Letzte Änderung: 25.05.2011
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) vom 16.11.2001, BGBl. I S. 3085
Die Verordnung wurde als Durchführungsverordnung zum Energieeinsparungsgesetz erlassen. Sie setzt die EG-Richtlinien 93/76/EWG, 92/42/EWG und 93/68/EWG in deutsches Recht um. Der Regelungsbereich betrifft Anforderungen an neue und bestehende Gebäude, Heizungs- und Warmwasseranlagen. Mit Anforderungen bzw. Begrenzungen für Transmissionswärmeverluste, Energieverbrauchskennwerten, Sonneneintragskennwerten, Kühlleistungsanforderungen, Wärmedurchgangskoeffizienten soll der Energie- und Wärmebedarf transparent gemacht werden. Es sind Energie- und Wärmebedarfsausweise zu erstellen. Zweck ist u.a. die effizientere Energienutzung zur Senkung der Kohlendioxidemissionen.