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Luft und Luftreinhaltung

Das Nationale EU-Referenzlabor „Luftqualität“ - Akkreditierung

Letzte Änderung: 26.10.2011

Die Richtlinie 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2008 über „Luftqualität und saubere Luft für Europa“ fordert von den nationalen  Referenzlaboratorien die Akkreditierung gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien " für die Anwendung der Referenzmethoden bei der Teilnahme an gemeinschaftsweiten Ringversuchen.

Zur Erfüllung dieser Anforderung hat das nationale EU-Referenzlabor für Luftqualität des UBA ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, das von der Deutschen Gesellschaft für Akkreditierung begutachtet und die Übereinstimmung mit den Anforderungen der zugrunde liegenden Norm bestätigt wurde.

Grundlage für das Qualitätsmanagement ist das Qualitätsmanagement-Handbuch, in dem die Strategie der Qualitätssicherung, die Qualitätspolitik und die Schnittstellen mit anderen UBA-Referaten beschrieben sind.

Gegenstand der Akkreditierung im Prüfgebiet „Chemie“ sind die in der EU-Richtlinie festgelegten Referenzmessverfahren

  1. DIN EN 14211:2005 „Luftqualität — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“
  2. DIN EN 14212:2005 „Luftqualität — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“
  3. DIN EN 14626:2005 „Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“
  4. DIN EN 14625:2005 „Luftqualität — Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie“ 
  5. DIN EN 14662:2005 „Luftbeschaffenheit — Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen“ Teil 3: Automatische Probenahme mit einer Pumpe mit gaschromatographischer In-situ-Bestimmung,

die ausschließlich bei der Messung von synthetischen Prüfgasen angewendet werden, z.B. bei Ringversuchen und Prüfgasen in Druckbehältern. Für die Messungen der Luftqualitätsüberwachung liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern.

Mit der Akkreditierung wird dem nationalen EU-Referenzlabor für Luftqualität im UBA die fachliche Kompetenz zur Umsetzung der genannten Referenzmethoden bescheinigt und die internationale Anerkennung bestätigt.

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