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Nachhaltige Produktion, Anlagensicherheit

ZEMA

Letzte Änderung: 12.01.2012

Im Jahr 1993 hat die ZEMA im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht.

Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen.

Im Zeitraum von 1980 bis 2011 wurden in der Datenbank der ZEMA 588 Ereignisse aus Deutschland registriert. Statistische Auswertungen liegen für den Zeitraum von 1991-2008 vor.

Gemeldete Ereignisse 1991-2009 (Stand: Juni 2011)

Das Balkendiagramm zeigt die Anzahl der nach der Störfall-Verordnung gemeldeten Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1991 bis 2009. Im Jahr 2009 gab es 10 Störfälle gemäß Anhang VI Teil 1 der Störfall-Verordnung, 2 technisch bedeutsame Betriebsstörungen gemäß Anhang VI, Teil 1, II der Störfall-Verordnung und 6 Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung oder -reaktion gemäß Anhang VI, Teil 1, III der Störfall-Verordnung. Die normierte Anzahl der Ereignisse lag bei 8,2 Ereignissen pro 1.000 Betriebsbereiche und ist damit niedriger als im Jahr 2008.
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Das Balkendiagramm zeigt die Anzahl der nach der Störfall-Verordnung gemeldeten Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1991 bis 2009. Im Jahr 2009 gab es 10 Störfälle gemäß Anhang VI Teil 1 der Störfall-Verordnung, 2 technisch bedeutsame Betriebsstörungen gemäß Anhang VI, Teil 1, II der Störfall-Verordnung und 4 Betriebsstörungen mit Stofffreisetzung oder -reaktion gemäß Anhang VI, Teil 1, III der Störfall-Verordnung. Die normierte Anzahl der Ereignisse lag bei 8,2 Ereignissen pro 1.000 Betriebsbereiche und ist damit niedriger als im Jahr 2008.

 

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