Sie sind hier: Startseite > Nachhaltige Produktion, Anlagensicherheit > Anlagensicherheit > Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Letzte Änderung: 02.03.2011
Mit der Förderalismusreform 2006 hat der Bund die ausschließliche, abweichungsfeste Kompetenz für anlagenbezogene Regelungen im Wasserrecht erhalten. Sie wurde auf gesetzlicher Ebene mit den § 62f WHG wahrgenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind durch eine Verordnung (Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – VUmwS) und gegebenenfalls Technische Regeln wassergefährdende Stoffe zu ergänzen.
Zur Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wurde das Forschungsprojekt mit folgenden Aufgaben vergeben:
Die Ergebnisse des Vorhabens wurden für die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs genutzt. Die Anhörung zum Verordnungsentwurf und dessen Beschluss durch Bundestag und Bundesrat sind für das Jahr 2010 vorgesehen.
Um Lücken in den chinesischen Sicherheitsstandards zu schließen, wurde das Projekt „Aktualisierung und Anpassung der Checklisten-Methode zur sicherheitstechnischen Untersuchung von Anlagen für störfallrelevante Industriebetriebe in China” vom Bundesumweltministerium initiiert. Dieses Projekt zielt insbesondere auf eine Erhöhung des Sicherheitsstandards im Bereich der anlagenbezogenen Gewässersicherheit.
Das Projekt „Technologie-Transfer zum anlagenbezogenen Gewässerschutz in Rumänien, Moldawien und der Ukraine” begann 2000. Der Auslöser dafür war der Unfall in Baia Mare (Rumänien), wo bei einem Bergbauunternehmen 100 000 m³ zyanidhaltige Wässer über die Somes und die Theiß in die Donau flossen. Ziel war und ist es, einen Beitrag zu leisten, um den Stand der Anlagensicherheit im Hinblick auf den Schutz der Gewässer zu verbessern.
Das F+E-Vorhaben hat zum Ziel, die Regelungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes kritisch zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung zu erarbeiten, ohne hierbei das erreichte Schutzniveau preiszugeben. Hintergrund sind in der Vergangenheit seitens der Industrie und z.T. auch der Länder geäußerte Wünsche nach einer Vereinheitlichung der Regelungen zum anlagenbezogenen Gewässerschutz und ihrer besseren Abstimmung mit parallel geltenden Regelwerken, insbesondere des Arbeitsschutzes und der Anlagensicherheit.
Die mit der 5. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (1986) in ihrer jetzigen Fassung eingeführte Fachbetriebspflicht, wonach bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von in bestimmter Weise qualifizierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, wurde durch ein Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes einer Überprüfung unterzogen. Das Vorhaben wurde von der Firma R+D Ingenieurleistungen GmbH durchgeführt und durch einen Forschungsbegleitkreis unterstützt.
In einem Workshop am 14.01.03 im Umweltbundesamt, Berlin, wurden die Ergebnisse des Vorhabens vorgestellt und mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Der Abschlussbericht dokumentiert auch die auf den Workshop vorgestellten Positionen sowie die Ergebnisse der Diskussion.
Hier die Ergebnisse des Vorhabens: