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Letzte Änderung: 02.03.2011
von
Dipl.-Ing. Hanns-Jürgen
Warm &
Dr. rer. nat. Karl-Erich Köppke
unter Mitarbeit von
Prof. Dr. W.B.
Krätzig &
Dr.-Ing. H. Beem
Informationen zur Hochwassergefährdung und zum Hochwasserschutz von Gebäuden und Tanks
Mai 2007
Infolge des Elbehochwassers im August 2002 wurde von der Bundesregierung am 15.09.2002 ein Programm mit dem Titel „Arbeitsschritte zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes” beschlossen, das u.a. folgende Punkte beinhaltet:
Über diesen Maßnahmenkatalog hinaus wurden folgende Punkte in einer Konferenz des BMU mit den Elbeländern am 4.9.2002 beschlossen:
Zur Förderung der Umsetzung dieser Punkte wurde vom Umweltbundesamt in 2003 das Forschungsvorhaben „Schutz von neuen und bestehenden Anlagen und Betriebsbereichen gegen natürliche, umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser” vergeben.
Darin wurden bezüglich der Gefahrenquelle Hochwasser betrachtet:
Zusätzlich wurden die Gefahrenquellen Sturm, Erdbeben und Bergsenkungen in Verbindung mit Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegen, bzw. deren Anlagen untersucht.
Wesentliche Erkenntnisse des Vorhabens sind in der deutschen Kurzfassung PDF / 333 KB bzw. in der englischen Kurzfassung - Summary PDF / 220 KB enthalten.
Die Ergebnisse bestehen aus einem Endbericht und 6 Anlagen, in denen sich Informationen für die praktische Anwendung für Behörden und Betreiber befinden.
Der Endbericht kann als gesamte Datei
oder in einzelnen Kapiteln geladen werden:
Inhaltsverzeichnis PDF / 183 KB
Kap.1, 2: Ausgangssituation und Aufgabenstellung, Zusammenfassung PDF / 333 KB
In Kap. 1 werden Hintergrund, Rahmen und Aufgabenstellung
des Vorhabens vorgestellt.
Kap. 2 enthält die Zusammenfassung mit wesentlichen Ergebnissen der praktischen
Untersuchungen, der Vorschläge zu Anforderungen an den Hochwasserschutz von
Anlagen und Betriebsbereichen sowie der Ermittlung des Standes der Technik
bzgl. des Hochwasserschutzes. Bezüglich Sturm und Erdbeben werden derzeitige
Defizite in Anforderungen und Praxis bezeichnet sowie Empfehlungen zur Abhilfe
angegeben.
Kap. 3: Rechtliche Grundlagen, Verordnungen und Technische Regelwerke PDF / 870 KB
In Kap. 3 werden Gesetze, Verordnung und insbesondere das Technische Regelwerk hinsichtlich Anforderungen an den Hochwasserschutz von Anlagen und Betriebsbereichen untersucht. In einer Tabelle sind die einzelnen Anforderungen gelistet und nachfolgend näher erläutert.
In Kap. 4 werden die Gefahren bei Überschwemmung von Heizöl- und Flüssiggasbehältern aufgezeigt. Der Stand der Technik zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Anlagen wird erläutert.
Kap. 5: Hochwassermanagement zur Gefahrenabwehr und Gefahrenminimierung PDF / 1,79 MB
In Kap. 5 werden Grundlagen des Hochwasserschutzes und die sinnvolle Einbindung von Anlagen und Betriebsbereichen darin erläutert. Die Grundlagen der Ermittlung von Hochwasserrisiken und deren Darstellung in Gefahrenkarten werden dargestellt.
Kap. 6 enthält die Ergebnisse der praktischen Untersuchung von Anlagen und Betriebsbereichen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Es beginnt mir einer Erläuterung der unterschiedlichen Hochwasserentstehung und -verläufe an Rhein und Elbe. Danach folgt einer Analyse früherer Hochwasserereignisse, der Hochwassergefährdung und des Hochwasserschutzes an den einzelnen, untersuchten Betriebsbereichen sowie im Gebieten mit VAwS Anlagen in Dresden und Dessau. Das Kapitel schließt mit Empfehlungen zur Verbesserung des Sicherheit von Anlagen und Betriebsbreichen.
In Kap. 7 wird dargestellt, welche Vorgehensweisen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Hochwasserschutz von Anlagen und Betriebsbereichen bzw. zur Vermeidung von Gefahrstofffreisetzung im Hochwasserfall derzeit Stand der Technik sind. Die (begrenzten) Möglichkeiten im Falle von Stofffreisetzungen zur Stoffrückgewinnung und Abschätzung der Ausbreitung werden kritisch analysiert.
Kap. 8: Sturm und Erdbeben als Gefahrenquellen für Betriebsbereiche PDF / 4,85 MB
In Kap. 8 werden eingangs Grundlagen der Auslegung von Tragwerken gegen Sturm und Erdbeben erläutert. Es folgt eine kritische Analyse der einschlägigen DIN-Normen und deren Anwendung auf Anlagen in Betriebsbereichen. Danach werden die Ergebnisse der Untersuchung eines Betriebsbereiches in einem deutschen Erdbebengebiet dargestellt. Anschließend werden grundlegende Probleme der Tragwerksauslegung von Anlagen in Betriebsbereichen auch in Verbindung mit den europäischen Normen (Eurocode 8) analysiert. Den Abschluss bilden eine Zusammenfassung der erkannten Defizite und Vorschläge für zukünftige Abhilfemaßnahmen.
In Kap. 9 wird erläutert, wie Bergsenkungen durch aktiven Bergbau auf Anlagen in Betriebsbereiche wirken können, welche rechtlichen Anforderungen in derartigen Fällen bestehen und welche Sicherheitsmaßnahmen derzeit ergriffen werden. Danach werden Ergebnisse zusammengefasst bevor Vorschläge für ergänzende Anforderungen und Maßnahmen unterbreitet werden.
Kap. 10: Planung für Notfälle / Alarm- und Gefahrenabwehrplanung PDF / 271 KB
In Kap. 10 werden eingangs die Pflichten der Betreiber von Betriebsbereichen und VAwS-Anlagen zur Alarm- und Gefahrenabwehrplanung erläutert. Danach wird deren Einbindung in Katastrophenschutzplanung in Bezug auf Hochwasserlagen anhand der Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen analysiert.
Kap. 11: Erkenntnisse und Schlussfolgerungen sowie Forschungs- und Handlungsbedarf PDF / 283 KB
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen des Vorhabens werden zunächst bzgl. der Gefahrenquelle Hochwasser und danach bzgl. der Gefahrenquellen Sturm und Erdbeben dargestellt.
Kap. 12: Literaturverzeichnis PDF / 123 KB
Zur Umsetzung der Erkenntnisse des Vorhabens wurden folgende 6 Anlagen erstellt:
Anlage I PDF / 83 KB
Vorschlag für eine Vollzugshilfe für
Informationen im Genehmigungsantrag nach dem BImSchG für Anlagen in
Betriebsbereichen in Bezug auf die Gefahrenquellen Hochwasser, Sturm, Erdbeben
sowie Bergsenkungen sowie der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde
Anlage II PDF / 87 KB
Vorschlag für eine Vollzugshilfe zur
Prüfung eines Sicherheitsberichtes (SiB) gemäß der Störfall-Verordnung in Bezug
auf die Gefahrenquellen Hochwasser, Sturm, Erdbeben und Bergsenkungen
Anlage III PDF / 340 KB
Vorschlag für eine Vollzugshilfe zur
Durchführung von Inspektionen von Betriebsbereichen
Anlage IV PDF / 38 KB
Vorschlag für eine Vollzugshilfe zur
Prüfung privater Heizöltanks und Flüssiggasbehälter bzgl. der Gefahrenquelle
Hochwasser
Anlage V PDF / 58 KB
Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit
(Informationen über den Hochwasserschutz von Heizölverbraucheranlagen mit links
zu weiteren Informationen)
Anlage VI PDF / 147 KB
Muster und Bausteine für einen
internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan Hochwasser (AGAP HW)
Roland Fendler
Umweltbundesamt, FG III 1.2 Anlagensicherheit
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 / 2103-3679
Fax: 0340 / 2104-3679
E-Mail
Störfallablaufszenarien eignen sich für die Gefahrenabwehrplanung in der Umgebung gefährlicher Industrieanlagen, der Überwachung der Ansiedlung nach Artikel 12 der SEVESO II-Richtlinie und zur Betstimmung möglicher Dominoeffekte. Dabeiwird in der Praxis eine Vielzahl von Vorgehensweisen, Berechnungsmethoden, Modellen und Modellgleichungen für Störfallablaufszenarien verwendet. In dem durch den TÜV Berlin Brandenburg in Zusammenarbeit mit der TU Berlin entwickelte Leitfaden werden die praktischen Erfahrungen zusammengefasst und systematisiert. Der Leitfaden gliedert sich in einen Hauptteil und sechs Anhänge.
Der Hauptteil enthält allgemeine Hinweise zur Erarbeitung von Störfallablaufszenarien. Darin wird die Erstellung eines Störfallablaufszenariums systematisch untergliedert in:
Mit einer Sammlung von 15 Beispielen für Störfallablaufszenarien wird das im Leitfaden beschriebene methodische Vorgehen veranschaulicht und erläutert.
Die auf dem deutschen Markt erhältlichen DV-Programmen (Software) zur Berechnung von Störfallablaufszenarien wurden beschrieben und hinsichtlich ihrer Eignung bewertet.
Zur Erstellung von Störfallablaufszenarien werden eine Fülle von Berechnungsmethoden, aktueller Modelle und Modellgleichungen benötigt. Eine Zusammenstellung finden sie hier.
Zur Verhinderung von Störfällen sind Betreiber von Betriebsbereichen aufgrund der Störfall-Verordnung (12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verpflichtet auch Eingriffe Unbefugter zu berücksichtigen. War bisher diese seit 1980 bestehende Anforderung wenig konkretisiert, so wurde nach den Anschlägen des 11. September 2001 in den USA deutlich, dass politisch oder weltanschaulich motivierte Angriffe auf Industrieanlagen auch in Deutschland nicht mehr ohne Weiteres als ”vernünftigerweise ausgeschlossen” betrachtet werden können.
Der am 23. Oktober 2002 verabschiedete Leitfaden der Störfallkommission ”Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter” (SFK-GS-38) gab erste angepasste Empfehlungen zur Sicherung gegen Eingriffe von außen.
Zu klären verblieb daher, wie Betreiber die Sicherung gegen Eingriffe von Innen verbessern können (Teil A) und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, falls der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Betriebsbereiche eingeschränkt werden soll (Teil B).
Das Umweltbundesamt hat daher unter dem Titel
”Sicherung von Industrieanlagen gegen Eingriffe Unbefugter”
von der Ecoteam GmbH, Trier, und Gaßner, Groth & Siederer, Berlin, ein Forschungsvorhaben zu den oben genannten Themen durchführen lassen. Der Endbericht ist in drei Teilberichte untergliedert (Teil A.1, Teil A.2, Teil B) und liegt nun in vier Dateien zum download vor.
Teil A.1 untersucht die Möglichkeit der ”Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern” als Schutzmaßnahme gegen potenzielle sicherheitsgefährdende Eingriffe weltanschaulich oder politisch motivierter Innentäter auf der Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG/SÜFV), unter vergleichender Betrachtung der entsprechenden Regelungen und Vorgehensweisen im Luftverkehrs- und Atomrecht. Es wird eine Vorgehensweise zur Identifizierung der sicherheitsempfindlichen Stellen und des überprüfungspflichtigen Personenkreises vorgeschlagen.
Teil A.2 betrachtet nicht die Abwendung von Straftaten, sondern von Schäden durch Mitarbeiter, die aus Unzufriedenheit, Verärgerung über Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Arbeitsbedingungen dem Unternehmen Schaden zufügen wollen und damit Störfälle riskieren. Auf bekannte Motive und Gründe der Motiventstehung wird eingegangen. Strategien zur Vermeidung der Entstehung schädigender Motive werden vorgestellt und in einem Gesamtkonzept bewertet.
Der Teil A.2 wird ergänzt durch einen Leitfaden für die betriebliche Praxis zur Minderung schädigenden Mitarbeiterverhaltens in Organisationen.
Teil B klärt Voraussetzungen für den Geheimnisschutz von Unterlagen (insbesondere des Sicherheitsberichtes) aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Auf der Grundlage der einschlägigen Gesetze (Bundes-Immissionsschutzgesetz und Umweltinformationsgesetz) und Verordnungen werden Entscheidungskriterien für die Einschränkung der Informationsrechte der Öffentlichkeit entwickelt und an zwei Beispielen überprüft.
In der Kurzfassung (Edited version) sind die wesentlichen Ergebnisse des Vorhabens zusammengefasst.
Der Endbericht und die Kurzfassung reflektieren auch die Beiträge innerhalb des am 28.10.03 durchgeführten Fachgespräches.
Kommentare und insbesondere Berichte über die Anwendung des Leitfadens zu Teil A2 werden gerne unter entgegen genommen und an die Autoren weitergeleitet.
Für das Thema ist auch der Bericht des OECD-Workshops ”Communication related to Chemical Releases Caused by Deliberate Acts” (Rom 25-27 Juni 2003) von Bedeutung.
Im Mai 2000 wurde die Störfall-Verordnung novelliert. Die neue Störfall-Verordnung enthält als eine wesentliche Neuregelung die Forderung nach einem Konzept zur Verhinderung von Störfällen. Mit der Neuregelung in der Störfall-Verordnung zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen wurde der Erkenntnis Rechnung getragen, dass zwar bereits in der Vergangenheit die technischen Sicherheitsvorkehrungen stetig verbessert wurden, dass aber eine weitere Optimierung der Sicherheit bei den organisatorischen Reglungen zur Verhinderung und Begrenzung von Störfällen ansetzten muss. Im Rahmen des Umweltforschungsplans des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Forschungsvorhaben zur „Entwicklung von Arbeitshilfen zur Erstellung des Konzeptes zur Verhütung schwerer Unfälle gemäß neuer Störfall-Verordnung” in Auftrag gegeben. Das Projekt wurde von der RWTÜV-Anlagentechnik GmbH, Essen durchgeführt.
Die mit dem Abschlussbericht (Final Report) zum Vorhaben erstellten Arbeitshilfen geben Hinweise, was im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und in welchem Detaillierungsgrad zu betrachten ist. Mit den im Abschlussbericht enthaltenen beispielhaften Konzepten zur Verhinderung von Störfällen sowie mit der Checkliste zur Prüfung des Konzeptes werden Anlagenbetreibern und Behörden Hilfestellungen an die Hand gegeben.
Anlagen zur Herstellung oder Lagerung gefährlicher Stoffe bergen eine Vielfalt verschiedener Risiken, beispielsweise das Freisetzen von giftigen Gasen. Großen Unternehmen fällt es meist leichter, ein eigenes Sicherheitsmanagement aufzubauen, um Gefahren zu vermindern und Betriebsstörungen beherrschbar zu machen. Auch kleinere und mittlere Betriebe, die mit brennbaren, explosiven oder giftigen Stoffen umgehen, müssen eine betriebliche Sicherheitsorganisation aufbauen, wenn sie unter die Störfallverordnung fallen. Ihnen können jetzt ein branchenunabhängiger Leitfaden und ein Musterhandbuch helfen, die das Umweltbun- desamt von der RW-TÜV Anlagentechnik GmbH, Essen im Forschungsbericht „Sicherheitsmanagement bei kleinen und mittleren Betrieben” erarbeiten ließ. Beteiligt an der Untersuchung waren ORG-CONSULT, Gesellschaft für Unternehmensberatung mbH, Essen und Psychologische Dienste für Unternehmen und Organisationen, Köln.
Die Verpflichtung zum Aufbau einer betrieblichen Sicherheitsorganisation ist im Bundes- Immissionsschutzgesetz bereits verankert. Zudem wird demnächst mit der Umsetzung der neuen europäischen Störfallrichtlinie (Seveso II-Richtlinie) der Sicherheitsorganisation ein noch höherer Stellenwert eingeräumt. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes nimmt diese Anforderungen auf und soll bei dem Erstellen eines integrierten Sicherheitsmanagements helfen.
Eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Vorschriften bestimmt über den Umgang mit gefährlichen Gütern. Mit einem Sicherheitsmanagementsystem wird gewährleistet, dass die Verantwortlichkeiten und sicherheitsrelevanten organisatorischen Maßnahmen systematisch strukturiert werden und eine angemessene Dokumentation erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Sprengstofflager, eine Gefahrgutspedition oder eine Chemikalienfabrikation handelt. Da aber jedes Unternehmen andere Randbedingungen hat, ist der Leitfaden so aufgebaut, dass sich das System an die tatsächlichen Erfordernisse eines realen Unternehmens ohne größeren Aufwand anpassen lässt. Die Anwendbarkeit der Checkliste für die Erfüllung der Anforderungen wurde in zwei Praxistests erprobt.
Das angewendete Instrumentarium schafft nicht nur mehr Transparenz, sondern macht auch die Bedeutung von Sicherheitsmaßnahmen offensichtlicher. Denn nur, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Sicherheitskonzept einbezogen sind, sie die betrieblichen Sicherheitsregeln akzeptieren und aktiv zu einer Verbesserung der Anlagensicherheit beitragen, lassen sich Gefahren vermeiden oder verringern.
Menschliches Versagen als alleinige Ursache für Störfälle in der Industrie? Die Antwort lautet: Nein, denn viele Faktoren beeinflussen die menschliche Leistungsfähigkeit im Produk- tionsprozess. Doch die Zuverlässigkeit des Menschen wird immer wichtiger, um Störfälle in der Industrie zu vermeiden und zu beherrschen. Für die Kerntechnik und die Flugverkehrs- technik existieren seit längerem erfolgreiche Konzepte, um Fehlbedienungen zu vermeiden. In anderen Industriezweigen - zum Beispiel der chemischen Industrie - gibt es jedoch noch Ent- wicklungsbedarf. Das Umweltbundesamt hat jetzt einen Leitfaden zur Berücksichtigung der menschlichen (Human Factor) Aspekte in verfahrenstechnischen Anlagen veröffentlicht, der als Hilfsmittel für die betriebliche Praxis entwickelt wurde. Den Leitfaden erarbeitete die Prognos GmbH Basel in Zusammenarbeit mit der Eco Team GmbH, Trier.
In dem Forschungsprojekt mit dem Titel „Strategien zur Verhinderung von Fehlbedienungen in verfahrenstechnischen Anlagen” wurden die physischen und psychischen Grenzen mensch- licher Leistungsfähigkeit systematisch untersucht. Das Ergebnis ist: Die Grenzen mensch- licher Leistungsfähigkeit werden maßgeblich durch das technische System und die Organisa- tionsumwelt bestimmt. Der Mensch kann in diesem System nicht als „Risikofaktor” gesehen werden, der durch technische Sicherungsmaßnahmen möglichst ersetzt werden soll. Vielmehr steht sein kreatives Potenzial im Vordergrund, das ihm unter bestimmten Voraussetzungen er- möglicht, auch flexibel und angemessen auf außergewöhnliche Bedienanforderungen in Stör- fallsituationen zu reagieren.
Langfristig sind deshalb für das Zusammenspiel zwischen Anlagenplaner, Betreiber und Auf- sichtsbehörde verbindliche Regelungen zur Vorsorge gegen Fehlbedienungen erforderlich.
Unfallanalysen zeigen deutlich: Mit höherer Zuverlässigkeit der automatischen Anlagensteu- erungen steigt der Anteil menschlicher Fehlhandlungen als Ursache für Störfälle. Untersu- chungen in der Industrie belegen: Der Mensch muss beim planmäßigen Bedienen einer ver- fahrenstechnischen Anlage auch unvorhergesehene Situationen meistern. In der Regel gibt es aber keine Prüfung, ob der Bediener die veränderten Anforderungen in Bezug auf seine natür- lichen Leistungsgrenzen überhaupt erfüllen kann.
Die Veröffentlichung „Strategien zur Verhinderung von Fehlbedienungen in verfahrenstechnischen Anlagen” ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 11/01 erschienen.
Friedenstab/Prof. Dr. Jochum, Gerling Risiko Consulting GmbH und Prof. Dr. Spindler, Universität Göttingen / Prof. Dr. Jörg Peter, Technische Fachhochschule Wildau
Industrieparks (insbesondere „Chemieparks”) zeichnen sich dadurch aus, dass (häufig gefährliche) Anlagen verschiedener Betreiber eng benachbart sind und in stofflichem und energetischem Verbund stehen. Insbesondere das neue Störfallrecht, das auf der Zusammenrechnung von Stoffmengen in Betriebsbereichen aufbaut, um eine anlagenübergreifende Betrachtung zu ermöglichen, wirft die Frage auf, wie mit solchen Standorten umzugehen ist. Hierzu waren die Tatbestände der 12. BImSchV vor dem Hintergrund grundsätzlicher gesellschafts-, zivil- und konzernrechtlicher Zusammenhänge zu beleuchten. An die rechtliche Prüfung der Sicherheitsverantwortung schloss sich die Frage nach der gebotenen Art und Weise einer Wahrnehmung dieser Verantwortung im Industriepark an. Zu diesem Zweck wurden 4 Industrieparks („Chemieparks”) unterschiedlicher Größe, Struktur und Entstehungsgeschichte in den alten und neuen Bundesländern untersucht.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die 12. BImSchV geeignete Lösungen bereithält, um der Situation im Industriepark gerecht zu werden. Zwar kann sie ihr Ziel einer Betrachtung der Gesamtgefahr im Industriepark nicht mehr „geradewegs” über den gesamtverantwortlichen (Werk-) Betreiber erreichen. Sie verfügt jedoch über ausreichende Instrumente zur Lösung dieses Problems, ohne die Existenz und insbesondere eine marktorientierte Weiterentwicklung der Industrieparks in Frage zu stellen.
Vor allem die besondere Berücksichtigung des „Domino-Effektes” eröffnet die Möglichkeit, besondere Anforderungen an die Störfallvorsorge einzelner Betreiber im Industriepark zu entwickeln. Die Verordnung kann aber nur betreiberbezogen das zur Erreichung ihres Zwecks „Erforderliche” vorschreiben. Der damit gegebene Gestaltungsspielraum kann öffentlich-rechtlich auch nicht im Sinne einer „Best- Practice-Lösung” eingeschränkt werden. Wohl können sich im Einzelfall aus den jeweiligen Verhältnissen im Industriepark konkrete Forderungen ableiten lassen. Je intensiver mögliche Wechselwirkungen im Störfall sind, desto eher kann die Behörde eine engere Kooperation anordnen.
Die in den untersuchten Industrieparks freiwillig und auf privatrechtlicher Basis entwickelten Instrumente zur Berücksichtigung der Gesamtgefahr erfüllen durchweg die in der Untersuchung eingehend analysierten öffentlich-rechtlichen Pflichten. Zwar verbleiben auch andere Gestaltungsmöglichkeiten, doch drängen sich die vorgefundenen Lösungen oft im Sinne eines „Modells” auf. Je intensiver die freiwillige oder „gebotene” Kooperation der Betreiber, desto mehr bietet sich die Einschaltung einer Infrastrukturgesellschaft an. Sie kann partiell die mit dem Werkbetreiber verlorene, integrierende Funktion ersetzen. Insgesamt führt ihre intensive Einbindung den Industriepark zu einer „relativen Einheit”, die sich weniger dem rechtlichen Zwang zur Koordination, als der Einsicht in ihre Notwendigkeit verdankt.
Insbesondere bietet sich an, der Servicegesellschaft für den Störfall zentrale Koordinations- und Unterstützungsaufgaben zuzuweisen, was auch das Vorhalten einer „Werkfeuerwehr” nahe legt. Die hierfür maßgeblichen Brand- bzw. Feuerschutzgesetze für die untersuchten Industrieparks erschweren bzw. vereiteln jedoch eine Aufrechterhaltung der überaus bedeutsamen Funktion der industrieparkweit zuständigen „Werk”-Feuerwehr.
Die Untersuchung beschränkte sich zwar im wesentlichen auf das Störfallrecht. Die in diesem Rahmen vorgenommene Klärung grundsätzlicher gesellschafts-, zivil- und konzernrechtlicher Fragen hat jedoch gezeigt, dass der Industriepark eine Reihe weiterer Rechts- und Organisationsfragen aufwirft, für deren Klärung diese Untersuchung wesentliche Grundlagen bereitstellt.
Das Umweltbundesamt hat für den Einsatz in Unternehmen/Organisationen eine formular- gesteuerte Datenbank (PC-SOL) entwickeln lassen, mit deren Hilfe sicherheitsrelevante Ereignisse aufgearbeitet und analysiert werden können.
Die Datenbank führt während der Ereignisanalyse „on-line” durch das Verfahren, archiviert und dokumentiert die Analysenergebnisse sicherheitsrelevanter Ereignisse, und kategori- siert die Ereignisse nach
Mittels Filtermaske lassen sich Ereignisse mit bestimmten Kategorieeigenschaften heraus- filtern. Auswertungen der analysierten Ereignisse dienen als Erkenntnisquelle für weitere Analysen und Lernprozesse.
Die Datenbank und ein detailliertes Handbuch können kostenlos heruntergeladen werden.
Systemvoraussetzungen:
Datenbank PC-SOL