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Letzte Änderung: 16.05.2011
Im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eröffnete UBA-Präsident Jochen Flasbarth am 21. Juni 2010 in Dessau ein vom UBA mit Unterstützung des Nova-Instituts veranstaltetes Dialogforum. Die 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Landwirtschaft, Naturschutz, Industrie, Wissenschaft und Verwaltung tauschten sich über die Gefährdung der Biodiversität durch landwirtschaftliche Stoffflüsse aus und diskutierten gemeinsam Lösungsansätze. Die Gefährdung der Biodiversität durch stoffliche Belastungen entsteht vornehmlich aus überhöhten Stickstoffeinträgen und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Nach den geltenden gesetzlichen Bedingungen dürfen Pflanzenschutzmittel nur bedarfsgerecht eingesetzt werden. Die noch immer weit verbreitete, vorsorgende Anwendung entspricht somit nicht der guten fachlichen Praxis. Zum Schutz der biologischen Vielfalt gilt es hier den Befolgungsgrad zu erhöhen. Die Schaffung naturnaher Landschaftselemente kann Nützlinge fördern und damit zu einer Reduktion der eingesetzten Pflanzenschutzmittel beitragen. Mit dieser Maßnahme wird zudem der zunehmenden strukturellen Verarmung der Kulturlandschaft vorgebeugt, die eine der wichtigsten nicht-stofflichen Bedrohungen der Biodiversität ist.
Der Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft führt in naturnahen Ökosystemen zu einem unausgewogenen Ernährungsstatus. Dieser hat eine Destabilisierung der Ökosysteme und häufig einen irreversiblen Rückgang der Artenvielfalt zur Folge. Außerdem trägt die Landwirtschaft durch die Freisetzung von Stickstoffverbindungen zur Klimaänderung, der Bildung gesundheitsschädlichen Feinstaubs und der Verschlechterung der Qualität des Grundwassers bei. Die Begrenzung der Stickstoffflüsse ist daher eine wichtige Voraussetzung für den Schutz der Biodiversität. Beträchtliche Stickstoffemissionen resultieren zum einen aus der Viehhaltung, zum anderen aus der Ausbringung von Mineral- und Wirtschaftsdünger. Die räumliche und betriebliche Trennung von Tierhaltung und Pflanzenbau verschärft das Problem zusätzlich. Bemerkenswert ist, dass vergleichbare landwirtschaftliche Betriebe durchaus unterschiedliche Stoffbilanzen aufweisen können (Abb.1). Auch führt der ökologische Landbau nicht generell zu geringeren Stoffeinträgen als der konventionelle. Hinsichtlich der Stoffflüsse lässt sich bei unterschiedlichen Betriebsstrukturen ein großes Optimierungspotential auf Betriebsebene ausmachen, zu dessen Ausschöpfung die Intensivierung der landwirtschaftlichen Beratung und die Entwicklung von Instrumenten zur Verbesserung der Düngeeffizienz auf betrieblicher Ebene wesentlich beitragen können.

Abb. 1: N-Bilanzüberschuss als Funktion des im Betrieb pro Hektar anfallenden Stickstoffs als Maß für die Intensität der organischen Düngung (Vortrag B. Osterburg, DF 21.06.2010, Dessau). Der N-Bilanzüberschuss verbleibt (im Prinzip) nach Abzug des Pflanzenentzugs auf dem Feld. Dieser Überschuss kann dann ins Grund- und Oberflächenwasser oder in die Atmosphäre entweichen. Die Grafik zeigt, dass der Überschuss (und damit potentiell negative Umweltwirkungen) bei gleicher Betriebsstruktur (hier: Anfall von Wirtschaftsdünger) stark variiert und damit auf Betriebsebene ein großes Optimierungspotential besteht.
Die agrarpolitischen Förderanreize und Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft müssen Umweltschutzanforderungen stärker berücksichtigten. Dazu muss das Ordnungs- und Förderrecht so umgestaltet werden, dass die Leistungen der einheimischen Landwirtschaft für den Umweltschutz besser abgegolten werden. Daneben ist die Kontinuität der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen zu sichern, um den Landwirten ausreichende Planungssicherheit zu gewährleisten. Alle Forderungen und Fördermaßnahmen müssen den Unternehmerstatus des Landwirts berücksichtigen.
Als Schlussfolgerung aus Diskussionen und Vorträgen ist hervorzuheben, dass bestehende ordnungsrechtliche Regelungen wie z. B. die Düngeverordnung sich häufig durch eine uneinheitliche Umsetzung und einen geringen Befolgungsgrad auszeichnen. Eine weitestgehende Konkretisierung des Ordnungsrechts ist daher anzustreben. Des Weiteren müssen die Kenntnisse über die Wirkung von Fördermaßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt verbessert werden, damit diese gezielt eingesetzt werden können. Dazu ist eine Erfassung des Biodiversitätspotentials auf Betriebsebene und die Erstellung von Managementplänen erforderlich. Darüber hinaus weist das gegenwärtige Betriebsmanagement vielfach ein hohes Potential zur Verbesserung der Stoffbilanzen auf. Um vorliegende Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis zu transferieren, müssen verstärkt die Landwirte, die landwirtschaftlichen Berater und die Umwelt- und Agrarbehörden der Länder in den Dialog einbezogen werden. Auch alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette – inklusive der Verbraucher – können und sollten die landwirtschaftlichen Stoffflüsse thematisieren und zu deren Reduzierung beitragen.
Das UBA bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Forums für den konstruktiven Dialog. Um die stofflichen Ziele der nationalen Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt weitestmöglich zu realisieren ist auch zukünftig eine enge Zusammenarbeit aller Akteure nötig.