Nutzwasser in technischen Anlagen

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Verdunstungskühlanlagen können eine Quelle für Legionellenemissionen sein
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Um Legionellenausbrüche durch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider zu vermeiden, hat das BMU die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung erarbeitet. Diese legt unter anderem fest, dass die Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Um die Vorgehensweise bei der Untersuchung zu vereinheitlichen, hat das UBA im März 2020 eine aktualisierte Empfehlung erarbeitet.

Legionellen in Anlagen

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige ⁠Aerosole⁠ in die Außenluft emittieren, die beim Einatmen zu schweren Lungen­entzündungen sogar mit Todesfolge führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, z. B. in Ulm/Neu-Ulm 2010 und in Warstein 2013. Das ⁠BMU⁠ hat daher eine neue Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz erarbeitet, die solche Legionellenausbrüche verhindern soll.

Die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung

In dieser 42. Bundesimmissionsschutzverordnung sind u. a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können enthalten. Weiterhin definiert die Verordnung Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser (Kühl- oder Waschwasser) dieser Anlagen und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung dieser Werte fest.

Die ⁠UBA⁠-Empfehlung zu Legionellen in Anlagen

Daher ist es besonders wichtig, dass die Probenahme und die Untersuchung auf Legionellen nach einheitlichen Vorgaben ablaufen, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen unterschiedlichen Laboren zu gewährleisten. Das Umweltbundesamt hatte dazu mit Hilfe eines Expertengremiums im Juni 2017 eine Empfehlung erarbeitet, die nun in aktualisierter Fassung vom März 2020 vorliegt.