Stoffbewertungen

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Die Stoffbewertung (Substance Evaluation) ist ein wichtiges Element von ⁠REACH⁠. Im Gegensatz zur Dossierbewertung, mit der die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Vollständigkeit der Registrierungsdossiers überprüft, ist die Stoffbewertung Aufgabe der Mitgliedstaaten. In Deutschland teilen sich diese Aufgabe drei Bundesoberbehörden: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Koordinierungsstelle und für den Schutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠BfR⁠) ist für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz, das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) für den Umweltschutz zuständig.

Bei der Stoffbewertung überprüfen die Behörden die Registrierungen und die Stoffsicherheitsbewertungen der verantwortlichen Unternehmen. Sie entscheiden, ob zur Bewertung der Risiken zusätzliche Informationen erforderlich, die von den Unternehmen beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen angemessen und weitere Regulierungsmaßnahmen zum Schutz von Umwelt oder Gesundheit notwendig sind.

In dem gemeinsamen Aktionsplan zur Stoffbewertung (Community Rolling Action Plan, CoRAP) legen die ECHA und die EU-Mitgliedstaaten jährlich zu Frühjahrsbeginn fest, welche Stoffe die Behörden der Mitgliedstaaten in den nächsten drei Jahren bewerten werden. Mit der Veröffentlichung des CoRAP erhalten die registrierungspflichtigen Unternehmen die Gelegenheit, mit den Bewertungsbehörden in Dialog zu treten und den Besorgnisgründen nachzugehen, z.B. durch ergänzende Studien oder Maßnahmen zur Minimierung der Umweltemissionen. Die gesetzliche Regulierung ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Minderung der Risiken für Mensch und Umwelt.

Zur Aufstellung des gemeinsamen Aktionsplans nominiert das UBA bevorzugt Stoffe, für die Hinweise auf persistente, bioakkumulierende und toxische Eigenschaften (⁠PBT⁠-Stoffe), hormonähnliche Wirkungen (endokrine Disruptoren) oder andere Umweltrisiken vorliegen.

Für die Stoffbewertung haben die Behörden ein Jahr Zeit. Dann ist der ECHA ein Entscheidungsentwurf vorzulegen, der den Anfangsverdacht beurteilt. Mit dem Entwurf kann der Mitgliedstaat auch die Notwendigkeit einer Regulierung oder weitergehende Prüfungen begründen. Bestätigt die Stoffbewertung die Risiken, sind weitergehende Maßnahmen zur Minderung erforderlich. Wenn sich zeigt, dass die Kriterien als besonders besorgniserregende Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) nach Art 57 c) bis f) der ⁠REACH-Verordnung⁠ erfüllt sind, schlägt das UBA eine Aufnahme in die Kandidatenliste vor, die in einer Zulassungspflicht münden kann. Eine weitere Option kann der Vorschlag für eine Beschränkung sein.

Den gesamten Aktionsplan und Hintergründe zur Stoffbewertung veröffentlicht die ECHA auf ihrer Homepage http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/evaluation/community-rolling-action-plan/corap-list-of-substances


Das Umweltbundesamt beteiligt sich an den Stoffbewertungen unter REACH.

2012 bearbeiteten die EU-Mitgliedstaaten 36 Stoffe des ersten gemeinsamen Aktionsplans zur Stoffbewertung. Deutschland übernahm fünf Stoffbewertungen. Das Umweltbundesamt beteiligte sich an den Bewertungen von Bisphenol A, R-1234yf und PAN.

2013 übernahm Deutschland weitere sieben Stoffbewertungen. Das Umweltbundesamt bewertete die Risiken für die Umwelt von DCBS, BENPAT und BPA-DA. Bei diesen Stoffen stand die Bewertung der PBT-Eigenschaften (persistent, bioakku¬mulierend, toxisch) im Vordergrund.

2014 beteiligte sich das Umweltbundesamt an sechs der sieben deutschen Stoffbewertungen und bewertete die Umweltrisiken der Stoffe Butylphenol, Pentylphenol, Trigonox 29, Tonalid, Irganox L118 und DMDS.

2015 bearbeitete das Umweltbundesamt die Stoffe BMDM, UVASorb Heb, DMDC, Ammoniumperchlorat und Natriumperchlorat.

2016 werden die Stoffe 1H Benzotriazol, TBBPA, Amides C18-unsatd., Benzolamine, Dapsone, Helvetolide, 6:2 FTA und 6:2 FTMA durch das Umweltbundesamt bewertet.

2017 und 2018 hat das Umweltbundesamt folgende Stoffe für eine Stoffbewertung vorgeschlagen:

  • Synthetischer Graphit in Röhrenform (Multi-Wall Carbon Nanotubes MWCNT),
  • Ceriumdioxid (Fokus Nano & Bulkform)
  • 7 per- und polyfluorierte Chemikalien (⁠PFC⁠):
    • 2-[Methyl[(nonafluorbutyl)sulpho-nyl]amino]ethylacrylat
    • Wässrige Lösung des MV 31-Kaliumsalz,
    • Ammonium 2,2,3 trifluor-3-(1,1,2,2,3,3-hexafluor-3- trifluormethoxypropoxy)propionat (ADONA)
    • Bis(nonafluorbutyl)phosphinsäure
    • Ammonium 2,3,3,3-tetrafluor-2-(heptafluorpropoxy)propanoat,
    • Ammonium difluor[1,1,2,2-tetrafluor-2-(pentafluorethoxy)ethoxy]azetat,
    • Polyfluor-5,8,11,14-tetrakis(polyfluoralkyl)-polyoxaalkan
  • (1-Methylethyl)-1,1'-biphenyl
  • 1-(5,6,7,8-Tetrahydro-3,5,5,6,8,8-hexamethyl-2-naphthyl)ethan-1-one
  • Tetradecahydro-7-isopropyl-1,4a-dimethylphenanthren-1-methanol
  • 1,1'-(isopropyliden)bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrompropoxy)benzol]
  • 1,3-dihydro-4(or 5)-methyl-2H-benzimidazol-2-thione
  • 1,3-dihydro-4(or 5)-methyl-2H-benzimidazol-2-thione, Zinksalz
  • Benzenamin, Reaktionsprodukte mit Anilinhydrochloride und Nitrobenzol

 

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