Die meldepflichtigen Ereignisse werden ihrem Gefahrenpotenzial entsprechend in „Störfälle“ und in „Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs“ unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse ist eine wichtige Grundlage, um den Standes der Sicherheitstechnik weiterentwickeln zu können.
Im Zeitraum von 1980 bis 2020 wurden in der Datenbank der ZEMA 868 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2019 vor.
Gemeldete Ereignisse 2000 bis 2020
Das Balkendiagramm zeigt die Anzahl der nach der Störfall-Verordnung gemeldeten Ereignisse in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2020. Im Jahr 2020 gab es neun Störfälle gemäß Anhang VI Teil 1 der Störfall-Verordnung. Hinzu kamen sieben technisch bedeutsame Betriebsstörungen gemäß Anhang VI, Teil 1, II der Störfall-Verordnung und weitere sechs Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung oder -reaktion gemäß Anhang VI, Teil 1, III der Störfall-Verordnung. Die normierte Anzahl der Ereignisse lag bei 5,7 Ereignissen pro 1.000 Betriebsbereiche und ist damit etwas niedriger als im Jahr 2019.