Bundesregierung kompensiert alle Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen

Umweltbundesamt startet den Ankauf von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten

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Nach Bahnreisen sollen nun auch Pkw-Fahren und Flugreisen der Bundesregierung klimaneutral werden.
Quelle: Andrew Barker / Fotolia.com

Die Bundesregierung kompensiert alle unvermeidbaren Treibhausgasemissionen, die durch ihre Dienstreisen entstehen. Sie wird dazu für das Jahr 2014 Emissionsgutschriften in Höhe von 138.038 Tonnen Kohlendioxid aus hochwertig internationalen Klimaschutzprojekten im Rahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, kurz CDM) erwerben und anschließend löschen. Das Umweltbundesamt (UBA) bereitet den Ankauf vor – und ruft nationale und internationale Anbieter dazu auf, Gutschriften aus CDM-Projekten anzubieten. „Das Umweltbundesamt wird bei der Projektauswahl streng auf die Qualität der für die Kompensation angebotenen Projekte achten und solche Projekte bevorzugen, die positive neue Entwicklungen im CDM unterstützen. Dazu gehören programmatische Projekte, die die nachhaltige Entwicklung eines Landes fördern oder solche aus den am wenigsten entwickelten Ländern“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

Jedes Jahr entstehen durch die Dienstreisen der Bundesregierung – der Ministerien einschließlich der oberen Bundesbehörden – Treibhausgasemissionen, die sich nicht vermeiden lassen. Die Bundesregierung hatte sich Anfang 2015 darauf verständigt, die ⁠Klimawirkung⁠ aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten ab Beginn der laufenden Legislaturperiode zu kompensieren. Ziel des aktuellen Ankaufs ist, die ⁠Emission⁠ von 138.038 Tonnen Treibhausgasen aus den Pkw-Fahrten und Flugreisen der Bundesregierung durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern auszugleichen. Bahnreisen der Bundesregierung sind schon seit einiger Zeit klimaneutral – der Bund kauft dazu seit 2010 sogenannte „Grüne Fahrtkarten“.

Durchgeführt wird die Kompensation der Dienstreisen mit Klimagutschriften aus dem CDM des Kyoto-Protokolls. Er erlaubt es Industriestaaten, in gemeinsamen Projekten mit Entwicklungsländern, ⁠Klimaschutz⁠ in konkreten Projekten außerhalb des eigenen Landes umzusetzen. In CDM-Projekten werden Gutschriften für vermiedene Emissionen beispielsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien statt fossiler Brennstoffe oder Energieeffizienzmaßnahmen erzeugt.

Der Umfang der Emissionen wurde auf Basis der Dienstreisedaten des Jahres 2013 ermittelt. Hierzu hat das ⁠UBA⁠ für sämtliche Dienstreisen die Wegstrecken per Flugzeug und die Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen erhoben und mittels selbst entwickelter Methoden die Treibhausgasemissionen berechnet.

Durch den Erwerb der Gutschriften soll auch die Reform des CDM unterstützt werden, indem zum Beispiel Klimaschutzprojekte bevorzugt werden, deren ⁠Nachhaltigkeit⁠ belegt wird. Das UBA prüft im Rahmen der Beschaffung die Einhaltung der angestrebten Qualität bei den angebotenen Klimaschutzprojekten.

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