Letzte Änderung: 14.01.2009
Beim Betanken von Kraftfahrzeugen entweichen, sofern keine Minderungsmaßnahmen ergriffen werden, Kraftstoffdämpfe. Mit den Kraftstoffdämpfen gelangen vor allem flüchtige Kohlenwasserstoffe, insbesondere das krebserregende Benzol, in die Luft. Um diese Umweltbelastungen zu begrenzen, mussten bis auf eine geringe Anzahl kleinerer, älterer Tankstellen alle Tankstellen bis Ende 1997 mit einer speziellen Minderungstechnik zur Gasrückführung, den sog. "Saugrüsseln", ausgestattet werden. "Saugrüssel" sollen die beim Betanken entweichenden Kraftstoffdämpfe absaugen und in den Lagertank der Tankstelle zurückführen.
Wiederholte Kontrollen der Bundesländer haben nach Einführung der Saugrüssel ergeben, dass bis zu 50 Prozent der Anlagen nicht einwandfrei funktionierten. Bei rund einem Drittel waren sogar Totalausfälle zu verzeichnen.
Als Hauptursachen wurden mangelnde Eigenkontrolle und Wartung durch die Tankstellenbetreiber festgestellt. Um die sich hieraus ergebenden Probleme zu bekämpfen ist am 18. Mai 2002 die Änderungsverordnung zur Einundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die sogenannten "Saugrüssel-Verordnung", in Kraft gesetzt worden.
Kernstück der Novelle ist die bessere Überwachung der Gasrückführungssysteme an Tankstellen zur weitergehenden Senkung der VOC-Emissionen. Mit der Novelle der Verordnung wird zugleich auch der Bildung von Sommersmog entgegen gewirkt.
Die Änderung der Verordnung sieht unter anderem vor, dass Saugrüsselsysteme mit einer automatischen Überwachungseinrichtung ausgerüstet werden müssen, die dafür sorgt, dass die Kraftstoffabgabe automatisch unterbrochen wird, wenn Störungen an der Gasrückführung nicht binnen 72 Stunden behoben werden. Bis zur Installation dieser Überwachungseinrichtung soll das Tankstellenpersonal monatlich die Funktionsfähigkeit des Saugrüsselsystems prüfen. Ist die Installation erfolgt, verlängert sich die jährlich vorgeschriebene Überprüfung durch einen Fachbetrieb auf ein Intervall von zwei Jahren.
Tankstellen, die ab dem 1.4.2003 in Betrieb gehen, müssen mit einer automatischen Überwachungseinrichtung ausgestattet sein. Für bestehende Tankstellen gelten Übergangsfristen bis zum 31.12.2007 - gestaffelt nach der Höhe des Benzinumschlags. Je höher der Absatz, desto früher muss umgerüstet werden.
Bereits seit dem Inkrafttreten der Verordnung müssen neue Tankstellen mit Saugrüsselsystemen ausgerüstet werden, die einen System-Wirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen. Die Kriterien für die Systemprüfung von Gasrückrückführungssystemen und deren automatischen Überwachungseinrichtungen sind im VdTÜV-Merkblatt "Prüfung von Gasrückführungssystemen" zusammengestellt.
Weitere Steigerungen des Wirkungsgrades von Saugrüsselsystemen lassen sich zukünftig nur noch durch besser auf die Systeme abgestimmte Kfz-Tankstutzen erreichen. Zu diesem Themenkomplex verweisen wir auf den Untersuchungsbericht "Optimierung der Schnittstelle: Zapfventil / Tankstutzen".