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Letzte Änderung: 05.02.2010
In Deutschland werden besonders in den Umweltbereichen Luft, Lärm und Wasser routinemäßige Messungen durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass die Qualität der Medien kontrolliert wird und Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beurteilt werden können. Emissions- und Immissionsmessungen die Luft betreffend werden durch die zuständigen Behörden selbst und durch für die Messaufgaben in einem besonderem Verfahren bekannt gegebene sachverständige Stellen durchgeführt. So wird die Einhaltung der Luftreinhaltevorschriften überwacht und es werden durch diese Messungen Luftverunreinigungen am Ort ihres Entstehens (Emission) und an ihren Wirkungsorten (Immission) erfasst.
Beide Messtechniken unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der unterschiedlichen Schadstoffkonzentrationen, die gemessen werden müssen. Diese liegen bei den zu messenden Immissionen um den Faktor 10-3 bis 10-5 niedriger als bei Emissionen. Immissionsmessgeräte müssen daher eine wesentlich niedrigere Nachweisgrenze aufweisen als Emissionsmessgeräte. Emissionsmessungen erfordern dagegen oft die aufwendige Aufbereitung von Proben und eine niedrige Querempfindlichkeit gegenüber Störkomponenten in hohen Konzentrationen. Außerdem muss die Störanfälligkeit gegenüber aggressiven Gasen gering sein.
Die kontinuierliche Messung der wichtigsten Schadstoffemissionen von genehmigungspflichtigen Anlagen soll sicherstellen, dass die Auflagen zur Emissionsbegrenzung im täglichen Anlagenbetrieb eingehalten werden. Die Anlagenbetreiber haben bei verbindlichen Messungen einen Anspruch auf Gleichbehandlung und wollen vor ungerechtfertigten Folgen geschützt sein. Daher ist die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messungen von großer Bedeutung. Diese Anforderungen werden durch umfangreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Messungen gewährleistet, die in den letzten drei Jahrzehnten schrittweise entwickelt, erprobt und in die Praxis eingeführt wurden. Zur Erfüllung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Anforderungen hat die Emissionsmesstechnik einen hohen Technologiestand erreicht. Dies gilt auch für die Immissionsmesstechnik, die sich aufgrund der immer anspruchsvolleren Überwachungsziele gleichfalls fortentwickelt hat.
Anerkannte Sachverständige und Stellen übernehmen Mess- und Prüfaufgaben. Durch ihre Tätigkeit entlasten sie die Aufsichtsbehörden und sichern zugleich den hohen Qualitätsstandard der Ermittlungen, Messungen und Kalibrierungen.
Das Landesumweltamt Brandenburg stellt das "Recherchesystem Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) zur Verfügung. Es informiert zum Bekanntgabeumfang, zu Einschränkungen oder zu anderen Festlegungen für alle in der Bundesrepublik Deutschland bekannt gegebenen Stellen (Messinstitute) verschaffen.