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Luft und Luftreinhaltung

Feinstaubemission aus Kaminen und Holzöfen

Letzte Änderung: 13.07.2010

Kleinfeuerungsanlagenverordnung seit 22. März 2010 in Kraft

Brennendes Kaminholz; Quelle Foto: Eric Isselee©fotolia.deHolz ist als regenerative Energiequelle aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung, emittiert jedoch auch gesundheitsschädlichen Feinstaub.

Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.10.2009 dem Verordnungsentwurf mit geringfügigen Änderungen zugestimmt hat, haben das Kabinett am 25.11.2009 und der Deutsche Bundestag am 03.12.2009 die Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) endgültig beschlossen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten damit ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Durch strengere Grenzwerte soll die Feinstaubemission verringert werden. Langfristig sollen auch für bestehende Heizungen neue Anforderungen gelten.

Sollte nach Ablauf der Übergangsfrist eine alte Holzheizung die Grenzwerte überschreiten, ist entweder die Nachrüstung eines Staubfilters oder die Anschaffung einer modernen Anlage ein Muss.

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt: Achten Sie beim Neukauf besonders auf emissionsarme Pelletöfen und -heizkessel mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“.

 

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