abgestimmte Konfiguration zur Laufruhe eines PC beitragen kann und dass generell zu einem leisen PC einfacher zu kommen ist, wenn die Ausstattung bedarfsgerecht und nicht überdimensioniert ist, weil dann die erforderliche Kühlleistung für CPU, Grafikkarte und Netzteil ebenfalls in Grenzen bleibt.
Bei der Wahl des PC ist man daher gut beraten, ein Gerät nicht nur gesehen, sondern in verschiedenen Betriebszuständen auch gehört zu haben. An der Qualität von Lüftern zur Kühlung sollte nach Möglichkeit nicht gespart werden, zumal diese als mechanische Teile einem Verschleiß mit der Nutzungsdauer unterliegen, der den Lärmpegel mit der Zeit vielleicht steigen lässt.
Bei optischen Laufwerken sind die Umdrehungsgeschwindigkeit und die Qualität des Laufwerkes und seiner Lagerung für die Geräuschentwicklung von Bedeutung.
Neuerdings sind der Einsatz bestimmter gesundheitsgefährdender Chemikalien wie mehrerer halogenierter Flammschutzmittel und die Verwendung der Metalle Blei, Quecksilber und Cadmium und ihrer Verbindungen bis auf Ausnahmen in elektronischen Produkten nicht mehr zulässig. Die entsprechende EU-VerordnungDirective on the Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment, Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Amtsblatt der EU L 37, 13.02.2003)
ist mit dem Elektrogesetz (ElektroGGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I Nr.17, Bonn 23.März 2005) in deutsches Recht umgesetzt worden.
Computer bestehen aus einer Vielzahl von Einzelkomponenten und hunderten verschiedenen Stoffen. Es handelt sich u.a. um Eisen- und Buntmetalle, Aluminium und Edelmetalle, Kunststoffe, Halbleitermaterialien und Baugruppen mit einer Materialmischung wie bestückte Leiterplatten, Flüssigkristallanzeigen, Kondensatoren, Batterien und Kabel. Die Belastungen bei der Herstellung der Komponenten und Baugruppen sind für die Umwelt und unter Umständen auch für die Arbeitnehmer sehr hoch. Darüber hinaus macht die große Vielfalt der Stoffe eine sachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung schwierig. Für eine umweltschonende Entsorgung der Geräte nach der Nutzung und die Chance, möglichst viele verschiedene Teile wiederzuverwerten oder sogar nochmals zu verwenden, müssen die einzelnen Bauteile leicht trennbar sein.
Metallisierungen von Kunststoffteilen belasten die Umwelt bei Herstellung und meist auch beim Recycling zusätzlich. Sie sollten weitgehend unterbleiben, keinesfalls jedoch galvanisch erzeugt werden.
Um die fachgerechte Entsorgung nach der Nutzungsphase sicherzustellen, sollten Hersteller oder Vertreiber (oder ein beauftragtes Unternehmen) das gebrauchte Gerät zurücknehmen und die sachgerechte Entsorgung garantieren.
Die ergonomischen Eigenschaften von Tastaturen für Arbeitsplatzcomputer sollten nach dem Standard EN ISO 9241-4 geprüft sein und die dort geforderten Parameter einhalten.
Der gängigste Weg der Beschaffung ist der Neukauf. Der Vorteil dieses Weges ist, dass die benötigten Komponenten individuell zusammengestellt werden und neueste, auch umweltrelevante Technik berücksichtigt werden kann.
Dennoch ist es sinnvoll, vor jedem Neukauf weitere Varianten der Beschaffung zu berücksichtigen und damit den Nutzungszyklus vorhandener oder anderer Geräte zu verlängern.
Häufig ist es möglich, eine gewünschte Leistungssteigerung durch Aufrüstung vorhandener Geräte zu erreichen.
Wird bei Neuanschaffungen auf die Möglichkeit der Aufrüstbarkeit geachtet, kann dieses Potential später bewusst ausgeschöpft werden.
Zur Arbeit mit Texten und kleinen Datenmengen, z.B. zur Erledigung überschaubarer Korrespondenzen, sind Computer mit angemessener Arbeitsgeschwindigkeit und Speicherkapazität ausreichend, die nicht auf dem allerneuesten technischen Stand sein müssen. Hier lohnt es sich, auf Gebrauchtgeräte zurückzugreifen, die in der Anschaffung günstiger sind und deren Lebensdauer damit verlängert wird. Es gibt eine Reihe von Unternehmen und Vereinen, die solche Geräte anbieten. Beispielhaft sei der Verein ReUse Computer (www.reuse-computer.de) genannt, dessen Mitgliedsfirmen auch Qualitätsstandards anbieten. Auch manche Hersteller von Markengeräten vermitteln auf Nachfrage gebrauchte bzw. instandgesetzte Geräte (z.B. Fujitsu Siemens), was allerdings kaum genutzt wird. Eher gehen zurückgewonnene Baugruppen wie Prozessoren in andere, weniger anspruchsvolle Produkte.
Das Leasen oder Mieten von Computern ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung mit Geräten. Benötigt ein Nutzer neue, leistungsfähigere Geräte, können die älteren funktionstüchtigen Computer an andere Nutzer mit weniger hohen bzw. passenden Ansprüchen weitergegeben werden. Die Lebensdauer der Computer kann dadurch verlängert werden. Außerdem wird die Herstellung von langlebigen und modular aufgebauten Geräten gefördert.
Damit wird die Möglichkeit charakterisiert, gebrauchte Computer unmittelbar weiterzugeben – innerbetrieblich an andere Abteilungen oder auch überbetrieblich, indem die Geräte verkauft oder an Bildungseinrichtungen o. ä. weitergegeben werden.
Eine kostenlose Rücknahme gekaufter Geräte durch die Hersteller ist im Elektrogesetz zunächst nur für private Nutzer geregelt.
Allerdings ist bei Arbeitsplatzcomputern grundsätzlich die Möglichkeit der privaten Nachnutzung gegeben, die eine gewerbliche Nutzung ablöst, so dass das die Regelung im Elektrogesetz auf Arbeitsplatzcomputer und tragbare Computer anwendbar ist. Gesonderte Vereinbarungen für die Rückgabe müssen in der Regel mit dem Bieter beim Erwerb größerer Einheiten wie z.B. von Server getroffen werden.
Quelle: Dr. Brigitte Jacobs
Blauer Engel, RAL-UZ 78RAL-UZ 78 Computer (Arbeitsplatzcomputer und tragbare Computer)
Gilt für Arbeitsplatzcomputer, aufgerüstete „Thin Clients“ und tragbare Computer. Für Systemeinheiten, Anzeigeeinheiten und separate Tastaturen wird dieses Umweltzeichen jeweils gesondert vergeben.
In den Geräten sind potentielle Langlebigkeit der Systeme, Erweiterungsfähigkeit, die Prinzipien recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder Komponenten realisiert. Die Verwendung umwelt- und gesundheitsbelastender Stoffe in den Materialien wird, soweit technisch möglich, vermieden. Das betrifft insbesondere das Verbot von halogenorganischen, krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Gehäusekunststoffen.
Die Geräuschemissionen sind als garantierter Schallleistungspegel anzugeben. Zulässige Höchstwerte dürfen nicht überschritten werden im Leerlauf (40 dB(A)), während des Betriebes mit Festplattenzugriff (44 dB(A)), bei Betrieb eines typischen optischen Laufwerkes (52 dB(A)) und unter hoher CPU-Belastung (48 dB(A)). Die Geräuschprüfung bei hoher CPU-Belastung trägt der Tatsache Rechnung, dass in diesem Betriebszustand alle vorhandenen Lüfter aktiviert werden.
Energiesparzustände müssen aktiviert sein. Die Leistungsaufnahme muss nach maximal 30 Minuten Inaktivität automatisch auf weniger als 4,5 Watt sinken. Im Schein-Aus dürfen weniger als 2,5 Watt, bei Aufweckfunktion am Netz 3,5 Watt aufgenommen werden.
Der Anbieter verpflichtet sich zur kostenlosen Rücknahme der Geräte.
Verbraucherinformationen über Energiesparmöglichkeiten, mögliche Geräuschentwicklung, ggf. über Besonderheiten der Aufstellung der Geräte und über Entsorgungswege müssen zur Verfügung stehen.
Die Kriterien werden vom Umweltbundesamt in Kooperation mit Herstellern, Prüfinstituten, weiteren Fachleuten und Verbrauchervertretern und erarbeitet. Die unabhängige Jury Umweltzeichen prüft und beschließt die Vergabegrundlagen. Da die Kriterien in Abständen von 2 bis 4 Jahren überarbeitet werden, kündigt der RAL die Zeichennutzungsverträge zum Ende der Gültigkeitsdauer der Vergabegrundlage jeweils zum Ende des betreffenden Kalenderjahres. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, bis wieder neue Anträge gestellt und bearbeitet und Verträge abgeschlossen werden. Dadurch kann am Jahresanfang gelegentlich die Situation ein-treten, dass nur wenige Computer (und Tastaturen) mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind. Die aktuelle Vergabegrundlage RAL-UZ 78 ist noch mindestens bis zum 31.12.2008 gültig. Die Vergabe erfolgt durch die RAL gGmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Weitere Informationen
Eco-KreisIm Vordergrund stehen ergonomische und Sicherheitsanforderungen wie Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für elektrisch betriebene Bürogeräte gemäß der entsprechenden Norm. Einhaltung aller wichtigen Eigenschaften bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit elektronischer Geräte (z.B. Störaussendung und Störfestigkeit). Ergonomische Anforderungen an die Bedienbarkeit, die Tastatur und die Bildqualität der Grafikkarte. Ebenso bewertet wird die Recyclingfähigkeit, die Vermeidung von Schadstoffen, die energiesparende Auslegung der Computer und geräuscharmes Arbeiten.
Der Eco Kreis wurde vom TÜV Rheinland entwickelt. Der Hersteller muss die Einhaltung der Prüfkriterien nachweisen.
Weitere Informationen
EnergyStarDie meisten heutigen Geräte haben den Energy Star. Die Kriterien für Computer wurden überarbeitet und sind nach den im Oktober 2006 veröffentlichten Dokumenten (www.energystar.gov/index.cfm?c=revisions.computer_spec ) strenger geworden. Die neuen Anforderungen sollen ab Juli 2007 gelten.
Im Schein-Aus („Off-Mode“) maximal 2 Watt, im „Sleep-Mode“ 4 Watt und im „Idle State“ (Betriebssystem und Software sind geladen, das System startet auf ein entsprechendes Signal hin) drei verschiedene Werte für drei nach Leistungsfähigkeit gestaffelte Kategorien.V
Der Energy Star wurde von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) für stromsparende Bürogeräte entwickelt. Der Energy Star bedarf keiner externen Überprüfung. Jeder Hersteller, der meint, dass er die geforderten Grenzwerte einhält, darf das Symbol verwenden. Es ist lediglich eine Mitteilung an die EPA erforderlich. Produkte mit dem Energy-Star werden stichprobenartig von EPA kontrolliert.
Weitere Informationen
EU-Umweltzeichen "EU-Blume"Die Systemeinheit muss einen leicht zugänglichen Ein-Aus-Schalter besitzen. Sie muss den Energy-Star-Konfigurationsanforderungen entsprechen und eine Leistungsaufnahme von maximal 4 Watt im energiesparenden Ruhezustand ermöglichen. Im Aus-Zustand sind 2 Watt erlaubt. Die wesentlichsten Komponenten der Systemeinheit müssen leicht austauschbar sein. Die Geräuschentwicklung im Leerlauf und beim Zugriff auf das Festplattenlaufwerk ist streng begrenzt. Anforderungen an die Zerlegbarkeit und die technische Verwertbarkeit werden gestellt. Bestimmte halogenierte oder gesundheitsgefährdende Flammschutzmittel dürfen in Kunststoffteilen nicht enthalten sein.
Durch die nationalen Umweltzeichen-Vergabestellen, in Deutschland durch die RAL gGmbH, RAL.
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Nordischer SchwanDie Kriterien ähneln denen des EU-Umweltzeichens. Die Anforderungen an die Geräuschemis-sionen sind etwas weniger strikt, beziehen sich jedoch ebenfalls nur auf Leerlauf und Festplattenzugriff. Es wird Wert gelegt auf Langlebigkeit, Erweiterungs- und Recyclingfähigkeit, Schadstoffarmut und außerdem auf die ergonomischen Eigenschaften von Tastaturen und detaillierte Nutzerinformation.
Durch die nationalen Umweltzeichenstellen in Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland und Island.
Weitere Informationen
TCO`05TCO setzt Standards für energie-, gesundheits- und umweltschonende elektronische Bürogerä-te. Begonnen wurde 1992 mit TCO’92, danach folgten TCO’95, TCO’99, TCO’03 für Anzeige-einheiten und nunmehr TCO’05 für Arbeitsplatzcomputer als Weiterentwicklung von TCO’99. Besonders bekannt und allgemein akzeptiert ist das TCO-Label in Deutschland für strahlungsarme Bildschirme.
Es wird der Nachweis gefordert, dass der Hersteller ein Umweltmanagementsystem hat. Bedingungen für elektrische und magnetische Wechselfelder sowie die elektrische Sicherheit für Geräte und Netzteile werden aufgestellt. Vermeidung von Quecksilber, Blei und Cadmium und weiterer umweltgefährdender Stoffe sowie chlorierter oder bromierter Kunststoffe für Gehäuseteile wird gefordert. Die verwendeten Flammschutzmittel sind mit ihrer chemischen Kennzeichnung anzugeben. Der garantierte Schallleistungspegel soll nicht höher sein als 4,7 B(A) im „operating mode“ bzw. 4,2 B(A) im Leerlauf. Die Leistungsaufnahme im automatischen Ruhezustand darf maximal 5 Watt betragen, im Schein-Aus 2 Watt. Die Harmonisierung der Energieanforderungen mit der überarbeiteten Version des Energy-Star für Computer ist vorgesehen.
Durch TCO-Development, ein Unternehmen, das aus TCO (dem Dachverband der schwedischen Gewerkschaft der Büroangestellten) hervorgegangen und ihm untergeordnet ist.
Weitere Informationen
Die hier als pdf-Datei beigefügte Liste mit Empfehlungen für umweltbezogene Ausschreibungskriterien bezieht sich vorrangig auf Arbeitsplatzcomputer für Büros. Wegen der rasanten Entwicklung innerhalb der Produktgruppe werden Testberichte von Fachzeitschriften hier nicht vorgestellt. Hochwertige Rechnersysteme der Jahre 2004, 2005 und 2006 werden von P.-M. Ziegler verglichen und mit Blick auf die verschiedenen Ansprüche der Anwender diskutiert. Ch. Windeck gibt Ratschläge für die Auswahl von PCs unter Berücksichtigung von Markenanbietern und der Fertigung individuell zusammengestellter Rechner. Bei der Anschaffung neuer Bürogeräte ist es ratsam, nicht nur den Anschaffungspreis zu betrachten, sondern auch die Lebenszykluskosten, einschließlich der Energieeffizienz, die Geräuschemissionen und die Garantie- und Serviceangebote. Die Einhaltung der in der Liste aufgeführten Kriterien kann zum großen Teil ohne weitere Prüfung als erfüllt angesehen werden, wenn das Gerät den Blauen Engel trägt. Das EU-Umweltzeichen, der Nordische Schwan und das TCO-Label stellen ähnliche Anforderungen an die Leistungsaufnahme der Geräte. Unterschiede gibt es bei den zulässigen Geräuschemissio-nen. Hier sind die Anforderungen von TCO’05 und EU-Umweltzeichen strenger als der Blaue Engel, dafür begrenzt der Blaue Engel auch die Geräuschemissionen durch optische Laufwerke und bei hoher CPU-Belastung. Der Blaue Engel wird in der Regel von etablierten Herstellern genutzt, von denen die Einhaltung der Anforderungen an elektrische Sicherheit und die Aussendung elektrischer und magnetischer Felder gemäß den EU-Standards im Rahmen der CE-Kennzeichnung ohnehin geprüft wird. Wenn man sich dessen nicht sicher sein kann, sollten die entsprechenden Nachweise vom Anbieter gefordert werden.
Quelle: Dr. Brigitte Jacobs