Letzte Änderung: 25.05.2011
Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) in der Fassung vom 19.7.1996, BGBl. I S. 1151, zuletzt geändert 25.11.2003, BGBl. I S. 2304 (2343)
Diese Verordnung zum Chemikaliengesetz enthält einen Anhang, in dem Stoffe oder Zubereitungen genannt sind, die entweder überhaupt nicht oder nur zu bestimmten Zwecken in den Verkehr gebracht werden dürfen. Sie legt dafür Erlaubnis-, Anzeige- und Nachweispflichten fest und fordert einen Sachkundenachweis für Personen, denen der Handel mit solchen Stoffen oder Zubereitungen erlaubt werden soll.