Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium

Drei Jahre ElektroG: Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ziehen positive Bilanz

Hohes Sammelaufkommen bei Elektroaltgeräten

Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten, seit zwei Jahren sind Altgeräte getrennt zu erfassen und in der Produktverantwortung der Hersteller zu entsorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher können seitdem ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ziehen eine positive Bilanz der Neuregelung, mit der Deutschland die EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten umgesetzt hat.

Nach den neuesten Erhebungen der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und des Statistischen Bundesamtes liegt für das Jahr 2006 die pro Kopf-Erfassungsmenge ausgedienter Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten in Deutschland bei über acht Kilogramm pro Einwohner. Das übertrifft die von der EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte geforderte Menge von vier kg pro Einwohner und Jahr deutlich.

Insgesamt wurden im Jahr 2006 rund 750 000 Tonnen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe erfasst. Da im Jahr 2006 rund 1,8 Millionen Tonnen neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht wurden, ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Erfassungsmenge von Altgeräten zu rechnen.

Die Abholung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte durch die Hersteller verläuft inzwischen bis auf Einzelfälle reibungslos - und das bei rund 180.000 Abholungen seit März 2006. So ging der Anteil der wegen Verspätung angemahnten Abholungen von fast fünf  Prozent im Januar 2007 auf unter 0,2 Prozent im Februar 2008 zurück - ein Zeichen dafür, dass auch die Logistik sich inzwischen eingespielt hat und das Umweltbundesamt konsequent den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten gewährleistet.

Diese Zahlen zeigen, dass die „geteilte Produktverantwortung”: funktioniert: Die Sammlung der Altgeräte aus privaten Haushalten übernehmen die Kommunen unentgeltlich, dabei konnte auf die vielerorts bereits existierenden Sammelstrukturen aufgebaut und so eine bürgernahe Erfassung sichergestellt werden.

Mit dem ElektroG beschritt der Gesetzgeber im Jahr 2005 für Wirtschaft und Kommunen neue Wege: So sind die Kommunen nur noch für die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte aus privaten Haushalten zuständig. Die Abholung und umweltverträgliche Entsorgung liegt seitdem in der Pflicht der Hersteller.

Die Regelung hat sich bewährt: Mittlerweile sind rund 10.000 Hersteller bei der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, der Stiftung EAR, registriert. Die Zahl der nicht registrierten so genannten „Trittbrettfahrer” nahm deutlich ab – auch deshalb, weil das zuständige Umweltbundesamt diese Ordnungswidrigkeit stringent verfolgt. Abschreckend ist auch die Möglichkeit der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung nicht registrierter Konkurrenten. Allerdings werden auch heute noch immer wieder Altgeräte auf dem Weg zum Verwerter illegal „ausgeschlachtet” und damit der enthaltenen Wertstoffe beraubt.

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der getrennten Sammlung von Elektroaltgeräten zeigt sich auch in diesem Bereich der Abfallwirtschaft eine hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Altgeräte einer umweltverträglichen Verwertung zuzuführen. Hierdurch können wertvolle Sekundärrohstoffe genutzt und Ressourcen geschont werden. Dies bestätigt einmal mehr den Beitrag einer modernen Abfallwirtschaft zum ⁠Klimaschutz⁠.”

Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes resümiert: „Die geteilte Produktverantwortung hat sich bewährt. Hervorzuheben ist auch, dass die Bundesnetzagentur das Umweltbundesamt bei der Verfolgung der so genannten Trittbrettfahrer unterstützt, indem die Bundesnetzagentur dem Umweltbundesamt die Ergebnisse der Ermittlungen in den Verkaufsläden übermittelt. So kann das Umweltbundesamt den Ordnungswidrigkeitenvollzug effektiver durchführen.”

Anfang April erscheint eine neue Auflage der ⁠BMU⁠-Broschüre „Elektroschrott vermeiden und verwerten”.
Weitere Links & Informationen sind diesem Artikel beigefügt.

Dessau-Roßlau, 28.03.2008

Umweltbundesamt Hauptsitz

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland

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